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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-01-30 · Heft 5 (30.1.1883) · p. Seite 74

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 5 (30.1.1883)
Date
1883-01-30
Page
Seite 74 (sequence 10)
Language
German
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Wie die externe, ebenso fleißig und eifrig hat das Koi mit« auch die interne Thätigkeit gepflegt und gefördert. Das j Krankenhaus ist im Laufe des Sommers restaurirt und soweit es seine Räumlichkeiten gestatteten eifrig benutzt worden. Für die Schule ist eine junge, tüchtige, seminaristisch gebildete Lehrkraft gewonnen worden, welche sich eifrig damit beschäftigt, die Schule von Grund aus zu reformiren und auf der Basis wissenschaftlicher Pädagogik und Dialektik neu einzurichten. Die geringe Anzahl der bisherigen, nur aus drei Personen bestehenden Komitsmitglieder und die, noch immer andauernde, überreiche Arbeit derselben hat längst den Gedanken nahe gelegt, eine Neuorganisation derart herbeizuführen, daß erstlich bas Konnte durch eine größere Anzahl von Mitgliedern gebildet und zweitens, für die einzelnen Zweige seiner Thätigkeit Hilfskommissionen gewählt werden. Die Versammlung wählte nun das Hauptkomit«, sowie die Krankenhaus, und die Armen- und Waisenschulkommission. Zu Komitemitgliedern wurden gewählt: l) Dr. Rülf, Präsident, Kassirer und Schriftführer; 2) S. Bloch, Leitung der Unterstützungen; 3) N. Margulies, Leitung des Krankenhauses; 4) Leiser Lewy, Bekleidung; 5) Joseph Abelmann, Ueberwachung der Kaffen. Sämmtliche Wahlen gelten nur für ein Jahr. O esterrei ch-Ungarn. Pest, l 4. Jan. Die Vertheidiger der angeklagten Juden haben an die königl. Tafel eine energische Appellation gegen den Beschluß des Gerichtshofes von Nyiregyhaza, nur einen Theil der Tadaer Leiche den Sachverständigen der Universität zur Untersuchung zu übergeben, gerichtet, da diesen hierdurch sehr wichtige Thcile für die Untersuchung entzogen worden. Das Resultat steht übrigens schon fest, daß die Dadaer Leiche die einer Person ist, welche das 17. Jahr noch nicht überschritten hatte. Pest, 14. Januar. (Privatmitth.) Der „Pester Lloyd" und andere Blätter vom gestrigen Tage veröffentlichen das „Gutachten der durch Beschluß des Nyiregyhazaer k. Gerichtshofes zur Ergänzungs-Untersuchung der Tißa-Dadaer Leicbe berufenen Experten Dr. Gustav Scheuthauer, Dr. Gaza Milhalkovizs und Dr. Johann Belki" (von der Pester Universität). Bekanntlich war aus der Theiß eine mit den Kleidern der Esther Solymosi bekleidete Leiche aufgefischt worden. War dies die Leiche der Esther, so hörte der Prozeß gegen die inhastirten Juden sofort auf; denn diese Leiche war am Halse nirgends verwundet, trug überhaupt keine Spur äußerer Gewalt, sondern war die einer vor längerer Zeit Ertränkten. Die Gegner der Juden thaten nun alles Mögliche, um die Identität dieser Leiche mit der Esther abzuleugnen und erfanden die Fabel, Juden hätten diese Leiche mit den Kleidern der Esther versehen ins Wasser geworfen, um ihre angeklagten Glaubensgenossen von der Schuld zu befteien. Hierzu diente insbesondere das Gutachten zweier Landärzte Traytler und Küß, welche u. A. behaupteten, es sei die Leiche einer älteren an der Schwindsucht gestorbenen und dann ins Wasser geworfenen Person, die dem Bauernstände gar nicht angehört habe. Unsere Leser werden sich der mannichfachen Machinationen erinnern, die außerdem dabei ins Werk gesetzt wurden. Die Vertheidiger der Angeklagten bewirkten endlich die Ausgrabung jener Leiche und eine Superrevision durch die obengenannten drei Universitätsprofessoren. Das Gutachten derselben, das aus der gründlichsten wissenschaftlichen Untersuchung trotz des weit vorgerückten Berwesungsprozesses beruht, weist nun in eklatantester Weise die Unwissenheit, die böswilligen Absichten und die Widersprüche jener beiden Aerzte in ihrem Protokoll, in ihren Voraussetzungen und Schlußfolgerungen Schritt vor Schritt nach. Die Leiche war die einer Person von 14—17 Jahren, die nicht an der Tuberkulose, sondern am Ertrinken gestorben ist, und 11 —12 Wochen im Wasser gelegen. Der Bericht nimmt einen zu großen Umfang ein, um hier wiedergegeben zu werden. Genug, er kommt zu dem Resultate, daß alle Behauptungen jener beiden Aerzte völlig unbegründet sind, daß eine Leichenvertauschung nicht habe stattfinden können, weil diese unüberwindliche Schwierigkeiten gefunden hätte; und für die auch nicht eine einzige Thatsache angeführt werden könne, daß vielmehr die Wahrscheinlichkeit der Identität jener Leiche mit Esther Solymosi durch nichts ausgeschlossen sei, aber durch bestimmte Anzeichen vermehrt werde. Dieses Gutachten, das sich der musterhaftesten objektiven und wissenschaftlichen Auseinandersetzung und Begründung erfreut, ist für jeden Unparteiischen ein unwiderlegbares Zeugniß von der Unschuld der Angeklagten und von den scheußlichen Jntriguen, denen die ungarische Justiz sich zum Spielball hergegeben. Es wird den Antisemiten nicht gelingen, dessen Beweiskraft zu beseitigen oder abzuschwächen. Pest, 14. Jan. In Folge des Gutachtens der Sachverständigen Scheuthauer, Mibalkovics und Belki über die hierhergesendeten Theile der Tißa-Dadaer Leiche hat die königl. Ober-Staatsanwaltschaft, nachdem sie von diesem Gutachten amtliche Kenntniß erlangt hatte, gestern an den königl. Gerichtshof in Nyiregyhaza den schriftlichen Antrag gerichtet, daß mit Rücksicht auf die wesentlichen Abweichungen, welche aus den Gutachten der beiden, in der Tißa-Eßlarer Affaire über ein und dasselbe Untersuchungs-Objekt exmittirten Sachverständigen-Kommissionen hervorgehen, den in Frage stehenden Fall im Sinne der Strafprozeß-Ordnung behufs Begutachtung einem dritten Sachverständigen - Kollegium, nämlich der medizinischen Fakultät der Dudapester Universität, vorzulegen.

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