Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-02-27 · Heft 9 (27.2.1883) · p. Seite 138

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 9 (27.2.1883)
Date
1883-02-27
Page
Seite 138 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227447-3227457--40613-3309015
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

138 andererseits das Ansehen der Justizpflege ebenso wie das wichtige soziale Interesse, welches mit dieser Angelegenheit in nicht gewöhnlicher Weise in Zusammenhang gebracht wurde, es erfordert hätten, daß jedes gesetzliche Mittel in Bewegung gesetzt werde zur Zerstreuung des etwaigen Zweifels, daß in dieser mit großem Interesse begleiteten Angelegenheit, sowohl hinsichtlich der Anklage wie der Bertheidigung die Regeln des Strafverfahrens mit gehöriger Ruhe und in der strengsten Weise Anwendung gefunden haben. Leider ist dies nicht geschehen und mit gebundenen Händen steht die Bertheidigung jener zweifelhaften Ungewißheit gegenüber, welche das ganze bisherige Untersuchungs-Verfahren charakterifirt und deren Endresultat meines Erachtens kaum ein anderes sein dürfte, als ein völliges Dunkel und ein in keiner Hinsicht befriedigendes langsames Erlöschen. Da ich nun unter solchen Umständen und Alles wohl erwogen zur Fortführung der Bertheidigung weder Lust noch Neigung fühle, und der Prozeß selbst so weit vorgeschritten ist, daß ich durch meinen Rücktritt denselben nicht beeinträchtigen kann, trete ich — gestützt auf das im §. 41 des Ges.- Art. XXXIV: 1874 in Bezug auf die Bertheidigung mir zugesicherte Recht — bezüglich welcher ich übrigens nie und mit Niemandem weder in aktivem, noch in passivem Berbindlichkeits-Berhältniffe stand, bedingungslos zurück und ersuche den löblichen Gerichtshof ergebenst, meinen Rücktritt meinen Klienten auf amtlichem Wege kundzugeben und insolange dieselben für ihre fernere Vertretung sorgen können werden, meine Stellvertretung durch Herrn Karl Eötvös zur Kenntniß zu nehmen. Achtungsvoll Ferdinand Horünßky, Advokat, als Bertheidiger des Adolf Junger und Genosien. Eine stärkere Berurtheilung kann die ungarische Justiz nicht erfahren als durch dieses Schreiben eines ungarischen Rechtskundigen! Aus Nyiregyhüza wird zur Tißa-Eßlarer Affaire berichheute unter Führung des Journalisten Szabolcsi Audienz beim Justizminister. Szabolcsi wies in seiner Ansprache darauf hin, daß die armen Familienväter nun schon seit neun Monaten im Kerker schmachten und nicht abzusehen sei, wann die Schlußverhandlung stattfinden werde. Minister Pa ul er erwiderte hierauf: „Ich habe die Angelegenheit mit der größten Aufmerksamkeit verfolgt; ich habe den Gerichtshof Nyiregyhäza auch schon wiederholt urgirt und die Sache wäre auch bereits längst zu Ende geführt, wenn die Leiche nicht exhumirt worden wäre. Nur das hat die Angelegenheit so sehr verzögert. Nunmehr hat man die Sache vor den Landes-Sanitätsrath gebracht und nun müssen wir eben dessen Gutachten abwarten. Seien Sie überzeugt und vollkommen darüber beruhigt, daß Alles, was von mir abhängt und was ich thun kann, geschehen wird, damit die Schlußverhandlung je eher anberaumt werde. Ich werde den Sanitätsrath und den Gerichtshof Nyiregyhüza urgiren, und ich hoffe, daß nun nichts mehr dazwischenkommen und die Schlußverhandlung binnen Kurzem gehalten werden wird." Sodann sprach der Minister einzeln mit jeder der Frauen. Frau Josef Scharf klagte, daß sie um alle ihre Habe gekommen sei; selbst die Kleider, die sie am Leibe trage, seien nicht ihr Eigenthum. Der Gatte, sie selber und ihr älterer Sohn Moriz wurden in den Kerker geschleppt; ihre kleinen! zwei Kinder blieben auf die Straße gesetzt; ihr Hab und j Gut wurde aus dem offengebliebenen Hause verschleppt.! Ihren Kasten hat man — wie nach ihrer Heimkehr ihr die! Nachbarn erzählten — erbrochen und den Inhalt unter die l Leute vertheilt; dabei machte man dem Volke noch den Vor-! Wurf der Feigheit, weil es das „Judenhaus" nicht längst ge- J plündert habe. Manche ihrer Sachen erkannte sie im Besitze der Dorfbewohner wieder. — Der Minister versprach diesbezüglich strenge Untersuchung. Frau Schwarz klagte über den Gesundheitszustand ihres; Gatten. Frau Lußtig klagte, das Volk fei erbost, daß einmal tot: Die Frauen der in dieser Angelegenheit inhastirten Saselbst ihr Leben gefährdet war; und doch hätten sie früher lomon Schwarz, Josef Scharf, Abraham Braun, Adolf Junger, ganz friedlich, wie Geschwister mit den Leuten gelebt; erst Lazar Weißstein und Samuel Lußtig haben sich nach Budapest zu dem Zwecke begeben, um beim Justizminister die Urgirung der Untersuchung in der Tißa-Eßlarer Affaire zu erbitten. Die Frauen klagen unter Thränen über die Länge der Untersuchungshaft, welche nunmehr seit mehr als drei Vierteljahren dauert und deren Ende gar nicht abzusehen ist. Sic fürchten, daß die bereits ohnedies erschütterte Gesundheit der Inhastirten durch eine eventuelle Fortdauer der Haft gänzlich ruinirt würde. Die Frauen sollen morgen Vormittags beim Minister Audienz haben. Pest, 12. Februar. (Privatmitth.) Die Ehefrauen der wegen Mordverdachtes inhastirten Tißa-Eßlarer Juden hatten seit der Untersuchungsrichter den Fuß ins Dorf gesetzt, sei es nicht mehr zum Aushalten gewesen. Frau Weißstein klagte bitterlich über das brutale Vorgehen des Untersuchungsrichters. Der Minister richtete an jede einzelne der Frauen einige tröstende Worte und sagte schließlich zu dem Sprecher: „Da Sie fortwährend unten waren und so ganz und gar eingeweiht sind, so müssen Sie ja wissen, daß die Exhumirung der Leiche die Schlußverhandlung verzögert hat?" Szabolcsi erwiderte: „Ich weiß es, Ew. Excellenz. Ich weiß, daß man bis zur Exhumirung nur Anklagemomente gefammett hat; man

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.