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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-03-06 · Heft 10 (6.3.1883) · p. Seite 159

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 10 (6.3.1883)
Date
1883-03-06
Page
Seite 159 (sequence 11)
Language
German
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lowerm er wirklich ausgeführt werde» sollte, für jetzt kaum auf Erfolg zu rechnen haben. Hechingen besitzt ein Borrecht, das sicherlich nicht häufig mehr im deutschen Reiche zu finden ist, nämlich unbedingte Freiheit in der Aufnahme seiner Gemeindebürger. Während z. Bim ehemaligen Fürstenthume Hohenzollern Sigmaringen bestimmte Vorschriften gegeben sind, nach deren Erfüllung die Aufnahme eines Individuums unter die Zahl der Gemeindebürger erfolgen muß, steht es hier dem Ermesien der Gemeindebürger frei, einen Bürger aufzunehmen oder nicht. Das ist allerdings nach unseren heutigen Anschauungen noch ein recht langes Zäpfchen, aber! es besteht zu Recht, und um es abzuschneiden, bedarf Hohen-! zollern eben einer neuen Gemeindeordnung. Das alte und; immer wiederkehrende ceterum censeo. (Bad. L.-Ztg.) j (Das deutsche Reichsgesetz vom 16. April 1871 über i die Gleichberechtigung aller Deutschen scheint für Hechingen noch nicht in Kraft getreten zu sein. Man muß doch nicht l allzulange Zurückbleiben wollen!) Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. Februar. (Privatmitth.) Die vom Unterrichtsministerium eingebrachte Volksschulnovelle wurde vom Herrenhause angenommen. Sie enthält unter anderen die Bestimmung, daß die Leiter oder Directoren der Schulen der Confesfion angehören müssen, welcher die Majorität der Schüler oder Schülerinnen angehört. Für Galizien wurde diesbezüglich jedoch eine Ausnahme gemacht. Vergebens trat gegen diese Bestimmung der ehemalige Unterrichtsminister Ritter v. Hasner auf. Er citirte bei dieser Gelegenheit das eben erschienene Werk „Historische Skizzen aus Oesterreich- Ungarn" von G. Wolf, in welchem ein Votum des ehemaligen Erzbischofs von Wien, Grafen Hohenwart, vom Jahre 1805 angeführt wird, worin derselbe erklärte, daß bei Uebernahme einer Lehrerstelle auf die Verschiedenheit des Religionsbekenntnifies keine Rücksicht zu nehmen sei. Der Cardinal Schwarzenberg meint jedoch, der Standpunkt sei ein veralteter und erklärt vielmehr im Namen des Episcopates die vollständige confessionelle Schule ausgestorben. Allerdings erwiederte der Unterrichtsininister und gab die Versicherung, daß das Ministerium fern von reactionären Bestrebungen sei und daß es auch nicht daran denke, weiter zu gehen. Was nützen jedoch alle Erklänrngen, wenn sie so schon von den Thaten widersprochen werden? — Praktische Bedeutung für uns Juden hätte diese Novelle zumeist und zunächst in Galizien, »vo auf Grund derselben Juden Schulleiter sein müßten: für Galizien jedoch hat sie keine Geltung! Nun »vird sie im Abgeordnetenhause zur Verhandlung gelangen und es ist daraus zu rechnen, daß Herr Rabbiner Schreiber sich bei dieser Gelegenheit wie bisher ausschweigen »vird. Und fast ist sein Schweigen noch bester als wenn er etrvas von sich hören ließ. So wurden jüngst in dem hiesigen antisemitischen Blatte die Juden für das Gemeindestatut des Herrn Schreiber, in welchem die Gemeinden dem Rabbiner ausgeliefert werden sollten, verantwortlich gemacht. — — Bor einigen Tagen starb hier nach jahrelangem Leiden der Gelehrte Herr S. G. Stern, Herausgeber des Aruch von Araham Parchon. Pest, 19. Februar. (Privatmitth.) Daß die ungarischen Antisemiten trotz der jüngst erlittenen Niederlagen weiter wühlen werden, war vorauszusehen. Die antisemitischen Abgeordneten des ungarischen Reichstages wollen für den 20. August d. I. einen Landescongreß einberufen x). Vom Landes-Sanitätsrath ist an den Nyiregyhazaer Gerichtshof eine Zuschrift herabgelangt, in welcher die Zusendung der vom Gerichte gestrichenen Stellen des Sachverständigen-Gutachtens, ferner der bei der ersten Section der Dadaer Leiche aufgenommenen Protokolle verlangt »vird. Auch die Aussage des Knaben Moritz Scharf, welche in den» Anträge der Staatsanwaltschaft verlangt wurde, hat der Landes-Sanitätsrath nicht weiter respectirt. Belgien. Brüstel, 22. Februar. Der Schöppenrath der Stadt Brüstel hat beschlosten, die Straße, in welcher der verstorbene Bischoffsheim wohnte, Boulevard de rObservatoire, von jetzt ab Boulevard Bischoffsheim zu nennen. — Die liberale Partei hat für den durch den Tod Bischoffsheim erledigten Sitz im Senate besten Sohn Ferdinand Bischoffsheim als ihren Candidaten aufgestellt. Ten Wünschen des Erblasters gemäß haben die Erben Bischoffsheims an den Verwaltungsrath der freien Universität Brüstel, an deren Begründung sich derselbe in so freigebiger Weise betheiligt und an der er einen Sprachstuhl für arabische Sprache »mb Literatur gegründet hatte, ein Capital von 400,00) Francs ' ausgezahlt. Es ist immerhin Bemerkenswerth, daß die beiden j freien Universitäten London und Brüssel zu einem großen Theile ihre Existenz der Freigebigkeit jüdischer Fainilien : verdanken, die zu London bekanntlich der Familie Goldsmid. j Großbritannien. j London, im Februar. Auch für die englische Armee, j bie bekanntlich noch aus geworbenen Soldaten besieht, da j Großbritannien die allgemeine Wehrpflicht noch nicht ange-! nommen hat, hat sich das Bedürfniß hcrausgcstellt, für die j jüdischen Soldaten eine Ordnung betreffs der Feier ihrer > l \) „Bangemachen gilt nicht!" sagten wir, als mir großen Trompetenstößen der internationale Antisemiten, Congreß in Dresden be j rufen wurde. Da die besten Männer des Landes diese Wühlereien verabscheuen und das Volk ihrer allmälig überdrußig wird, so sind solche Congresse nur Versuche, den tobten Körper zu qalvanisiren. j Eine Zuckung, und das Todte bleibt todt. Redaktion.

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