Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1883)
- Date
- 1883-03-06
- Page
- Seite 150 (sequence 2)
- Language
- German
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150 eines Berichtes. — Schon in der vorsinaitischen Epoche muß als eine Familientradition angesehen werden, daß eine Verschwägerung der abrahamitischen Familie mit den Bewohnern des Landes Kanaan nicht stattfinden solle, und nur im Falle unvermeidlicher Nothwendigkeit davon abgewichen werden dürfe. Beides sehen wir schon in der Geschichte Abrahams constatirt. Er beschwört (1 Mos. 24, 3.) seinen vertrauten Kneckt, „daß er nicht ein Weib seinem Sohne nehme von den Töchtern des Kanaani, in dessen Mitte er wohne." Nur wenn von seinen Verwandten kein Mädchen ihm Nachfolgen wolle, würde sein Sohn von den Töchtern des Landes nehmen dürfen. So war es „ein Herzeleid für Isaak und Rebekka", daß Esau Frauen aus den Chittäern nahm (26, 35.) und Rebekka verwünscht sich sogar (27, 46.) das Leben, wenn Jatob ebenfalls „von den Töchtern des Landes" nehme. 2s, 1. verbietet ihm dieses Isaak, und läßt ihn nach Padan- Aram ziehen, um aus dem Hause seiner Verwandten zu heirathen. Esau heirathet deshalb eine „Tochter Jsmael^s, des Sohnes Abrahams" (28, 9.). Als Chamor, der Vater Sichein's, dem Jakob anbietet (34, 8.), daß ihre Stämme sich verschwägern möchten, so macht Jakob die Bedingung, daß sich die Männer von Sichem der Beschneidung unterziehen. Diese willigten ein, was jedoch dem Simeon und Levi die Gelegenheit zu ihrem hinterlistigen Ueberfall gab. Der Grund, der die Familie Abraham's zu dieser Absonderung bewog, kann nicht in politischen und socialen Motiven gefunden werden, da gerade solche für eine Verschmelzung mit großen Ganzen der Stamm der Hebräer während seines Aufenthaltes in Egypten sich nicht mit der Landesbevölkerung vermischte, läßt sich sowohl aus seiner besonderen Wohnstätte im Lande Gosen als auch aus dem Fremdenhasse der Egypter schließen, der nicht einmal mit Fremden, und ganz besonders nicht mit den Hebräern zu speisen gestattete (1 Mos. 43, 32.). Dies mag jedoch in einzelnen Fällen eine Verehelichung nicht verhindert haben, denn wir treffen im Anfang des Lebens in der Wüste (3 Mos. 24, 10.) „einen Sohn eines israelitischen Weibes, der ein Sohn eines mizrischen Mannes war". Als Moses die Israeliten aus Egypten führte, da zog „auch ein großes Gemisch mit ihnen hinauf", also eine große Menschenmasse, die sich den Israeliten anschloß, welche das Land Kanaan zu erobern auszogen. Den Charakter dieser Menge stellt ihre nochmalige Erwähnung (4 Mos. 11, 4.) nicht sehr hoch. Dennoch ging diese mit der Zeit in Israel auf, da ihrer weiter nicht erwähnt wird. Frägt man, aus welchen Volksbestandtheilen diese Leute wohl herrührten, so kann man sie sich nur als Rückstände der Hyksos, d. h. der in Egypten eingedrungenen und ihrer Herrschaft über Egypten nicht lange vorher wieder beraubten semitischen Horden denken, welchen die Gelegenheit willkommen sein mußte, aus den ihnen verderblichen Grenzen Egyptens herauszukommen und dieselben Gründe hatten wie die Israeliten, sich nach der Freiheit zu sehnen. — Die nächste Frage ist nun, wie sah das mosaische Gesetz die Vermischung Israels mit anderen Stämmen an? Von vornherein können wir bei den Landesbewohnern gesprochen hätten, wie Chamor a. a. O.! dieser Frage dasselbe voraussetzen, was wir bei allen ähndem Jakob die Freiheit und Sicherheit der Niederlassung! verspricht. Auch etwa eine besondere Anhänglichkeit für die! in Haran zurückgebliebene Familie sprach nicht mit, denn Abraham zieht es doch vor, daß sein Sohn von den Ka-! naanitern heirathe, als daß er zur Familie nach Haran zurückkehre. Der Beweggrund kann also daher nur ein religiöser und sittlicher gewesen sein: Abraham wollte seine Nachkommen von dem Götzendienste der Kanaaniter frei erhalten , fürchtete jedoch noch mehr das Aufgehen in seine heidnische Familie in Haran als leichter, denn die Verschwägerung mit den Kanaanitern. Diesen Beweggrund finden wir denn auch später im mosaischen Gesetze deutlich ausgesprochen. — Als aber die Familie Jakob's zahlreich wurde, mußte die Verheirathung mit Landestöchtern ganz unvermeidlich werden. So heirathet Juda „die Tochter eines kanaanitischen Mannes" (38, 2.) und steht nicht an, ein ebensolches Weib für seinen erstgeborenen Sohn zu nehmen (V. 6.); Joseph nahm die Tochter eines egyptischen Priesters (41, 45.); Moses nimmt eine Midjaniterin zur Frau (2 Mos. 2, 21.). Und nirgens verräth sich ein Zweifel, daß die aus solcher Ehe entsprungenen Kinder nicht vollständig als dem Volke Israel angehörig betrachtet wurden. ~ Daß im licher Natur bewahrheitet finden: eine Religion, deren Inhalt universellen Werthes war, die aber in Wirklichkeit an eine bestimmte Nation gebunden war, mußte diesen beiden Tendenzen genügen. Wir finden daher ein Verbot der Verschwägerung mit bestimmten, namentlich aufgeführten Völkern, und diese Ausnahme ergiebt von selbst, daß die Verschwägerung mit allen anderen Nationen gestattet war. Diese Völker lebten in der unmittelbaren Umgebung Israels; es waren gerade die, welche die Israeliten verdrängen, womöglich ausrotten mußten, um ihren Wohnsitz im Lande zu erlangen und zu sichern. Andere Völker, die nicht minder in der Nähe wohnten, aber für die Israeliten in religiöser und sittlicher Beziehung nicht so gefährlich sein mußten, z. B. die Edomiter, waren nicht ausgeschlossen. Schon 2 Mos. 34, 11. wird den Israeliten, vor denen der Emori und Kanaani und Chitti und Perissi und Chivi und Jebußi ausgetrieben werden sollen, verboten, „einen Bund mit den Bewohnern des Landes zu schließen" und „von seinen Töchtern für deine Söhne zu nehmen, daß, wenn seine Töchter nachbuhlen ihren Göttern, sie deine Söhne ihren Göttern nachbuhlen machen". Bor- und nachher wird das Verbot des Götzendienstes eingeschärft, und es kann daher nicht zweifelhaft sein, daß diese