Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 2 (9.1.1883)
- Date
- 1883-01-09
- Page
- Seite 21 (sequence 5)
- Language
- German
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und den Strafen unterworfen werden, liegt die Ursache in der Rechtsgültigkeit des Zeugnisses eines einzigen Zeugen. Denn abgesehen davon, daß ein Zeuge leichter aus böswilligen Motiven sein Zeugniß oblegen kann, so gicbt auch die größere oder geringere Uebereinstimmung der Aussagen mehrerer Zeugen mehr Kriterien für die Glaubhaftigkeit des Zeugniffes ab. Die Frage stellt sich daher-so: ob die öftere Freisprechung von Verbrechern oder die wenn auch seltenere Perurtheilung Unschuldiger vorzuziehen sei? Wir wollen dies der Erwägung und dem Urtheil unserer Leser anheimgeben, und nur folgende Bemerkung hinzufügen. In der Theorie giebt es bekanntlich zwei Ansichten: die eine fordert die Bestrafung des Verbrechens, um die Verletzung der sittlichen gesellschaftlichen Ordnung auszugleichen, zu sühnen; die andere aus dem Motive, damit durch die Bestrafung von dem Verbrechen abgeschrcckt werde.') Tie erste Ansicht wird sich vorzugsweise vor der Verurtheilung eines Unschuldigen ganz besonders schützen wollen und lieber die Straflosigkeit von Schuldigen in den Kauf nehmen, da sie sonst die Gefahr läuft, daß die Ausübung der Gerechtigkeit selbst die sittliche gesellschaftliche Ordnung verletzt. Tie andere wird sich viel mehr scheuen, begangene Verbrechen wegen Mangel an Doppelzeugen unbestraft zu laffen, weil sonst die Verbrecher umso eher die Hoffnung hegen könnten, straflos zu bleiben. Ohne über den Werth beider Ansichten zu entscheiden, muß man doch eingestehen, daß die letztere, die sogenannte Abschreckungstheorie aus der Praxis manchen thatsächlichen Widerspruch erfährt. Die Criminalstatistik erweist, daß ein sehr großer Procentsatz der Verbrechen von Rück fälligen verübt wird, z. B. in Frankreich durchschnittlich 75 Procent, so daß also nicht einmal diejenigen durch die Strafe abgeschreckt werden, welche diese bereits erfahren haben. Wie dem aber auch sei, die Streitfrage, ob die Aussage eines Zeugen zur Verurtheilung genügen solle? ist gewiß noch nicht für immer erledigt. (Fortsetzung folgt.) Eine Erklärung Ernst ftenan’s. Ernst Renan hat an den Rabbiner von Abanj-Szanto, Leopold Lipschitz, folgendes Schreiben gerichtet: „Paris, 16. November 1862. Unter allen Verleumdungen, welche dem Haß und dem Fanatismus Vorschub geleistet haben, ist sicherlich die absurdeste diejenige, welche die Juden beschuldigt, daß sie Mordthaten begehen zu dem 1) Beide Ansichten, die sich einander nicht geradez uausschließen, finden ihren Ausdruck in der heiligen Schrift; die erstere in den Sprüchen: „die Stimme des Blutes schreiet aus von dem Erdboden" („Erde" im Sinne von „Gesellschaft") 1 Mos. 4, 10 und „also sollst du hinwegtilgen das Böse aus deiner Mitte", 5 M. 13, 6 und oft; die zweite in „Ganz Israel soll es hören und sich fürchten und nicht fürder thun solch' böse Sache", S Mos. 13, 12 und öfter. Zwecke, um das Material zu blutigen Zeremonien zu gewinnen. Einer der charakteristischen Züge der jüdischen Religion ist das Verbot von Blut als Nahrung des Menschen. Diese Vorsichtsmaßregel, welche in einer gewissen Epoche wohl geeignet war, Respekt vor dem Leben einzuflößen, ist von dem Judenthum mit außerordentlicher Gewiffenhaftigkeit beobachtet worden, selbst in jenen Epochen und Zuständen der Zivilisation, wo dies sehr peinlich war, und nun will man behaupten, daß der fromme Jude, der lieber Hungers stürbe und ein Martyrium erlitte, als daß er ein Stückchen Fleisch genöffe, das nicht ganz reingewaschcn vom Blute ist, sich bei einer religiösen Mahlzeit von Blut nähre. Das ist ein monströser Blödsinn! Ich bin davon überzeugt, daß keine einzige der Erzählungen von angeblichen blutigen Ostermahlen eine reelle Grundlage habe; nicht nur müßte man, wenn ein ähnliches Verbrechen begangen worden wäre, sagen, daß der Elende, der sich desselben schuldig gemacht, alle Vorschriften des Judenthums verletzt habe, sondern ich gehe noch weiter und glaube gar nicht, daß das Verbrechen je begangen worden wäre. Die menschliche Einbildungskraft ist nicht sehr fruchtbar auf dem Gebiete der Verleumdung. Die Fabel von mysteriösen Mahlzeiten, bei denen Menschenblut genossen wurde, war zu jeder Zeit ein Kriegsbehelf gegen Jene, die ein blindes Vorurtheil zugrunde richten wollte. Diese nämliche Verleumdung war einst auch die Ursache beklagenswerther Christenverfolgungen. Und doch war das Liebesmahl der Christen niemals beschmutzt worden durch eine solche Frevelthat. Die jüdischen Ostern sind ebenso unschuldig. Es wäre des Christenthums würdig, zu verhindern, daß diese schändliche Lüge, unter welcher anfangs die Christen so viel gelitten, nun gegen Andere ausgebeutet werde. - Ernst Renan." Zur Auswanderung in der Zukunft. Frankfurt a. Main, Anfangs Januar. In Nr. 45 vor. Jahrgangs hatten Sie, Herr Redakteur, aufgesordert, an eine Organisation zur Hülseleistung für die Emigration in der Zukunft zu denken, schon um sich nicht wieder bei einer Katastrophe überraschen zu laffen und einige Hülse gleich bei der Hand zu haben, überhaupt aber die regelmäßige Emigration zu unterstützen. Sie ersuchten auch andere sich dafür intcreffirende und mit den Sachverhältniffen vertraute Männer, ihre Meinungen und Vorschläge in d. Zeit auszusprechcn. Hierauf erfolgten drei Artikel, datirt aus Leipzig, von einem Komitö Mitglied«: in Nr. 47. 48. 52. So dankbar man dem Vers, dieser Artikel für seine Mittheilungen über die jetzt abgeschloffene Thätigkeit der Komitös und deren Erfolge sein muß, so scheinen sie mir doch für die von Ihnen angeregte Frage ohne Belang. Der Vers.