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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-01-09 · Heft 2 (9.1.1883) · p. Seite 18

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 2 (9.1.1883)
Date
1883-01-09
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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18 verweisen sei". Noch mehr, bei Mittheilung der Selbständigkeitsacte unter dem 9. Juni wurde seitens der Hohen Mächte der Stadt Frankfurt eröffnet, daß Sie (die Hohen Mächte) auf Erhaltung aller wohlerworbenen Rechte jeder Klaffe von Einwohnern fest bestehen, damit jede zurückwirkende Maßregel vermieden werde". An demselben Tage wurde den Deputirten der israelitischen Gemeinde in Wien eröffnet, daß „ die Gerechtsame, welche sie aus einem früheren Vertrage zu machen berechtigt ist, vollkommen gesichert sind". Demungeachtet fingen die städtischen Behörden an, den Juden einen Theil ihrer Bürgerrechte -nach dem anderen zu entziehen, und alle Gegenvorstellungen blieben unberücksichtigt. Vergebens auch rescribirte Fürst Hardenberg aus Paris unterm 8. Nov. und Fürst Metternich unterm 13. Nov., daß der jüdischen Gemeinde das Bürgerrecht durch den vormaligen Landesherrn mittels onerösen Vertrags bewilligt worden und ihr nicht wieder entzogen werden könne. Tie Stadt ließ sich nicht beirren und Treitschke das Vorgehen der Frankfurter gegen die Juden als eine „offenbareUnbill", hervorgegangen aus „pfahlbürgerlicher Engherzigkeit". Somit haben die Frankfurter ihren Theil. Jetzt kommen die Juden an die Reihe. Es schmerzte wahrscheinlich diesen Historiker, daß diese Juden zum ersten Male sich unterfingen, Vorstellungen gegen das Geschick zu erheben, das man ihnen bereitete, gegen die Beraubung von Rechten, die sie erworben und in deren Genuß sie waren, und Denkschriften an die Congreßmächte und an den Bundestag zu richten. Er sagt daher: „Mit ungeheurem Geschrei setzten sie sich sofort zur Wehre, der junge Ludwig Börne trat mit seiner scharfen Feder für die bedrängten Stammgenoffen ein. Die Rechtsfrage lag allerdings so einfach nicht, wie Börne mit rabulistischer Keckheit behauptete. Die 440,000 Gulden, welche die israelitische Gemeinde dem Großherzog von Frankfurt gezahlt, konnten nach strengem Rechte nur als die Ablösung des alten Judenschoffes von 22,000 Gulden drängte die Israeliten in die Gesetze vor 1810 zurück. Die! jährlich, nicht als ein Kaufgeld für das Bürgerrecht be- Gemeinde sah nunmehr keinen anderen Ausweg, als die Entj trachtet werden." Die Einreichung von Vorstellungen und scheidung des Bundestages anzurufcn. Es geschah dies in Denkschriften ist also „ein ungeheures Geschrei!" Die Beeiner Denkschrift unterm 4. Nov. 1816. Von da ab währten die Verhandlungen, für welche der Bundestag eine besondere Commission erwählt hatte, bis zum Jahre 1821, wo endlich hauptnng, daß mit ven 440,000 Gulden auch zugleich ein Kaufgeld für das Bürgerrecht gezahlt worden, ist „eine rabulistische Keckheit!" Man sieht, die Juden müffen unter der Leitung jener Commission eine Verständigung statt-! Herrn Treitschke das zarte Wort „Unbill" zu ihren Gunsten fand und die allerdings beschränkten Bürgerrechte der Juden sofort hart bezahlen. Allein, während in allen Staaten mit festgestellt wurden. Nach einigen Decennien wurden auch! dem Bürgerrecht die Zahlung früherer Judenabgaben wegfiel diese Beschränkungen durch die Umwandlung der Verhältnisse j und eine Entschädigung nicht verlangt wurde, auch mit Recht in Frankfurt beseitigt.! nicht verlangt werden konnte, denn diese besonderen Abgaben Dies war der einfache Gang der Ereignisse, und jeder > wurden ja nur für die Dauer des alten Zustandes gezahlt Unparteiische wird das Vorgehen der jüdischen Gemeinde zu j und hatten mit diesem ein Ende — wurde es den Juden Frankfurt als eine Erfüllung ihrer Pflicht, als eine ehren- ' in Frankfurt nur unter der Bedingung ertheilt, daß sie der und mannhafte Vertheidigung ihres Rechtes anerkennen und! Bürgerschaft — nicht dem Großherzog — die 440,000 Gulwürdigen. Ganz anders Herr v. Treitschke. Statt, wie es den zahlten. Auf welcher Seite steht nun die Rabulisterei? einem gewiffenhaften Geschichtsschreiber obliegt, eine objektive Aus der, welche behauptete: die Summe ist gezahlt, aber Darstellung der Thatsachen zu geben und dann sein subjektives , das Bürgerrecht wird euch doch wieder genommen, oder auf Uriheil hinzuzufügen, fängt er gleich mit seiner selbstherrlichen der, welche sagt: ihr habt die Summe genommen, und könnt Meinung an, giebt ein völlig verworrenes Bild dessen, was uns daher die unter dieser Bedingung gewährten Bürgerrechte geschehen ist, und breitet über dasselbe Licht und Schatten nicht wieder nehmen? Uebrigens begann die Bürgerrechtsnach seinem Belieben, d. h. nach seinen Vorurtheilen, nach - frage in Frankfurt schon 1813 und Ludwig Börne trat erst seiner gehässigen Gesinnung. Freilich hatte Treitschke hier 1820 in die Frage ein.0 Dies genirt jedoch den Historiker zwei Gegenstände vor sich, denen seine Ungunst zu Theil ge-- nicht, das „ungeheure Geschrei" aus Börnes Schrift zu worden: die freie Stadt Frankfurt und die Juden. Nun,, folgern. Er hebt auch das Gutachten der Berliner Juristen - er quälte sich nicht mit der Wahl: in dem reichen Schatze! facultät, das sich für den Frankfurter Senat erklärte, hervor, seiner einseitigen Urtheile war für beide genug vorhanden, aber das geradezu entgegengesetzte Gutachten der Juriften- Nach ihm war cs eine schwere Versündigung der verbündeten Mächte, der alten Kaiserstadt die Souveränität zu verleihen; der ehrenhafte bürgerliche Geist wurde durch das höfische Element der Bundestagsgesandten und das Ränkespiel der Diplomatie verfälscht. „Aus so unnatürlichen Verhältnissen erwuchs ein krankhafter Dünkel" u. s. w. Nun bezeichnet facultät zu Gießen existirt für ihn nicht. Aber es kommt noch schlimmer. Wir haben oben der Erklärungen und Beschlüsse der Congreßmächte, der Bestimmungen der Bundesacte, der wiederholten Mahnungen Harden- ') lieber die Judenverfolgung 1819. Frkf. 1820.

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