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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-04-02 · Heft 14 (2.4.1883) · p. Seite 226

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 14 (2.4.1883)
Date
1883-04-02
Page
Seite 226 (sequence 8)
Language
German
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226 Thorheiten mehr, die nicht Werth sind, erwähnt zu werden, weil sie den Stempel der Unwahrheit tragen." Kaum hatte Fischer diese Rede seines vorurtheilslosen Freundes gehört, so war sein Vorhaben bereits sestgesetzt, vor allem eine dieser Thorheilen, als wäre der Talmud voll Absurditäten, und dann, wenn es Zeit, Berhältniffe und Umstände zuließen, nach und nach auch andere dieser Nation | unbilliger Weise gemachte Vorwürfe nach seiner Ueberzeugung j bestmöglichst zu entkräften. Ich sammelte, heißt es in dem; erwähnten Brief, also Vorrath, las frühere und spätere! Schriftsteller, verglich sie, machte Auszüge und kopirte ganzes Stellen daraus, fügte meinen Gedanken da und dort Anmerkungen bei, ordnete alles und so entstand dieses Manuskript, ohne deswegen sagen zu können, daß ich hiermit alles erschöpft hätte, anerwogen meinem Vorsatz gemäß ich nur bei Hauptgegenständen stehen geblieben, und es für überflüßig hielt, mich in kleine, wenig oder nichts bedeutende Nebendinge gar nicht einzulafsen. Diese Schrift . . habe ich durchaus nicht in der Absicht übernommen, um sie zum Druck zu befördern." Die Schrift sollte nicht gedruckt werden, sollte nach des Verfassers Absicht Manuskript bleiben und sie blieb über 80 Jahre Manuskript. Sie gelangte, man weiß nicht recht wie, in den Besitz des bekannten gelehrten Bibliothekbefitzers Salomon Rosenthal in Pest, nach dessen Tode sie ein hiesiger Gelehrter erwarb, bis sie vor einigen Monaten Eigenthum eines Wiener Sammlers wurde. Anläßlich der gegenwärtig aktuell gewordenen Talmudfrage hat der unermüdlich thätige durch seine Uebersetzung des „Chobat Halebaboth" in weiteren Kreisen bekannte Herr Em. Baumgarten, Mitglied des Vorstandes der Wiener Cultusgemeinde, diese interessante Schrift in eleganter Ausstattung herausgegeben. Ob Rohling und seine Nachbeter durch diese streng objektive Darlegung des Talmud von Seiten des k. k. Censors und strenggläubigen Christen von ihrem Wahne geheilt und eines bessern belehrt j werden? Die Gegner, meint der ehrliche Fischer selbst,! „treten die evidentesten Wahrheiten mit Füßen und messen! nur Alles nach dem Maßstabe ihrer Leidenschaften. Du weißt es", heißt es in dem mehrerwähnten Briefe, „besser; als ich, was für Unheil oft derlei Leute auf der weiten,! breiten Gotteswelt angerichtet haben". Jedenfalls hoffen wir -mit dem verdienstvollen Herausgeber, daß diese Schrift die i verdiente Würdigung aller Bessergesinnten finden und dazu! betragen möge, daß ein treues Charatterbild des Talmud! gewonnen werde. vr. Kayserling. %QAk\AASl<^yV\<XC Deutschland. j Berlin, 20. März. Wegen qualificirter und einfacher Beleidigung des Magistrats hatte sich am 17. d. der antisemittsche Agitator, Bibliotheksasfistent Ernst Julius Hermann Mueller vor der 4. Strafkammer hiesigen Landgerichts I zu verantworten. Der Angeklagte hielt am 24. November v. I. in dem Saale der Brauerei Königstadt im Deutschen Bürgerverein „Vorwärts" bei Gelegenheit der Wiederwahl des vr. Straßmann eine Rede, in welcher er die städtische Verwaltung auf das Gröblichste ongriff. Unter Andern bekundete ein Zeuge, daß er eine von solchen Schimpfworten gespickte Rede von einem gebildeten Manne überhaupt noch nicht gehört habe. Herr Ehrengruber bekundete noch folgende Aeußerung des Angeklagten: „Man müßte sich schämen, daß dem deutschen Kaiser zu Neujahr im Namen der Stadtverordneten von einem Juden gratulirt werde." Staatsanwalt und Gerichtshof bettachteten die gegen die städtischen Behörden ausgestoßenen Beleidigungen von sehr mildem Standpuntte und meinten, durch den Gebrauch von Schimpfworten schädige sich der, welcher sie ausspreche, mehr als denjenigen, gegen den sie gerichtet seien, und verurtheilten den Angeklagten zu 7ö Mark event. 15 Tagen Gefängniß. — Aus Breslau wird der „Boss. Ztg." von kompetenter Seite geschrieben: „Die „Bosfische Zeitung" berichtet in einer der letzten Nummern über eine in Berliner Universitätskreisen verbreitete Auffassung, wonach die philosophische Facultät Breslau dem Dttnister behufs Wiederbesetzung der durch den Fortgang des Professor W. Dilthey erledigten ordentlichen Professur der Philosophie einen Gelehrten jüdischer Confession in Vorschlag gebracht hätte, der Curator hätte jedoch die Ueberreichung dieses Vorschlages an den Minister mit dem Hinweis auf die Statuten der Facultät abgelehnt, welche für die in Rede stehende Professur nur die Wahl eines Katholiken oder Protestanten gestalteten. Diese Darstellung ist irrig. Die philosophische Facultät war vollkommen darüber orientirt, daß die fragliche Professur nur durch einen , Protestanten (und nicht durch einen Katholiken oder einen! Protestanten) besetzt werden könnte, und hat dem entsprechend ihre Vorschläge an den Minister abgefaßt. Eine Rectificirung i derselben auf Grund der Facultätsstatuten seitens des Curators hat weder stattgefunden, noch hat es deren bedurft."! (Das Resultat bleibt dasselbe und bezeichnend für diese I Statuten, daß ein philosophischer Lehrstuhl nur nach der j Confession besetzt werden soll!) — Die Kaiserin hat dem Krankenhause der jüdischen! Gemeinde ein Geschenk von 1000 Mark gewährt.

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