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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-01-30 · Heft 5 (30.1.1883) · p. Seite 71

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 5 (30.1.1883)
Date
1883-01-30
Page
Seite 71 (sequence 7)
Language
German
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T 1 71 abhanden gekommen, wie der Respekt vor Wahrheit nnd erwiesen, daß ihm solche Bedenken völlig gleichgültig sind. Recht. Er erfrechte sich , diesen, doch offenbar erlogenen; Daß dieser Mann außer dem österreichischen Diplomaten auch Brief vor das ungarische Abgeordnetenhaus zu bringen und noch einem Anderen, und das war ihm die Hauptsache, die eine Interpellation an die Regierung zu richten, was sie Ehre abschnciden wollte, wird freilich nicht in Berücksichtigung gegen den Baron Hirsch zu thun gedenke, der in Ungarn gezogen. Man ist dies von gedachter Seite zu sehr gebegütert sei und eine Million Francs den jüdischen Emiwohnt. Würde die „äußerste Linke", die ja nur aus Oppogranten geschenkt habe, anderer antisemitischen Aeußerungen sitions- und Popularitätsgelüsten antisemitisch geworden, nicht zu gedenken. Am 16. d. Mts. nun beantwortete der Minach solchen Enthüllungen noch auf Seiten Jstoczy's und nffterpräsident Tißa diese Interpellation dahin, daß der Brief falsch sei, überhaupt aber die mit demselben in Verbindung; stehende Angelegenheit völlig grundlos. Es sei wohl ein Brief des Verstorbenen an den Baron Hirsch vorhanden, derselbe enthalte aber nichts anderes, als die Bitte, sich seiner Familie in den ersten traurigen Tagen anzunehmcn. Graf Treus. der Vormund der Wimpffenschen Kinder berichte auch, daß Graf Wimpffen mit dem Baron Hirsch in gar keiner geschäftlichen Verbindung gestanden. Ties sei der Thatbestand. Tißa bemerkte schließlich, der Abgeordnete Jstoczy möge bedenken, daß er sich von seinen antisemitischen Neigungen Hinreißen lasse, die Ehre eines dahmgeschiedenen unglücklichen Diplomaten der Monarchie anzugreifcn, und damit zugleich die Reputation der ganzen österreichisch-ungarischen Diplomatie zu beeinträchtigen. Diese letztere Bemerkung wäre, wenn sie bloß Jstoezy treffen sollte, überflüssig gewesen, denn Jstoczy hat ja eben durch seine Interpellation seiner Complicen beharren, so zeigte sie, daß sie an denselben unsittlichen Gebresten leidet, wie der ganze ungarische Antisemitismus.') ') Tie ungarischen Antisemiten haben die, allerdings wodlseile Ausflucht ergriffen. Alles, was zu Gunsten der angeklägten Juden ausfällt, als aus Bestechung und ähnlichen Motiven hcrvorgegaugen zu erklären. Tie ultramontäne Presse Deutschlands folgt diesem Beispiel. Da das Gurachten der drei Universitütsprofessoren so niederschmetternd für sie ausgefallen, so brachten sic auf, daß Scheuthauer, der eine derselben von jüdischer Abkunft sei. In jedem anderen Lande würde dies von gar keiner Bedeutung sein, denn es kommt ja auf die Gründe und Beweisführung des Gutachtens an, und dann arbeiteten ja noch zwei andere Gelehrie an dem Gutachten mit. In Ungarn ist aber die öffentliche Meinung so unselbständig und so vielfach an Corruption gewöhnt, daß ein angesehener Arzt in Pest sich bewogen gefühlt, im „Pcster Lloyd" aus dem Kirchenbuche des Töke-Tcrabvser Pfarramts den Geburtsschein Scheuthauers zu veröffentlichen, der 1832 als Kind christlicher Eltern geboren worden. In jedem anderen Lande würde eine solche Ausflucht als das Zeichen der äußersten Schwäche gellen, zu welcher der Antisemitismus bereits gerathen; in Ungarn ist cs vielmehr ein Zeichen des Uebermuths, der sich alles erlaubt meint und für jede seiner Behauptungen den vollen Glauben beansprucht. J v. Deutschland. Berlin, 16. Januar (Privatmitth.) Gestatten Sie mir, noch einmal auf den Fall Hapke zurückzukommcn. Ter Ernst, mit welchem das Gericht die Demonstration dieses Mannes zurückgewiesen, hat allgemeine Zustimmung gefunden; sonst würden sich wohl Viele den Spaß machen, den Gang der gerichtlichen Verhandlungen durch ihre Weigerungen zu stören und zu hintertreiben. Daß Hapke nicht in allen Kreisen der strenggläubigen Geistlichkeit Zustimmung gesunden, ersah man aus dem „Evangelischen Kirchlichen Anzeiger", dessen Bemerkungen folgendermaßen schließen: „Tic Kirchenbehörden dürften mit derselben nichts zu thun haben, da es sich um eine private Angelegenheit und um Gewisfensbedenken handelt, deren Folgen Pred. Hapke zu tragen hat. Daß die Verbindlichkeit eines christlichen Eides nicht dadurch influirt werden kann, wenn ein Nichtchrist denselben im Namen des Königs fordert, versteht sich von selbst." — Dagegen versteht es sich von selbst, daß der General dem Brigadier zu Hülfe kommt. In einer Versammlung der christlich-sozialen Partei sagte Stöcker: Ich glaube nicht, daß wir an dem Fall Hapke schweigend vorübergehen können, denn er steht im Vordergründe der Tagesereigniffe. Der jüdische Richter heißt allerdings Lion, zu Deutsch „Löwe", ich denke aber unser Freund Hapke ist der „Löwe des Tags". Welch geistreicher Witz des Herrn Stöcker! Welch' glücklicher Humor, um den sicherlich „Kladderadatsch ", „Ulk" und dergl.ihn beneiden werden! Wo übrigens eine solche Heldenthat zum „Löwen des Tages" machen kann, da muß es einen sehr dämmrigen, nebligen „Tag" geben. Dann schlug Stöcker eine natürlich einstimmig angenommene Resolution vor: „Tie Weigerung unseres Parteigenoffen, des Hrn. Predigers Hapke, vor einem jüdischen Richter einen christlichen Eid zu schwören, ist, obwohl sie dem geltenden Recht nicht entspricht, doch für das christlich-deutsche Bewußtsein der berechtigte Ausdruck einer Gewissensnoth, welche gegen die obrigkeitliche Stellung der Juden protestirt und zugleich den erwünschten Anlaß zu einem dringenden Ersuchen an die Regierung und Gesetzgebung giebt, den christlichen Deutschen das Recht wieder zu verschaffen, ihren christlichen Eid vor Christen zu schwören." — Tie Resolution giebt offen zu erkennen, worauf die ganze Demonstration hinansläuft, und wird gerade darum ihr Ziel ver-

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