Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1881)
- Date
- 1881-12-13
- Page
- Seite 829 (sequence 9)
- Language
- German
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♦ 829 Brewings an dem Putsch erstreckt und für den Fall der Verdensbruchs. Außer den Dreien, gegen welche der Staatsanneinung auch dieser Schuldfrage auf die der Aufreizung Walt die Anklage hatte fallen lassen, wurden noch drei Anverschiedener Bevölkerungsklassen gegen einander. Mildernngsdere freigesprochen, darunter ein fünfzehnjähriger Knabe, der gründe beantragte der Staatsanwalt für sämmtliche Angeeinen während des Tumults auf dem Markte liegenden Hut klagte, er forderte zum Schluß jedoch nochmals die Gerechtigfortgenommen, und der Rentner Brewing, bei dem die keitsliebe und dem Patriotismus der Geschworenen, nicht Schuldfrage sowohl wegen der Rädelsführerschaft, als auch principiell auf Freisprechung zu erkennen. Die Staatsidee wegen Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklassen gegen forderte hier Strafe. Durch die Freisprechung werde dem einander verneint wurde. Durch die Freisprechung Brewings Rechtsbewußtsein und der öffentlichen Sicherheit ein schlechist sowohl dem Staat als auch der Stadt Schievclbein ter Dienst geleistet, es würden die Ausschreitungen, sobald die Möglichkeit genommen, sich wegen des durch die Demoliirgend eine andere brennende Frage auftauche, schlimmer nnd rung direkt verursachten Schadens und wegen der Gerichtsgefährlicher werden, wenn-man sehe, daß solche Dinge strafkosten einen Ersatz zu verschaffen. Daß die Schäden in Schiefrei blieben. Den Umstand, daß die Angeklagten nicht aus velbein 12 —15000 Mark betragen, haben wir schon erwähnt, eigener Selbstbestimmung, sondern unter dem Druck fremder was die Gcrichtskosten betrifft, so werden voraussichtlich 2.5- Einwirkung und dem eines eigenen Mißverständniffes gehan- bis 30,000 Mark hcrauskommen. Gestern wurden allein delt haben, brachte der Staatsanwalt wiederholt zum Aus- 6000 Mark Zeugengcbühr ausgezahlt. Es waren über 100 druck,sowie dasBedauern darüber,daß man die hinter den Coulis- Zeugen zu vernehmen. Es sind fämmtlichen Angeklagten sen stehenden Leiter und Veranstalter der Gewaltthütigkeiten Milderungsgründe zugebilligt, nur der Wittwe Nowakoski nicht zur Verantwortung habe ziehen können. — Von der nicht, die durch ihre böswilligen Anschuldigungen mehrere Vertheidigung wird vor allem die Auffassung der Ttaatsanunschuldige Personen mit auf die Anklagebank gebracht hatte. Waltschaft bekämpft, daß die Anwesenheit eines Menschen Dadurch ist die Nowakoski die Einzige, die mit Zuchthaus bei der Zusammenrottung schon seine Theilnahme an der bestraft werden kann. Bemerkenswerth ist noch, daß die strafbaren Handlung darstelle. Ebenso wurde bestritten, daß Schuldfrage wegen der RAdelsführerfchast bei allen fünf die Mitnahme der auf dem Markte liegenden Gegenstände i dieserhalb Angeklagten vereint wurde. Die Strafanträge als Plünderung betrachtet werden könne. Der Vertheidiger! des Staatsanwaltes bewsMen sich nicht weit über der nied- Brewings, Herr Rechtsanwalt Herr, hielt es nicht allein im j riegsten Stufe des Zulässigen; bei fünf der am schwersten Allgemeinen, sondern auch bezüglich seines Clienten für aus-! Gravirten zwei Jahre Gefängniß, bei weniger Belasteten 16, geschloffen, daß Zeitungslecture oder Agitation von der Kanzel oder von anderer Seite einen bestimmenden Einfluß bei den Ausschreitungen geübt hätten. Brewing sei weder Staatssozialist. noch überhaupt Sozialist, sondern ern großer Freund des Bieres, der nach einer dreitägigen Bierreise zur Rädelsführerschaft weder geneigt, noch fähig gewesen ffein könne. Am 7. August namentlich habe Brewing so viot getrunken, daß ihn ein Gendarm als „furchtbar betrunken" bezeichnete. Der Vertheidiger beantragte Verneinung aller drei Schuld¬ 12. 8 und 6 Monate; bei der Nowakowski 1 Jahr Zuchthaus. Das Erkenntniß lautete durchweg noch etwas niedriger, als der Strafantrag. Nur Einer wurde zu zwei Jahren, vier zu 18 Monaten, drei zu 12 und die Uebrigen zu 8, 6 und 4 Monaten verurtheilt. Einem der Berurtheilten, der erst seit Kurzem das 18. Lebensjahr erreicht hatte, wurde ein Theil der Untersuchungshaft, nämlich zwei Monate, auf die Strafe angerechnet, doch wurden Alle, mit Ausnahme der Wittwe Nowakowski, nach der Publication des Urtheils Vorfragen. Um Brewing drehte sich dann eine sowohl von Seite > läufig aus der Haft entlassen. der Vertheidigung. wie von der Staatsanwaltschaft mit vieler I Wärme geführte Replik und Duplik. Die Anklage legte Brewing zur Last, möglichst im Geheimen oder hinter den Coulissen gegen die jüdische Bevölkerung demonstriren gewollt zu haben, dagegen bestritt die Vertheidigung auch, daß der Angeschuldigte an der Spitze eines Truppes von 12—15 Personen aufrührerische Reden gehalten habe. — In der heutigen Schlußsitzung des Proceffes erfolgte die Entscheidung der Geschworenen, sowie die Publication des Urtheils. Es wurden des qualificirtcn Aufruhres und bes qualificirtcn Landfriedensbruches drei der Angeklagten für schuldig befunden, vier Andere wegen qualificirtcn Aufruhrs, zwölf wegen qualificirten Landfriedensbruchs, drei wegen einfachen Landfrie- Konitz, 24. November. Bor einigen Tagen verhandelte die hiesige Strafkammer gegen eine aus zehn Personen bestehende jugenoliche Antisemiten-Gesellschaft wegen Landfriedensbruches. Es waren Io Burschen von 13—17 Jahren (Dienstjungen und Bauernsöhne) angeklagt. Am Abend des 1-1. August c. sammelte sich nämlich vor dem Hause des jüdischen Gastwirths Neumann zu Eickfier (Kreis Schlochau) eine größere Menschenmenge an. aus deren Mitte „Hepp, Hepp-" rc. Rufe ertönten und mit Steinen gegen das Haus des N. geworfen und eine Fensterscheibe zerstört wurde. Nach der Beweisaufnahme ging dieser Aufzug von den Angeklagten aus. Sie waren demzufolge beschuldigt, am 1-t. August d. I. an einer Zusammenrottung einer Menschenmasse