Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 52 (27.12.1881)
- Date
- 1881-12-27
- Page
- Seite 860 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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860 wörtlich zu nehmen, denn schon seit 1850 predigt die „Kreuzzeitung" die Judenhetze und seit 1875 die ultramontane Presse. Doch sind wir dem mannhaften Streiter auch für die obige Auslaffung dankbar. — Unter der Anklage der Gotteslästerung standen am 14. Dez. der Redacteur der eingegangenen „Deutschen Wacht", August Albert Otto Hentze und der Schriftsteller Rentier Heinrich Gottlieb Nordmann vor den Schranken der ersten Strafkammer des Landgerichts I. Jnkriminirt ist ein Leitartikel im Januar-Heft dieses Jahres unter der Ueberschrift: „Th. Mommsen und sein Wort über unser Judenthum", welcher auch als Separatabdruck im Berlage des Hentze erschienen ist. Die Anklage war erhoben auf Grund einer Anzeige des Vorstandes der lüdischen Gemeinde in Leipzig, deren Mitglieder großes Aergerniß an dem Artikel genommen haben. Der Gerichtshof verurtheilte beide Angeklagte zu je einer Woche Gefängniß, indem er hervorhob, der 8 166 des Strafgesetzbuches mache keinen Unterschied zwischen dem Gott der Juden und dem der Christen. Berlin, 18. Dez. (Privatmitth.) Bei der Berathung des Etats kam in der Sitzung des Reichstages am 15. d. die Beeinflussung der Wahlen durch Beamte zur Sprache und gab zu einer sehr bewegten Debatte Veranlassung, welche in einer Abendsitzung fortgesetzt ward. Bei dieser Gelegenheit fielen auch auf Herrn Stöcker einige scharfe Phrasen, dieser antwortete und erhielt angemessene Repliken. Wir haben den Vorgang nach dem stenographischen Berichte (siehe Leitartikel) skizzirt. Uebrigens soll der Bericht über diese beiden Sitzungen auch in Broschürenform erscheinen. Selbst die „Germania" läßt Stöcker's Rede geringen Eindruck machen, so viel auch die Conservativen sich bemühten, seinen einzelnen Schlagwörtern Beifall zu klatschen. Dasselbe Blatt hebt hervor, daß der Hofmarschall des Kronprinzen, welcher der Sitzung von Anfang an beigewohnt, bei Beginn der Rede Stöcker's die Loge verließ. Insbesondere war es Birchow, der als Schlußredner Herrn Stöcker diente. Er wirft zunächst dem Abg. Stöcker geschmacklose Selbstüberschätzung vor. (Der Präsident rügt diesen Ausdruck, während die Linke stürmisch „unverfroren, weshalb hat man Herrn Stöcker nicht für diesen Ausdruck gerügt?" ruft. Großer Lärm.) Herr Stöcker habe noch heute vom 2. Berliner Wahlkreise als seinem Wahlkreise gesprochen. Angesichts der erlittenen Niederlage sei dies unbescheiden. Wenn Herr Stöcker nicht über seine antisemitischen Gesinnungsgenossen eine gewisse Aversion empfände, so sei es mit Stöcker's sittlichem Bewußtsein schlecht bestellt. (Großer Lärm rechts. Rufe: Zur Ordnung'. Der Präsident ersucht den Redner, sich zu mäßigen. Beifall rechts. Unruhe links.) Stöcker habe ohne allen Beweisversuch das Berliner Stadtregiment, diese Quelle unseres Ruhms (Oho? rechts) der Wahlbeeinflussung beschuldigt. Was sei denn aus dem „Fall Dollfuß" geworden? Stöcker spiele mit dem Feuer, aber er scheine es nicht zu wissen. Er habe der antisemitischen Bewegung ihren Char rakter aufgedrückt, sich aber salvirt, als es in Pommern den Juden an Leben und Eigenthum gegangen. (Beifall links.) Ach, so war es nicht gemeint, habe dann Herr Stöcker gesagt. Stöcker möge sich nichts einbilden: die nächsten Wahlen würden in Berlin für den Fortschritt noch günstiger ausfallen. — Am 26. Oktober d. I. wurde ein jüdischer Buchhandlungs-Lehrling von einem Polizei-Wachtmeister sistirt und auf der Wache zu Protokoll vernommen, weil er in einem Hause Unter den Linden ein Placat mit der Aufschrift „Candidat der Juden und Judengenossen ist der jüdische Gründer Ludwig Löwe" abgerissen hatte. Gegen den betreffenden jungen Mann ist inzwischen behördlich der Erlaß eines Strafbefehls wegen groben Unfugs beantragt, diesem Antrag jedoch, wie wir heute erfahren, gerichtlicherseits nicht stattgegeben worden. Der darauf bezügliche, vom 10. Dezember datirende Beschluß des Amtsgericht I., Abtheilung 93., hat folgenden Wortlaut: „Der Erlaß eines Strafbefehls gegen H. wegen groben Unfugs wird abgelehnt. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last. Die Placate, welche H. abgerissen hat, find Pasquille, weil die Worte: „Candidat der Juden nnd Judengenoffen ist der jüdische Gründer Ludwig Löwe" beleidigender Natur jsind. Solche Schmähschriften anzuschlagen ist eher ein Unfug, als sie zu enffernen. Wenn Angeschuldigter sie nicht einmal auf der Straße, sondern innerhalb der Häuser abgerissen hat, so ist dies keine Störung der öffentlichen Ordnung und ist nicht ersichtlich, wie dadurch das Publikum als solches gefährdet oder ungebührlich belästigt ist. Daß H. das abgerissene Papier sich hat aneignen wollen, ist den Umständen nach ausgeschlossen. Für Sachbeschädigung fehlt es schon im Strafantrage." — In diesen Tagen wurde Ruppel zu 400 Mk. Geldstrafe und sein Helfer Hemmel zu 200 Mk. Geldstrafe verurtheilt wegen Beleidigung der städtischen Behörden. Die Juden hatten selbstverständlich in den incriminirten Artikeln auch ihre Rolle gespielt. Ebenso wurde der Buchhändler Hentze, der sich aus dem Berlage antisemitischer Pamphlete ein besonderes Geschäft gemacht, in einem Strafverfahren gegen ihn zu einer Geldstrafe verurtheilt. Dresden, 13. Dez. Bei der Bemerkung des Staatssecretärs v. Bötticher im Reichstage über die Rubrik „Religion" in der Berufsstatistik bezeichneten wir sie in vor. Nr. hinsichtlich Frankreichs als irrig. Jetzt schreibt man von hier der „B. Z.": Herr St. v. B. sagte: „Auf die Bemängelung, daß das mitgetheilte Formular auch die Spalte „Religion" entha'te, erwidere ich, daß das darauf beruht, daß bereits im Jahre 1872 der in Perers-