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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-01-02 · Heft 1 (2.1.1883) · p. Seite 8

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 1 (2.1.1883)
Date
1883-01-02
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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rium das Ansuchen gestellt, von einem Preßprozeß gegen > „Egyenlösvg" abzusehen, da der Redakteur dieses Blattes! durch Herbeiziehung der Belastungszeugen Jankel Szmilovits und Moriz Schars die Tißa-Eßlarer Angelegenheit der Kompetenz des Nyiregyhazacr Gerichtshofes entziehen wolle. (Biele! halten dieses Borgehen Bary's nur für ein juristisches Mittel-. chen, einer Untersuchung seines eigenen Verfahrens um die! Ecke zu kommen. Denn dies wäre, wenn die gedachte Klage' gegen jenes Blatt ausgeführt worden wäre, gerichtlich zur i Sprache gebracht worden. Es ist selbstverständlich, daß der! Justizminister Pauler auch dies Mal dem Herrn Vary nachj gegeben hat.) j Pest, 19. Dezember. (Privatmitth.). Den «P. Bl." wird aus Oedenburg telegraphirt: In vierzehn Gemeinden des Kapuvarer Bezirks sind wieder antisemitische Unruhen ausgebrochen. Die Gewaltthätigkeiten nehmen überhand; bedrohte Gemeinden verlangen militärische Hülfe. — Die Sachverständigen dringen darauf, daß ihnen sämmtliche Reste der Dadaer Briefe zur Untersuchung übergeben werden, aber der Gerichtshof von Nyiregyhaza verweigert diese immer noch! Neutra, 19. Dezember. In der Strafangelegenheit wider die Theilnehmer an den Szobotißter Judenkrawallen wurde hellte das Urtheil gefällt. Der Rädelsführer Havliczek wurde wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit zu sechs Monaten Kerker mit Einrechnung der zweimonatlichen Untersuchungshaft und sein Genosse Maczek wegen desselben Deliktes zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen; sowohl die Bertheidiger, als der Staatsanwalt appellirten. Rezeffow, 20. Dezember. Der sensationelle Prozeß, von welchem wir in vor. Stummer berichtet haben, ist noch immer nicht beendet. Zum Schluffe des Beweisverfahrens wurden sämmtliche Akten und Leumundszeugnisse verlesen. Letztere lauten für den Angeklagten Ritter und dessen Familie überaus günstig. Das Gemeindeamt in Lutcza theilt in seiner Zuschrift mit, daß Moses Ritter nie zur Sippschaft der Wucherer und Dorf- Propinatoren gehört, sich seit jeher nur mit Ackerbau befaßt und ein musterhaftes Familienleben geführt habe. Die Frau und die Kinder Ritter's haben sich durch Fleiß und häuslichen Sinn ausgezeichnet. Ganz anders lautete dagegen das dem Stochlinski, dem Ankläger der Familie Ritter, der jedoch diese Anklage wieder zurückgenommen, ausgestellte Moralitätszeugniß; derselbe sei, so erklärt das Gemeindeamt, ein unverbefferlicher Verschwender, Trunkenbold und Dieb, der sich schon 1871 wegen Todtschlages zu verantworten hatte. Gestern Nachmittags hat der Gerichtshof die auf Verbrechen des Meuchelmordes lautenden Schuldfragen sestgestellt. Nun bebeginnen die Plaidoyers. Der Staatsanwalt entwirft ein Bild des mysteriösen Falles. Nachmittags kommen die Berlheidiger an die Reihe. Morgen Mittags wird das Verdikt gefällt. Holland. Rotterdam, 17. Dezbr. (Privatmitth.) Der in Nr. 4t» d. Z. gebrachte Bericht aus Schlesien, betreffend die Kost eines jüdischen Gefangenen, veranlaßt mich, meine Erfahrung und Ansicht über diesen Gegenstaud mitzutheilen. Als angestelltem Religionslehrer für die israelitischen Gefangenen allhier sind mir schon mehrere solcher Sträflinge vorgekommen, welche jede unkoschere Kost verweigerten. Ich legte aber dann den Betreffenden ans Herz, daß nach unserer Religion die Erhaltung des Lebens ein höheres Gebot als das Speisegesetz ist, nach dem Grundsatz: 2712 mc'ö g~z *m Ich machte sie aufmerksam, daß der Israelit sich um so mehr einer strafbaren Handlung enthalten müsse, als er dadurch außer dem Verbrechen auch noch zu einer Uebertretung käme, zu der er zwar gezwungen (2 .'>), für die er jedoch verantwortlich wäre, weil der Zwang aus einer freiwilligen Handlung herrühre, nach dem Grundsatz: djing iekci m^nn Diese Vorstellungen verfehlten ihr Ziel nicht. Nebrigens hatte unsere freisinnige Regierung früher den jüdischen Gefangenen die Selbstbeköstigung gestattet. Aber es wurde Mißbrauch damit getrieben und in einem Gebäck eine Correspondenz aufgefunden. Für das Peßach und auf eine Eingabe von mir für die zehn Bußtage ist die Koscherkost zugestanden. A. D. L. Großbritannien. London, im Dzbr. Bekanntlich tritt jährlich im November der amtirende Lord-Mayor ab, um für das nächste Jahr einem Anderen seinen Platz einzuräumen. Dem diesmal ausscheidenden Lord-Mayor überreichten 40 israelitische Damen aus den höchsten Gesellschaftskreisen Londons eine kostbar ausgestattete Dankadresse für seine Mitwirkung zur Verbesserung des Loses der russisch-jüdischen Flüchtlinge. Rußland. Petersburg, 15. Dezbr. Daß man in Rußland immer mehr zu dem unter Alexander II. verlassenen Nicolas'schen System der Unterdrückung der Juden zurückkehrt, bezeugt jede neue Maßregel der Regierung. Der Petersburger Stadtpräfect befahl den Polizei-Bezirksleitern die Revision aller Judenpässe, ebenso die sofortige Austreibung aller in Petersburg illegal wohnenden Juden. — „Golos" meldet: Der Senat entschied, der Bodenbesitz könne unter keinerlei Rechtstitel an Juden übergehen. — Dem Golos zufolge hat der Senat am 19. ds. dem Ansuchen einiger jüdischen Apothekenbesitzer entsprechend beschlossen, die von dem ehemaligen Minister des Innern

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