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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-04-02 · Heft 14 (2.4.1883) · p. Seite 225

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 14 (2.4.1883)
Date
1883-04-02
Page
Seite 225 (sequence 7)
Language
German
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225 wären die Vorfälle bloß localer Natur, die gepflogenen Er-^ Hebungen und die eingetretene Notorietät würden den Juden gewiß zur Genugthuung dienen. Es wäre vielmehr der Zeit zu überlassen, den in dieser Beziehung gegen die Juden theilweise noch gehegten Wahn und die Vorurtheile allmälig zu vertilgen. Und der Kaiser entschied für die Minorität der Stimmen in der Hofkanzlei." Im Jahre 1791 nämlich wurde nach einem solchen Exceß in Ungwar im Landtagsabfchluß folgender Art. 38 erlassen: „Die Königliche Statthalterei hat, damit für die Sicherheit dieser Nation (der Juden), welche durch dieses irrige Borurtheil gestört wird, gesorgt werde, allen Comitaten aufzutragen, daß man sich angelegen sein lasse, dieses Borurtheil, als wenn bei dem Gottesdienste der Juden Menschenblnt geopfert wird, auf die schicklichste und den Localumständen angemessenste Art, allenfalls auch durch Beiziehung der Seelsorger, aus den Gemüthern des Volkes zu vertilgen und dasselbe zu belehren, daß dieses verabscheuungswürdige Laster dem mosaischen Gesetze und den Schriften der Propheten, überhaupt dem ganzen alten Testamente, worauf sich die jüdische Religion vorzüglich gründet, eben so sehr als den Vorschriften der übrigen Religionen zuwider sei, folglich könne im Falle einer Mordthat, die von einem oder dem anderen Juden verübt werde, wenn sich auch zeigte, daß sie aus abergläubischer Absicht geschehen sei, dieselbe mit eben so wenigem Rechte der ganzen jüdischen Nation zur Last gelegt werden, als man wegen solcher Fälle, wenn sich unter Christen dergleichen ereignet, die ganze Christenheit beschuldigen könnte." Man sieht aus beiden Aktenstücken, daß man l 844 schon bestimmt auf die Wirksamkeit der Aufklärung unserer Zeit rechnete, daß diese Rechnung aber zum Theil ohne Wirth gemacht worden, nämlich ohne den bösen Willen, der sich stellt zu glauben, woran er selbst nicht glaubt. Der Beschluß aus dem Jahre 1791 steht dem Verfahren des ungarischen Justizministeriums in dem Tißza-, Eßlarer Prozeß schnurstracks gegenüber. Wir sind auf diesem Punkte also in den 92 Jahren, die seitdem verflossen, eher rückwärts als vorwärts gekommen, nicht etwa durch Verfin sterung des Verstandes, sondern durch die erbärmlichsten Parteileidenschasten. — Von den gesammelten Schriften Leopold Kompert's (Berlin, Gerschel 18K2) ist der dritte Band erschienen, der den Roman „Am Pflug" enthält. Es ist ein Tendenzroman, der die Frage, wie sich das Ghetto gegen die Frage der Besitzfähigkeit und den Ackerbau verhalten werde? behandelt. Der Roman endet verheißungsvoll, aber in Wirklichkeit ist die Frage noch heute nicht gelöst, denn eine zwangsweise eingeführte Gewöhnung von mehr als anderthalb Jahrtausenden läßt sich nicht in wenigen Jahren, auch nicht durch Bernunftgründe zerstreuen: die Verhältniffe find mächtiger als der Wille des Menschen. Um dessentwillen wird der Roman das Interesse des Lesers noch heute aufs Lebhafteste erregen. — In Lemberg erscheint ein zur Hälfte hebräisches, zur anderen polnisches Blatt: Oyczyzna *i'3:cn, dessen Tendenz dahin geht, die jüdischen Bewohner Galiziens zu der möglichsten Einverleibung in die polnische Nationalität zu bewegen, namentlich in allen Wahlen sich der polnischen Partei unterzuordnen und selbst für jüdische Abgeordnete nur zu stimmen, wenn die Polen damit einverstanden sind. In wie weit das Blatt hiermit die Majorität der galizischen Juden vertritt, wissen wir nicht. — Die verdienstliche Broschüre „Gegen die Antisemiten von vr. I. S. Bloch" (Wien, Löwy, 1882.), der wir die weiteste Verbreitung wünschten, ist in einer italienischen Uebersetzung erschienen: 6c>ntrc> rAntisemitismo. Versione italiana edita da G. Zerkowit/. (Trieste, Amati, 1883.) Hinzugefügt sind zwei Briefe von Nöldeke und Köhler an Bloch. — Bon der Abhandlung Ernst Renan's über das Judenthum erscheint in Basel eine deutsche Uebersetzung. Möge diese einer dazu recht befähigten Feder anvertraut worden sein. — Pest, 22. März. Gutmeinung über den Talmud der Hebräer ist der Titel einer Schrift, welche den Rohling'- schen Hetzereien gegen den Talmud ihr Erscheinen verdankt und soeben die Presse verlassen hat (Wien 1885, Alfred Hölder). Der Verfasser dieser Schrift ist kein geringerer als der bekannte k. k. Censor Carl Fischer, der laut Taufschein des Pfarramtes Lichtenstadt (Böhmen) am 5. Juli 1755 geboren wurde und im Jahre 1844 nach fünfzigjähriger Amtstätigkeit als Censor, Revisor und Translator im hebräischen Fache im Alter von 89 Jahren zu Prag starb. Fischer gehörte nicht zu den in bedraiois unwissenden Censoren; er hatte in den semitischen Sprachen und deren Literatur ungewöhnliche Kenntnisse, wie sein deutsch geschriebenes „An den Leser" in der Einleitung zu Landau's Aruch, seine Approbation zu Jeitteles Mebo Hallaschon u. a. a. zeigen. Sein umfassendes Wissen tritt uns voll und ganz in der vorliegenden Schrift in die Augen, welche in der edelsten Absicht vor über 80 Jahren abgefaßt wurde. Einst hörte er einen Freund darüber klagen, daß, wie es in dem der Schrift vorangeschickten Briefe Fischer's heißt, „den Juden allerhand Feinde viel unverdiente Drangsalen, viel Mißwande verursacht und Dinge aufgebürdet und angedichtet, die bei keinem gesunden Menschenverstand Eingang finden können. Man muß sich wundern, daß selbst besser Denkende Leuthe z. B. noch glauben, die Juden hätten zu ihrem jährlichen i Osterfeste Christenblut nöthig, und gingen mit selben so sparsam um, daß sie sich's einander in Federkielen mittheilen; j gehet nun ein Christenknabe verloren und es wohnen Hebräer da, so heißt es gemeiniglich: Dieß werden die Juden gethan haben. Es giebt vielleicht keine Absurdidät, die man nicht aus dem Talmud hergeleitet wissen wollte, und dergleichen

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