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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-01-23 · Heft 4 (23.1.1883) · p. Seite 50

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 4 (23.1.1883)
Date
1883-01-23
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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50 durch alle Zeiten und alle Länder treibe; sie sprechen, und dies geschieht noch heute, von den „Wirkungen uralter Knechtschaft", die sich im Charakter und Gebühren der Juden bis in der Gegenwart zeigen. Wie lange noch, und die modernen Juden lassen sich dies von ihren Hassern selbst einreden. Um so mehr fühlen wir uns aufgefordert, auch die Kehrseite der Medaille zu betrachten. Wenn wir von den zahllosen Opfern lesen, welche der Fanatismus und die Berfolgungssucht den Juden entrissen, von den Tausenden von jüdischen Märtyrern, die durch Feuer und Schwert in den vergangenen Zeiten ihr Leben verloren — so haben wir im Gegensatz zu erwägen, daß seit dem Jahre 418 der gew. Ztr. die Juden von allen Kriegsdiensten ausgeschlossen waren. Dieser Zustand dauerte bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts, wo, zuerst in Oesterreich, dann in Frankreich und bald auch in allen anderen Ländern sie wieder zum Kriegsdienste herangezogen wurden. Jene Ausschließung geschah nicht nach dem Willen und dem Wunsche der Juden. Sie ging, nachdem ihnen von Ausschweifung aller Art, das Gegentheil von aller gesetzlichen und gesellschaftlichen Ordnung und Sitte. Bon den hier üppig wuchernden Lastern blieben die Juden frei, und es konnten sich in ihrer Volksseele die friedlichen und humanen Tugenden ungetrübter und dauernder erhalten — vom höheren, vom wahren Kulturstandpunkte aus beurtheilt, ein großer Gewinn, ein reicher Ersatz. Gewiß sind kriegerischer Muth und Tapferkeit bedeutende Eigenschaften der Seele — aber die Hingebung an den Glauben. die Charakterfestigkeit in der Treue und Aufopferung für die religiöse Ueberzeugung sind Ausfluß einer sittlichen Größe, und erzeugen zugleich einen idealen Aufschwung höchsten Gehaltes, mit dem sich die Gesinnung der zumeist für Sold dienenden Landsknechte nicht vergleichen läßt. Wenn wir es tief zu beklagen haben, daß von jenen Dekreten der ersten christlichen römischen Kaiser an — denn auch z. B. das Recht zu advociren wurde ihnen im Jahre 425 genommen und das Schlußdekret vom 31. Januar 439 entzog ihnen jedes staatliche und städtische Amt — in immer zi onstantin an im Jahre 321 nach und nach die bürgerlichen! steigendem Maße die Juden aus der bürgerlichen Gemein- Rechte im West- und Oströmischen Reiche beschränkt worden,! schaft ausgeschlossen, abgesondert, den drückendsten Beschränvon den Kaisern Honorius und Theodosius aus und zwar kungen unterzogen wurden: so fragen wir uns doch, waren in einem für immer denklvürdig abgefaßten Gesetze, in wel-, sie in jenen Zeiten und bis zur neueren Zeit die einzigen chem es unter Anderem heißt: „Die Juden, welche gegenbenachtheiligten und bedrückten Schichten des Volkes? Unser wärtig den eigentlichen Waffendienst leisten, sollen ohne Blick fällt da alsbald auf das gesammte Landvolk, das Berücksichtigung alter Verdienste sofort cnrlaffen werschneller oder langsamer aus freien Besitzern von Allodialden"und nachdem die bürgerlichen Rechte, wie die Advogütern zu Hörigen, zu Leibeigenen gemacht worden, und katur und die Ehrenämter erwähnt sind, welche sie auch kaum läßt es sich bezweifeln, daß, so traurig auch die Lage ferner „nach dem Prärogativ der Geburt und dem Glanz | der Juden war, das Loos der Hörigen und Leibeigenen war der Familie erlangen" -), heißt es: „da ihnen dies genügen , noch unseliger. Innerhalb ihres Ghetto hatten die Juden müsse, so müßten sie die Versagung des Kriegsdienstes nicht doch noch einen gewiffen Spielraum, genoffen ihre persönliche als eine Verachtung ansehen". Wie dem aber auch sei, die Freiheit, konnten sich ihres Familienlebens erfreuen, bildeten Juden blieben beinah 14 Jahrhunderte vom Kriegsdienste kleine Gemeinwesen, innerhalb derer alle die Motive und ausgeschlossen. Selbstverständlich hatten sie die Leiden der Faktoren spielten, wie in den großen Korporationen. Was Kriege, all' die schonungslosen Grausamkeiten, die von denj fic betrieben, war zu ihrem eigenen Nutzen, und so schwer Kriegsheeren in den von ihnen durchzogenen Ländern aus-! die Abgaben waren, die sie leisten mußten, brauchten sie doch geübt wurden, wie alle anderen Bürger und Bewohner zu nicht zu frohnden, d. h. den größten Theil der Woche unter ertragen; aber ihr Blut floß doch nicht auf den tausenden dem Stock oder der Peitsche des Herrn und seiner Verwalter von Schlachtseldern, auf welchen in allen Ländern der alten für den Herrn zu arbeiten. Sie waren nicht „an Ne Scholle Welt die Völker und Fürsten miteinander rangen, und sie! gebunden" (glebae adscripti', und konnten auswandern oder hatten keinen Antheil an dem ungeheuren Menschenverlnst, fliehen, ohne daß sie mit Gewalt zurückgeführt und für ihre den die blutigen Kriege herbeiführten. Aber auch in sittlicher! Entfernung hart bestraft werden konnten. Sie hatten immer- Beziehung mußten sie von diesem Umstande einen bedeutenhin ein Maß bürgerlicher Rechte, deren die Leibeigenen entden Gewinn ziehen. Denn diese Kriege waren zumeist die bohrten, und hatten kein jus primae noctis zu fürchten. 2chule der äußersten Verwilderung, der Sittenlosigkeit und Sie konnten innerhalb ihrer kleinen Gruppe für den Unterricht ' ' ihrer Kinder und für wohlthätige Einrichtungen sorgen, und Studie» nach Belieb», uud Fühigkeit obliegen. Weun die Juden das Bürgerrecht im west u. oströmischen Reiche. Berlin 1832. j man eine Zeit und die Berhältniffe in derselben richtig be- Fröhlich; und unsre Adhandl. gleichen Titels im Israel. Predig, u., *„:« r mnn einer einrel- Schulmag. S. 432 ff. 2tc Aust. Baumgärtner, Leipzig is:>4.; urryeuen WM, so vars man nicht ver oer r.age erner ernzel- -) „l’raerogutiva nutalium et .splendore familiue sortiuntur.“, neu Klasse stehen bleiben, sondern muß die der anderen zur

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