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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-02-13 · Heft 7 (13.2.1883) · p. Seite 106

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 7 (13.2.1883)
Date
1883-02-13
Page
Seite 106 (sequence 10)
Language
German
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106 d. I. begeht Prof. Dr. Franz Delitzsch seinen 70jährigen Geburtstag. Wir brauchen hier nur an die vielen Verdienste zu erinnern, die sich Prof. Delitzsch bei seinem Standpunkt eines strenggläubigen Christen durch seine umfassende Kenntniß des jüdischen Schriftthums und durch seine Unparteilichkeit — die er nur einmal in seiner Broschüre über die jüdische Presse nicht ganz bewahrte — um Judenthum und Juden erworben hat. Sein „Zur Geschichte der jüdischen Poesie" (1836\ seine einzelnen Abhandlungen, endlich in jüngster Zeit seine Broschüre über das Handwerk nach dem Talmud, seine Entlarvung des Rohling'schen „Talmudjude", seine Erklärung über die Blutbeschuldigung sichern ihm dauernd unsre Dankbarkeit. Bretzlau, 30. Januar. (Privatmitth.) Das „jüdischtheologische Seminar" hat seinen Jahresbericht ausgegeben. Derselbe feiert das Andenken des ihm durch den Tod geraubten Seminarrabbiners Dr. David Jor-l (geb. in Jnowraclaw 12. Januar 181',, gest. 7. September 1882) als eines ebenso gewissenhaften und gründlich gelehrten wie menschenfreundlichen Lehrers. Zu seinem Nachfolger wurde Dv. Israel Levy, bisher Docent an der Hochschule für die jüdische Wissenschaft zu Berlin, erwählt und tritt er im April sein neues Amt an. Levy war früher Jünger des Seminars selbst und hat sich dasselbe hiermit zum ersten Male einen neuen Lehrer selbst herangebildet. Das Seminar zählt gegenwärtig 26 Jnskribirte, worunter 6 neu eingetretene. Die Stipendien haben sich in erfreulicher Weise durch Geschenke und Legate vermehrt. Dem Berichte voran geht das zweite Heft von: „Der Aberglaube und die Stellung des Judenthums zu demselben" vom verewigten Iorll, worüber an einer anderen Stelle d. Bl. referirt werden wird. — Die gegen den Prediger Hapke wegen Eidesweigerung vom Amtsgericht festgesetzte Ordnungsstrafe von 300 Mark (§60 Str.-P.-O.) ist. wie die „Gerichts Ztg." erfährt, auf erhobene Beschwerde auf 150 Mark herabgesetzt worden. (Hierzu kommen jedoch die Kosten des Termins, und die sind nicht gering!) davon als von etwas Vergangenem. „Damit aber das Publikum — sagt er — mit Lust nach diesem Blutwasser greife, verordnete man, nur solches Wasser dazu zu verwenden, das mit verschiedenen narkotischen Ingredienzen gekocht wurde." Hier handelt es sich nicht um Blutgenuß, sondern um Betupfung, Benetzung mit Blut eines Lebenden, welcher hochheiligem Zweck gedient hat! Aber selbst vor solcher Benetzung ist die Aversion so groß, daß sie durch künstliche Mittel überwunden werden muß. Bon da aus schloß ich: Wie undenkbar ist es vollends, daß Blut und zwar das Blut eines Todten in die Oiterwecken gebacken und mit kannibalischer Religiosität als eine Delikateste genossen werde! Ich bezeuge nach wie vor, daß ich von einem solchen schauderhaften Gebrauche nicht nur in der jüdischen Literatur nie etwas gefunden, sondern auch (hierin weiter gehend als der Herr Deputirte meint) daß der Jude, der ein solches thäte, kein Jude, sondern ein Phönizier, ein Azteke, ein Karaibe sein müßte. Aber dieser Menschenschlächter, und Menschenfresser ist ein Wahngebilde im Kopfe der Judenfresser, und alle Versuche, diesen Spuk zu materialisiren, sind bis jetzt fehlgeschlagen." Wir brauchen nicht hinzuzufügen, daß auch wir von j einem solchen Brauche nichts wissen, und daß die Autorität eines Brück doch zu unzuverlässig ist, um sich darauf zu berufen. Redaktion. Gotha, im Januar. Daß es keinerlei Erscheinung gegenwärtig giebt, zu der die Juden nicht ihr Kontingent stellen, kann man auch aus Folgendem ersehen. Der hiesige Leichen Berbrennungs-Apparat, der einzige, der bis jetzt besieht, hat vom io. Dez. 1878 bis zum 10. Dezember 1882, also in 4 Jahren, 100 Leichen verbrannt, davon waren 70 evangelisch, 12 katholisch, 5 israelitisch, und bei 13 fehlte die Angabe der Konfession. Verhältnißmäßig stellten also die Juden das stärkste Kontingent! Hannover, 2. Februar. (Privatmitth.) Wir lesen sehr häufig in d. Bl. die Klage von Wien, Berlin und anderen größeren Plätzen über den Mangel an Theilnahme seitens Leipzig, 4. Februar. Prof. Franz Delitzsch richtete der Glaubensgenossen in den Provinzen für die wohlthätigen an den „Pester Lloyd" folgendes Schreiben: „Der Herr Deputirte Otto Hermann hat am 23. Januar in der Reichstagssitzung eine Stelle meines Rechtsgutachtens über die Blutfrage in einer dem Sinne und Zwecke dieser Stelle völlig widersprechenden Weise verwendet. Es ist dort von Benetzung des Gesichts mit Wasser, in welches Beschneidungs¬ und gemeinnützigen Vereine und Anstalten, deren Wirksamkeit zumeist den Provinzen zu Gute kommt, deren Kosten jedoch zu tragen den jüdischen Bewohnern jener Centren überlassen wird, wodurch die Mittel trotz aller Mildthätigkeit jener beschränkt bleiben. Eine solche Klage ist dem „Verein zur Unterstützung der Schüler der Bildungsanstalt für blut getropft ist, die Rede. Die Fassung des Gesagten schließt jüdische Lehrer zu Hannover" nach seinem soeben ausgegebedie Meinung aus, daß dies ein allgemein üblicher Brauch neu dritten Jahresbericht (1. Okt. 1881 bis 30. Sept. 1882) sei. Bon deutscher, russischer, ungarischer Seite ist mir erspart. Tenn mit Befriedigung gewahrt man aus dem Reunterdeß gesagt worden, daß man von einem solchen Brauche gistcr der Beiträge, daß aus fast allen Provinzialgemeinden absolut nichts wisse. Auch mein Gewährsmann (Brück in Beiträge geleistet werden, ja sogar aus Hamburg, Berlin, „Pharisäische Bolkssitten und Ritualien" 1840 S. 25) redet, Köln u. a., und zwar wie der Bericht hervorhebt, zu einer

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