Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1883)
- Date
- 1883-01-23
- Page
- Seite 57 (sequence 9)
- Language
- German
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57 Wochenschrift" eine Erklärung (in Form eines offenen Briefes an den rc. Stöcker), deren hauptsächlicher Thcil, wie folgt, lautet: 1) „Haben Sie im Obigen Wahres erzählt? Ist es möglich, daß ein Vertheidiger des Judenthums, wie ich, solche antisemitische, giftige Worte aussprechen wird? Antwortete ich Ihnen nicht vielmehr mit den Worten: „Wäre der Messias schon gekommen, so würden keine solche boshaften Judenverfolgungen mehr angezettelt werden." 2) Habe ich mich Ihnen 1 als „Rabbiner aus Odessa" vorgestellt? Habe ich Ihnen nicht ausdrücklich gesagt, daß ich ein einfacher Talmudgelehrter und Orthodoxer, Namens Abraham Konstantinowsky, bin? Ferner zeigte ich Ihnen das Schreiben des Herrn Oliphant an Lord Temple, worin ich als Ehrenbürger aus Odessa, nicht aber als Rabbiner bezeichnet wurde, ich konnte mich also mit einem Ehrentitel, der mir nicht zukommt, unmöglich schmücken. Und endlich 3) Wie konnten Sie, Herr Stöcker, als Prediger und Verbreiter des göttlichen Wortes, all den Versprechungen, die Sie mir gegeben, als ich bei Ihnen Gastfreundschaft genoß, in dieser Weise untreu werden, und mich so der öffentlichen Verachtung meiner Glaubensgenoffen aussetzen? Dieses Verfahren des Hofpredigers Dr. Stöcker lege ich den geschätzten Lesern dieses Blattes zur Beurtheilung vor, um öffentlich zu erklären, wer von uns Beiden als ein Wortbrüchiger dasieht. Sie, Herr Stöcker, bitte ich, mir nächstens die genannten Bücher zurückzuschicken. Was mich persönlich betrifft, so wiederhole ich nochmals, was ich damals mündlich Ihnen gewünscht: Möge Gott Sie be-j schützen und von dem Schicksal der Feinde Gottes, auf denen der i Fluch Gottes ruht, ausschließen. Abraham Konstantinowsky."! Hofprediger Stöcker theilt nun in dieser Angelegenheit der! „Krz.-Ztg." unter Anderem mit, daß er seine Behauptungen als frei von jeder objektiven (??) oder subjektiven Färbung aufrecht erhält und daß er Herrn Konstantinowsky nicht als Rabbiner bezeichnet, sondern ausdrücklich erklärt hat, der Betreffende sei nicht Rabbiner. Stöcker war nun schon so oft in der Lage, sich gegen den Borwurf der Unwahrhaftigkeit vertheidigen zu müssen, und that dies in so gewundenen Redensarten, daß man es dem Publikum nicht verargen kann, wenn es ihm dos vollste Mißtrauen entgegenbringt. Die Sprache der beiden Männer giebt aber dem Leser leicht an die Hand, auf welcher Seite Ministers v. Puttkamer vor den Wahlen mit den Fübreru der Sozialisten betrieben hat. Tie Sozialisten sollten für die konservativen Kandidaten stimmen und wurden ihnen dafür Versprechungen betreffs der Aufhebung des Sozialistengesetzes und vorzunehmender, den Sozialisten günstigen Reformen gemacht, worauf die Sozialisten aber nicht eingingen. Herr Stöcker — war nicht im Hause und konnte deshalb — nicht antworten. Berlin, 14. Januar. (Privatmitth.) Wenn der Prediger Hapke mit seiner Eidesverweigerung vor einen: Richter, der zufällig Jude ist, nur eine Demonstration bezweckte, durch welche antisemitischen Bestrebungen ein neuer Anstoß gegeben werden und das Interesse gewisser Persönlichkeiten zusühren sollte, so hat er wohl diesen Zweck erreicht. Die konservativen Blätter beschäftigen sich mit der Frage, wie wohl in einem solchen Falle der jüdische Amtsrichter gelegentlich ersetzt werden könne, wobei sie zum Schlüße ihre eigentlichen Absichten i nicht verbergen. Hiergegen erheben sich nun die liberalen! Blätter in Artikeln verschiedenen Inhalts. Aufmerksam machen will ich auf einen solchen in der „National-Zeitung" vom 11. d. Um zu zeigen, wohin eine solche Mißachtung des Gesetzes führen müsse, wird an einen früheren Fall erinnert. „Um die Mitte der siebziger Jahre verweigerte in Breslau der Prediger der dortigen freien Gemeinde den Zeugeneid wegen des religiösen Charakters des letzteren, der gegen seine, des Zeugen, Weltanschauung verstoße. Es war ein Mann, I der während der Reaktionszeit der fünfziger Jahre schwere i Opfer für seine Ueberzcugung gebracht hatte, dem daher Nie-! mand die Absicht einer leeren Demonstration zutraute, und > außerdem war der Eid damals, einige Jahre vor dem Jn- > krafttreten der Reichsjustizgesetze, noch erheblich dogmatischer! gefaßt, als jetzt, so daß der Prediger einer freien Gemeinde j wohl Anstoß daran nehmen konnte. Aber der renitente Zeuge mußte seine Weigerung mit längerer Gefängnißhaft büßen." Durch alle diese und ähnliche Fälle wird im Bewußtsein des Volkes die Achtung vor dem Gesetze und der Gehorsam gegen das Gesetz in immer steigendem Maße abgeschwächt. Wird, fragt das Blatt, ein strenggläubiger Geistlicher vor einem Christen, der offenkundig einer atheistischen Richtung huldigt, nicht mit viel größerem Rechte den Eid abzulegen verweigern müssen? Der Eid ist im deutschen Reichsjustizge'ctze so forer die Wahrheit zu suchen habe. Uebrigens werden sich wohl! mulirt, daß Alle, die einem positiven Glauben anhängen, da in Zukunst die Juden in Acht nehmen, bei Herrn Stöcker- Besuche zu machen. Berlin, 11. Januar. In der heutigen Sitzung des deutschen Reichstages wurde über einen Antrag der sozialistischen Abgeordneten auf Aufhebung aller „Ausnahmegesetze" verhandelt. Zur Begründung des Antrages sprach der Abg. Liebknecht und ließ sich dabei über die Verhandlungen aus, welche Stöcker im Namen der Konservativen und des mit zufrieden sein können, nun aber sicherlich nach der Kon fession des Richters, den ihnen der Staat eingesetzt, nicht zu fragen berechtigt sind, noch dazu, da ein Jeder seine kon fessionelle Formel hinzufügen darf, welche ihm der Richter nicht vorzusagen hat. Wenn dieser Eidesverweigerung irgend wie Raum gegeben wird, so werden sich die Falle, in welchen der Eid verweigert wird, weil der betreffende Zeuge jeden positiven Glauben abgestreift habe, auf's häusigste wieder 4