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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-02-20 · Heft 8 (20.2.1883) · p. Seite 121

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 8 (20.2.1883)
Date
1883-02-20
Page
Seite 121 (sequence 9)
Language
German
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121 die Zwangslage war einmal da. Es war daher provisorisch1 bestimmt worden, daß wenn die Familie des Verstorbenen oder dieser selbst vor seinem Tode wünschte, daß die Leiche auf dem allgemeinen Communal-Gottesacker beerdigt würde, die Cultusbeamten die Ritualien und Gebote im Sterbehause vornehmen, den Leichenzug aber nicht begleiten sollten. Andererseits war von dem Munizipium in Uncle eine besondere Ecke des dortigen Friedhofes verlangt worden, um die israe-! litischen Leichen daselbst unter Beobachtung der gebräuchlichen! Ceremonien zu bestatten. Allein dieser Friedhof ist sehr weit von Brüssel entfernt; man mußte, um zu dieser Ecke zu gelangen, doch über den ganzen Gottesacker mit christlichen Emblemen schreiten, und dabei war man stets ausgesetzt, entweder daß bei Veränderung des Uncler Munizipiums der Vertrag ausgehoben oder daß dieses Verfahren dem Ministerium angczeigt werde, welches dann dagegen einschreiten müßte. Ter Todesfall des Senators Bischoffshcim drängte nun zur endlichen Entscheidung dieser Angelegenheit. Terselbe hätte längst ein Grabgewölbe auf dem communalen Begräbnißplatze errichten lassen, in welchem er und seine Familie beigesetzt werden sollen. Bei der außergewöhnlichen politischen, administrativen und finanziellen Stellung, die der Verstorbene eingenommen, ließ sich eine überaus große Theilnahme am Leichenbegängniß voraussetzen. Der König, das Ministerium, der Staat, das Munizipium, der Senat, die Universität u. s. w. wird vertreten sein. Das Ausbleiben der israelitischen Cultusbeamten würde ein allgemeines Aufsehen und eine höchst nachtheilige Wirkung Hervorrufen. Das Consistorium versammelte sich deshalb, um das nicht länger haltbare Provisorium in einen entscheidenden Beschluß zu bringen, und die Prinzipienfrage zu entscheiden. Man hatte vor vier Jahren von 19 Rabbinern Gutachten eingcholt, von denen 4 sich gegen die Vornahme der religiösen Akte auf dem allgemeinen Friedhofe, 8 dafür ausgesprochen, die übrigen unausführbare Mittelwege vorgeschlagen hatten. Tie Frage lag nun so, da im Grunde das Vcrhältniß in Uncle nicht anders als auf dem Brüsseler Communal Friedhofe war, indem man dort wie hier von christlichen Emblemen umgeben war, ob fortan überhaupt der religiöse Akt nur im Sterbehause und niemals am Grabe stattfinden, und die Cultusbeamten keinen Leichenzug begleiten sollten, oder ob man die überkommenen religiösen Ceremonien an jedem Grabe, auch auf dem Communalfriedhofe vollziehen wolle? Es wurde in Erwägung gezogen, daß man sich in einer Nothlage befinde, die zu beseitigen alle Mittel angewendet worden seien, jedoch erfolglos; daß man von zweien Uebeln das geringere wählen müfie, daß es keinen Augenblick im menschlichen Leben gebe, in welchem der Mensch des religiösen Zuspruches, der religiösen Aufrichtung mehr bedarf, als wenn er einen geliebten Tobten der Erde übergebe, daß nicht nur die Individuen, sondern auch die Religion selbst geschädigt würde, wenn sie diesem feierlichen Augenblicke ihre Mithülfe entziehe, ihr Dasein verleugne. Aus diesen Gründen beschloß das Consistorium, daß in Zukunft bei der Beerdigung jeder israelitischen Leiche von dem Orte abgesehen und der religiöse Akt vollzogen werden solle. Brüssel, 7. Februar. (Privatmitth.) Das hiesige Hülss- Cornitö für die russischen Juden, an dessen Spitze der Bürgermeister von Brüssel, Herr Büls, hat vor seiner Auslösung durch seinen Schatzmeister, Herrn Franz Philippson, einen Rechenschaftsbericht veröfientlicht, welchem wir folgende Taten j entnehmen. Tie Einnahmen betrugen 10'),610 Fres. 25 C. j Davon wurden an die .4I1iun>.e isr. zu Paris 7)0,040 Frcs., I bcm Mausion-House-Coiumitoo in London 37,?> >0 Fres., der Wiener Israelitischen Allianz 10,012 Fres. 50 C. übersandt; i für die Flüchtlinge, welche Brüssel, Antwerpen und Lüttich passirten, wurden 3,653 Frcs. 60(5. verausgabt; für Drucksachen, Correspondenz, Porti und Botenlohn wurden 477 Frcs. 75 C. verausgabt und bleiben 3,626 Frcs. 40 C. in Kassa,; um für die russischen Israeliten verwendet zu werden. Brüssel, 8. Februar. (Privatmitth.) Heute wurde unter großartigster Betheiligung ein Mann zu Grabe geleitet, der dem Namen Israels in Belgien zum größten Ruhme gereicht hat: der Senator Bischoffsheim. Geboren 1*06 in Deutschland,') war er jung und fast unbemittelt nach Belgien gekommen, wo er bald durch Geist, Thätigkeit und Redlichkeit sich ein großes Vermögen und dabei einen allerseits geachteten Namen gewann. Sein Reichthum war ihm stets nur Drittel zum Zweck, und zwar nicht zum eigenen Genuß oder zur eigenen Ueberhcbung, sondern nur zu privater und öffentlicher Wohlthätigkeit. Er selbst lebte in spartanischer Einfachheit, ganz zurückgezogen, ohne Luxus und Ostentation. Aber jeder Hülfesuchende, der bei ihm anklopfte, fand Hülfe und, was mehr sagen will, Rath und Beistand. Je geringer und demüthiger der Bittende war, desto freundlicher und gütiger sah er sich ausgenommen. Und ebenso, wo ein finanzielles Institut von wirklichem allgemeinen Nutzen in Bedrängnis war, eilte Bischoffsheim zum Beistände herbei, und hat er so viele Tausende von Existenzen gerettet. Im Jahre 1848, inmitten einer furchtbaren politischen und finanziellen Krise, deren Ausgang sehr ungewiß war, streckte er dem Staate aus eigenem Mitteln zehn Millionen vor, und stiftete außerdem die Union de Credit, die den öffentlichen und privaten Kredit stärkte und belebte. Er wurde einer der Gründer der offiziellen Nationalbank. Er ward der Rathgeber aller auf einander folgenden Finanzminister. Ohne die l) In den öffentlichen Plättern wird angegeben, daß Biichoffs heim 1808 in Mainz geboren war. Aus Privatmiltheilungcn er fahren wir, daß er in Öberkassel, einem größeren Dorfe am rechten i Rheinufer unweit Bonn, das Licht der Welt erblickte. Redaktion. 8

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