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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-02-27 · Heft 9 (27.2.1883) · p. Seite 133

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 9 (27.2.1883)
Date
1883-02-27
Page
Seite 133 (sequence 5)
Language
German
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133 gewiß die Frage der Kolonisation rassischer Juden in Amerika von Interesse sein, weshalb wir, die Borsteher einer russisch-hebräischen Kolonie in Takota, es als unsere Pflicht betrachten, diesen Theil der Leser Ihres geehrten Blattes mit der Kolonisation in Takota überhaupt und der Kolonie „Bethlehem-Juda" ins Besondere bekannt zu machen. Wir ersuchen Sie daher recht höflich, diese Zeilen in Ihr geehrtes Blatt aufzunehmen. Aus den bcigefügten Statuten ist das Streben der Kolonie und theilweise ihre innere Organisation zu ersehen; unsere Statuten sind noch sehr lückenhaft, aber mit der Entwickelung der Kolonie, werden wir auch ihre Statuten vervollkommnen. „Bethlehem-Juda" liegt im südlichen Takota Territorium, 22 englische Meilen von Mitchell, einer der hervorragcndsteii Städte dieses Territoriums. Takota ist in .Tuwnsliips- und .Hangesgetheilt, erstere lausen parallel von Süd nach Nord, letztere von Sst nach West. Ein jeder -'l'onnsliipbesteht ans 36 -Sei tions-, 1 Lluadratmeile, eine Sektion hat 1 -Claims", a 160 Acker. Unsere Kolonie liegt im lOl. Township, 63. Range und besitzt vorläufig 1120 Acker Land und 5 Häuser. Wir gedenken zum Frühjahr noch Land zu erwerben und einige Häuser zu bauen. Unweit von uns haben sich mehrere russische Hebräer niedergelassen, ein Theil derselben hat ihre Ansiedlung den Namen „Eremicux" gegeben. Ein Theil des Kapitales zur Gründung der Kolonie ist uns vom Berliner Central-Konnte zugeflossen, hauptsächlich verdankt die Kolonie ihre Existenz unseren hochherzigen Beschützern, den Herren M. Heilprin in New-syork und Prof. Carl Bernstein in Berlin. Diese wahren Patrioten sind es gewesen, die unsere moralischen Kräfte aufrecht erhielten, uns mit materiellen Mitteln unterstützten und noch jetzt unterstützen. Tie Mitglieder der Kolonie bestehen aus jungen Männern von 20 bis 30 Jahren (bloß einer verheirathet), die ausgezogen sind, für die heilige Idee der Kolonisation russischer Juden zu kämpfen und alle Mühsale dafür zu ertragen. Unser Ziel ist, hier im freien Amerika eine Zuflucht für unsere unglücklichen Brüder zu gründen. Für dieses heilige Ideal haben wir Alles, was unserm Herzen theuer war, hingcgebeu und hoffen jetzt, daß unser schweres Werk uns gelingen werde. Ter erste Schritt, der schwerste, ist gcthan. Nichts soll uns unser ferneres Fortschreiten hemmen, so dornig die Bahn auch sein mag. Nach langem und mühevollem Forschen sind wir zur Ueberzeugung gekommen, das; Takota für die Kolonisation sehr geeignet wäre; das Land ist sehr fruchtbar und dem kleinrussischen Klima ähnlich. Wenn die Sache der Kolonisation in die richtigen Hände gelangen würde, könnte man mit Bestimmtheit einen guten Erfolg Voraussagen. Und man brauchte auch nach solchen Kräften nicht weit zu suchen, wir können auf die Herren M. Heilprin und L)r. I. Goldman in New-sflork Hinweisen, welche bereit sind ihre Kräfte dieser Sache zu widmen. Es ist nicht unsere Absicht hier die Ursache zu erörtern, weshalb die Kolonisation im vorigen Jahre Fiasko erlitten hat, wenn es Ihnen genehm ist, kommen wir nächstens darauf zurück, doch müssen wir bemerken, daß das System, nur Familien zu kolonisiren, ein falsches war. Die Gründer von ersten Kolonien müssen hauptsächlich aus freien, unabhängigen und moralisch starken Leuten bestehen, denn cs ist zu schwer, aus einem russischen jüdischen Handelsmann, der seine Jugend bereits hinter sich hat, einen tüchtigen Farmer zu machen; eS müssen für ihn Vorarbeiter sein, an denen es uns gewiß nicht mangelt, das hat unsere Jugend bewiesen. Präsident der Kolonie Bethlehem-Juda: Saul Sokolowsky. Vizepräsident' Isidor Hesselberg. Statuten der Kolonie „Bethlehem-Juda". S- 1. Alle Mitglieder unserer Kolonie müssen sich mit Ackerbau beschäftigen; in der Jahreszeit, wo die Landarbeit aufhört, ist auch andere Arbeit gestattet. Eine jede kommerzielle Beschäftigung ist den Mitgliedern von Bethlehem-Juda untersagt. (Dieses Gesetz ist unumstößlich.) 2. Alle Mitglieder der Kolonie sind in ihren Rechten und Ansprüchen gleichgestellt und bilden eine Familie. §. 3. Die Einkünfte der Kolonie werden in drei Theile getheilt: ein Theil zum Erhalten der Kolonie, der zweite zur Erweiterung der Wirthschast und der dritte zur Gründung eines Kolonisationsfonds. i. Tie Kolonie betrachtet es als Pflicht, vermittelst Gründung neuer Kolonien in Amerika, die Kolonisirung russischer Juden zu fördern. 5. Die fernern Kolonien, gegründet von der Kolonie „Bethlehem-Juda", müssen diese Statuten annehmen und bleiben mit den Mitgliedern von „Bethlehem-Juda" als eine Gemeinde verbunden. § 6,. Die Summa des Kolonisationsfonds bestimmt das Direktorium der Kolonie alljährlich nach der Ernte. 8- 7- Das Kolonialdirektorium, gleichzeitig die höchste Gerichtsinstanz der Kolonie, besteht: aus dem Präsidenten, Bicepräsidenten und Gemeinderichter. §. 8. Das Direktorium wird auf fünf Jahre gewählt, bis das jetzt innehabende Land in den Besitz der Gemeinde übergeht.

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