Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1883)
- Date
- 1883-03-06
- Page
- Seite 158 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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158 gebundenen Gewissen ruht. Daher erachte ich die Pflege christlicher Gewissenhaftigkeit als die Hauptsache." Wenn so ein katholischer Pfarrer oder ein Ultramontaner spräche, so wäre das zu verstehen. Aber noch hat man nicht gehört, daß ein Katholik sich geweigert hätte, öffentlich, vor Juden wie vor Christen, sich zu seinem dreieinigen Gotte zu bekennen und bei seinem dreieinigen Gotte Zeugniß abzulegen. Die christlich-sociale Pattei hat auf Antrag des Herrn Stöcker, der Logik und dem Begttffsvermögen des Herrn Hapke folgend, ihren Borstand bereits ermächtigt, den Oberkirchenrath zu ersuchen, derselbe möge sich an den Justizminister mit der Bitte wenden, zu veranlaffen, daß Prediger Hapke nicht wieder in die Lage versetzt werde, vor einem jüdischen Richter den Eid leisten zu sollen. Köln, im Februar. (Privatmitth.) Das Central-Comite der Alliance isr. univ. hat an Stelle des verstorbenen Rabbiners Dr. Landsberg in Liegnitz den Rabbiner Dr. Frank in Köln mit denjenigen Geschäften beauftragt, welche der Verewigte mit so ausgezeichneter Thatkraft für die Alliance als deren General-Agent in Deutschland ausgefühtt hat. Bon Rabbiner Frank werden also die Monatsbettchte in deutscher Uebersetzung versandt und an ihn find alle bez. Gesuche um Statuten rc. und Beitttttserklärungen zu ttchten. Viersen, 20. Februar. (Pttvatmitth.) In richtiger Würdigung des pttnzipiellen Gehaltes, welchen die Petitton des hiefigen jüdischen Bürgers I. Hornemann an das Abgeordnetenhaus befaßt, welche die Abänderung des § 6 des Statuts der städttschen Realschule verlangt, der für das Curatorium derselben sechs katholische und drei protestantische Mitglieder verlangt, also die Wählbarkeit eines Juden völlig ausschließt, haben Sie über diese Petitton, die schon zwei Mal an das Abgeordnetenhaus gettchtet und jedesmal zum Uebergang zur Tagesordnung verurtheilt worden, auch diesmal in der Nummer vom 5. Dez. 1882 berichtet. Auch dieses Mal hat daffelbe Schicksal, wenn auch bis jetzt nur in der Unterrichts-Kommisfion, fie wieder betroffen Sie beschäftigte diese in ihrer Sitzung voin 12. Februar. Eventuell hatte der Petent den Antrag gestellt, entsprechend dem Rathe des Abg. Windthor st bei Gelegenheit der letzten Verhandlung der Sache im Plenum, die Juden in Viersen von den Beiträgen zum städtischen Bedürfniß-Zuschuß zu entbinden. Der Eventual-Antrag wurde von der Kommission einstimmig als bei einer städtischen auf den Kommunal-Etat übernommenen Anstalt unmöglich und undurchführbar bezeichnet. Für den Antrag, die Petition der Staatsregierung aus Gründen des Rechts und der Billigkeit zur Berücksichtigung zu überweisen, traten die Abgeordneten Langerhans und Bergenroth (F.), sowie der Abg. Seyffardt-Creseld (n.l.) ein. Jndeffen fand der Antrag auf Tagesordnung, den die Abgeordneten Jmwalle und Dr. Peters (cL), Straffer und Kropatscheck <kons.) motivitten, die Mehrheit. Eigenthümlich ist es, daß in der Debatte der Regierungs-Bevollmächtigte Stander behauptete, schon drei Minister hätten in dieser Angelegenheit ablehnend entschieden, während doch nur ein Reskript und zwar vom Minister Falk am 6. Juni 1876 erlaffen worden. Auch bei diesem Reskript war es eigenthümlich, daß der Minister auch die zweite beanttagte Veränderung des § 6, welcher in gleicher Weise die anzuftellenden Lehrer nach ihrer Confession - numerisch feststellte, als nicht möglich ablehnte, während damals bereits von Seiten der Regierung die Abänderung dieser Bestimmung entschieden war, da die Anstellung der Lehrer nicht nach ihrer Confession, sondern nach ihrer Tüchtigkeit geschehen müsse. Nach dieser statuattschen Bestimmung könnten auch jüdische Lehrer an der hiesigen Realschule angestellt werden. Aber von dem Curatottum bleiben die Juden ausgeschlossen. Einen kleinen Sieg kann aber der Petent Hornemann dennoch verzeichnen. In den früheren Verhandlungen im Plenum hatte der p. Stauder behauptet, die städtische Realschule habe einen „christlich-simultanen Charakter." Diesen Einwand hat er nicht wiederholt, denn die Unhaltbarkeit desselben war in der Petitton aufs Klarste erwiesen. Die Kirchengemeinden hatten ihre Schulstiftungsfonds behalten und die Gründung der neuen Schule geschah lediglich aus städtischen Mitteln; zu diesen aber trugen und zu den Erhaltungskosten der Schule tragen die jüdischen Bürger Viersens ebenso bei wie die katholischen und protestantischen. Aus Mecklenburg, 18. Februar, schreibt man dem „Hamb. Corr.": Es dürfte für weitere Kreise von Interesse sein, zu hören, daß sich auch das Organ unserer Orthodoxen in Betreff der Eidesverweigerung Hapke's gegen denselben erklätt. Dieses Organ, das „Mecklenburgische Kirchen- und Zeitblatt", sagt in der so eben erschienenen Nummer: Man könne dem „Reichsboten" in der Behandlung, welche derselbe dem Falle Hapke angedeihen lasse, nicht beistimmen. Vielmehr bedaure man hier, daß Hapke's Verhalten als die Erklärung verstanden werden kann, ein Christ komme in Ge wiffensbedrängniß, wenn er vor einem jüdischen Richter schwören solle. Eine Gewissensbedrängniß in jenem Stande der Dinge zu sehen, solle man schon deshalb sich hüten, weil unser Herr und seine Apostel selbst vor Juden und Heiden Zeugniß abgelegt und geschworen haben. Außerdem sei es auch inconsequent, sich Verhör und Rechtsprechung von einem nichtchristlichen Richter gefallen zu lassen, wenn man nur vor einem chttstlichen Beamten den Eid ablegen wolle. Hechingen, den 15. Februar. Wie jüngst berichtet worden, soll hier eine Eingabe an die maßgebende Behörde vorbereitet werden, welche zum Zwecke hat, die sog. Hintersaßen und die Israeliten in Betteff des Bürgerrechtes den actioen Bürgern gleichzustellen. Ein solcher Schritt wird.