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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-03-20 · Heft 12 (20.3.1883) · p. Seite 189

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 12 (20.3.1883)
Date
1883-03-20
Page
Seite 189 (sequence 9)
Language
German
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189 fei oder andere Leute zum Antisemitismus zu bekehren suche,! dem Districtsrabbinatsbezirke und Bildung eines eigenen er habe sich einfach um die „Judenfrage" gekümmert, was; Rabbinats gestellt. Dieser Antrag gründete sich auf die genoch nicht seine Parteistellung kennzeichne. Zu behaupten,! setzliche Bestimmnng des sogenannten Judenedietes, nach welcher Jemand gehöre einer politischen oder religiösen Partei an, i Cultusgemeinden mit einer Anzahl von mindestens 50 Familien der er thatsächlich nicht angehört, sei beleidigend; in diesem! die Bildung eigener Rabbinatsbezirke gestattet ist, bezweckte Falle sei es wahrheitswidrig, daß Kläger, wie Beklagter be-! also in erster Linie die Unabhängigmachung der hiesigen hauptet, Antisemit sei und andere Leute zum Antisemitismus israelitischen Cultusgemeinde von der der Stimmenzahl nach bekehren wolle. Aus Presse und Publikum stehe notorisch! überwiegenden Landjudenschaft bei der in Aussicht stehenden fest, daß'der Antisemitismus mit der Bildung unserer Zeit Wohl eines definitiven Rabbiners. Der Antrag fand die und mit der christlichen Humanität nicht vereinbar sei. Die Genehmigung der kgl. Kreisregierung nicht, weshalb die Anschuldigung des Antisemitismus sei deshalb wohl geeignet, hiesige Cultusgemeinde unterm 2. März beschlossen hat, in der Meinung der Gegner desselben eine Herabsetzung zu gegen die Regierungsentschließung Beschwerde zum Cultusbewirken. Gegen diese ihn verurtheilende Sentenz legte Ministerium zu erheben. (Allgem. Ztg.) Mendelssohn Berufung ein und kam die Sache dann noch- Fürth, 6. März. (Privatmitth.) Die folgende Stelle mals vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts zur aus dem Aerztlichen Jntelligenzblatt (Münchener medicinische Verhandlung. M.'s Anwalt meinte, der erkennende Richter Wochenschrift) 1883 Nr. 9 verdient wohl, auch in der sei zu weit gegangen und lege er der öffentlichen Meinung; A. Z. d. Jud. vermerkt zu werden. In dem Bortrag des einen zu engen Begriff bei. Antisemit sei nur derjenige, der Kreismedieinalrathes Dr. Vogt über die sanitären Berhältein Gegner des Judenthums sei und der darauf ausgehe, die den Juden verfaffungsmäßig gewährten Rechte auf gesetznisse des Kreises Unterfranken und Aschaffenburg im Jahre 1881 heißt es u. A.: „Ueber die Sterblichkeit der Israeliten berichtet Berirksarzt vr. Dreßler für das Bezirksamt Würzburg:" „„Bon 819 Israeliten starben 13 d. i. 1,58 Proc.; deren Sterblichkeit war fast um die Hälfte geringer, wie jene der Gesammtbevölkerung (2,79). Von den gestorbenen Israeliten ist fast die Hälfte über 70 Jahre alt geworden, 3 Kinder starben im 1. Jahre, im mittleren Alter (47) starb nur 1 Frau."" „Patriarchalisches Familienleben, Mäßigkeit, Fleiß und Sparsamkeit, Vermeidung gesundheitsschädlicher Beschäftigung sind ererbte Sitten des jüdischen Stammes." Aus Württemberg, 6. März. (Privatmitth.) Am heutigen Geburtsfeste unseres geliebten Landesvaters erhielt Kirchenrath vr. Wassermann das Ritterkreuz 2. Classe der Württ. Krone, womit der persönliche Adel verbunden ist. Das heutige Landesfest wurde in sämmtlichen Synagogen durch Gottesdienst und Predigt über Ps. 31,17 gefeiert. — In Heilbronn ist zwischen Rabbinen und einzelnen Mitgliedern ein Konflikt ausgebrochen über das Bekränzen der Särge; bedauerlicherweise beschäftigen sich auch die politischen Blätter mit! diesem Streite. | Oesterreich -Ungarn. Wien, 8. März. Der „Voss. Ztg." telegraphirt man liche Weise ihnen wieder zu entziehen. Hier sei aber eine solche Meinung über Kutzner nicht vorhanden gewesen und müsse deshalb Freisprechung des Mendelssohn erfolgen. Zudem rechneten hochgestellte Männer es sich zur Ehre, Antisemit zu sein. Die Sttafkammer schloß sich jedoch durchaus den Ausführungen des ersten Richters an und verwarf die Berufung. Es blieb also gemäß den Erkenntnißgründen auch bei dem Urtheil der Presse und des Publikums über den Anttsemitismus, welches der erste Richter angezogen hatte." (Nach diesem Urtheil ist es also eine strafbare Beleidigung, Jemanden einen „Antisemiten" zu nennen. Und wenn er sich selbst so nennt? Und was ist der, der es ist?) Hannover, 8. März. Aus dem heißen, mit Lebhaftigkeit geführten Kampfe um die Neubesetzung der Stelle eines Landrabbiners gingen nach dem „H. Cour." bei der gestrigen Wahl als zu präsentirende Candidaten die von der liberalen Partei ausgestellten drei Herren hervor. Bon circa 450 Stimmberechtigten haben Stimmen abgegeben 389. Die absolute Majorität war also 195. Rabbiner vr. Wedell- Düffeldors erhielt 203, Rabbiner vr. Goldschmidt-Weilburg 203, Rabbiner vr. Gronemann-Danzig 350 Stimmen. Die große Stimmenzahl, welche sich auf letzteren vereinigte, erklätt sich daraus, daß er auch von der orthodoxen Partei! von hier: Die gesttige akademische Feier zu Ehren Wagner s aufgestellt war und von dieser 147 Stimmen erhielt. Tie hatte einen stürmischen Verlauf mit antisemitischem Gepräge, definittve Wahl wird demnächst von der königlichen Land-! eine Brandrede des Abg. Schoenerer veranlaßte den Polizeidrostei festgesetzt werden. Aschaffeubnrg, 4. März. Die „Aschaffenburger Ztg." schreibt: Wie bekannt, hatte die weit überwiegende Mehrheit der Mitglieder der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bei der kgl. Kreisregierung den Antrag auf Lostrennung von commissar, den Commers zu schließen. (Es ist dies Richard Wagner's vollkommen würdig, der sein bedeutsames kunstschöpferisches Streben durch seine antisemitischen, von niedrigen Leidenschaften eingegebenen Pamphlete entwürdigte. Es ist dies übrigens derselbe Schönerer, der bei der Budget- 12

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