Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1881)
- Date
- 1881-12-13
- Page
- Seite 828 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3224737-3227339-3227390--39490-3308809- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
828 Verhandlungen zu bringen haben. Sie bilren die nothwcudige Ausgleichung zu den früheren Mittheilungcn über Mißhandlungen und Kränkungen unserer Glaubensgenossen. Red aktion.) Das Schwurgericht beschäftigte sich dieser Tage mit dem Judencravalle. Verhandelt wurde gegen den Heizer Nelson, den Tuchmacher Borkenhagen und den Apothekergehilfen Zieser, sämmtlich aus Falkenburg wegen Aufruhrs und Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Der Heizer Nelson hatte den Gendarm Wendt aus Pielburg mit einem Axthelm dermaßen über den Kopf geschlagen, daß er stürzte, der Tuchmacher Borkenhagen soll mit Steinen geworfen haben, der Apothekergehilse Zieser wird als Anstifter des ganzen Cravalls betrachtet. Der Spruch der Geschworenen lautete aus Nichtschuldig in Betreff des Borkenhagen und Zieser, aus schuldig bezüglich des Nelson und wurde dieser wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu sechs Monaten Gefängniß unter Anrechnung von drei Monaten Untersuchungshaft verurtheilt. Cöslin, 25. Nov. Gestern ist vor dem hiesigen Schwurgericht die Beweisaufnahme über die Schievelbeiner Juden-Revolte beendigt worden und heute beginnen die Plaidoyers der Staatsanwaltschaft und der 14 Berthcidiger. Tie Beweisaufnahme hat wesentliche neue Momente nicht ergeben. Besonders interessant war die Aussag: des Mechanikus Kleinig, die ein grelles Licht wirst auf die Zustände in einigen hinterpommerschen Städten. Der Zeuge ist völlig taub, die Fragen mußten ihm auf ein Täfelchen geschrieben werden; er spricht dabei gut und geläufig und macht ganz den Eindruck eines gebildeten Mannes. Als ihm ausgeschrieben wurde: „Wer ist von den Angeklagten der Anführer?" da antwortete er: „Niemand von denen, das sind Alles nur arme bethörte Leute; die kenne ich von Jugend auf und noch kann ich nicht fassen, daß sie so furchtbar verblendet handeln konnten. Aber ich habe das Ganze von Anfang an beobachtet, es mußte schließlich so kam inen. Der Ausruhr in Schicvclbein ist eine Folge der wüsten Agitation gegen die Juden, von der die gemeinen Leute glaubten, daß sie von oben herab begünstigt werde. Oft habe ich in den Wirthshäusern an ihren Discussionen theilgenommen, hören konnte ich ihre Ansichten nicht, die sie aussprachen, aber ich ließ sie mir ans meine Tafel schreiben und suchte ihnen dann das Thörichte derselben zu zeigen. Daß es vergeblich war, hat der Ausgang gezeigt. Tie Äntisemiten-Pelitivn fand auch in Schicvelbein Eingang; die Neustettiner „Norddeutsche Presse" und die Flugblätter, sie hetzten auch lustig in Schicvelbein. Milde beurtbcilen sollte man die Ausschreitungen der Angeklagten, wenn man erwägt, daß sie sogar einen Superintendenten von der Kanzel herab das von mir erwähnte Treiben haben gnthcißen hören. Tie Leute haben schließlich geglaubt, sie thäten dem „Staate" einen Gefallen". (Auf das Urtheil, das am 26. gefällt ist, werden tvir zurückkommen. Es lautet gegen fast sämtliche Angeschuldigte verdammend.) Cöslin, 26. Nov. Dem Plaidoyer des Staatsanwalts Piunof in dem Prozesse aus Bcranlafiung des Schievelbeiner Judencravalls entnehmen wir folgende Gesichtspunkte. Der Staatsanwalt ging von der Annahme aus, daß bei dem Tumult eine Organisation, eine Verabredung vorhanden gewesen sei. Dann betonte er, daß nur bei einem der Angeklagten, dem Rentner Brewing, ausgesprochener Antisemitismus constatirt werden konnte, die anderen Angeklagten seien Leute, die, wenn sich einige Schreier an die Spitze stellten und ihnen der nöthige Muth in flüssiger Form cingeflößt werde, zu jedem Scandal bereit seien. So milde demnach die Angeklagten als Verführte betrachtet werden könnten, so gefährlich erscheine die Angelegenheit auf der anderen Seite; die Arbeiterbevölkerung sei thatsächlich für kurze Zeit Herr von Schievelbein gewesen und dieser Umstand verleihe der Sache einen hochernsten Charakter. Das Borspiel des Dramas in Schievelbein habe sich in Neustettin abgespielt, von dort sei das Contagium übertragen. Die Anklagepunkte scheiden sich in zwei Hauptgruppen: der Sturm aus das Rathhaus, von der Menge mit vereinten Kräften ausgcsührt, involvirt das Verbrechen des Aufruhrs (§ 115 des Strafgesetzbuches), die Demolirung der Lokale jüdischer Kaufleute das des Landsriedcnsbruches (8 125 des Strafgesetzbuches). Der Staatsanwalt definirte die Begriffe beider strafbaren Handlungen und ging dann zu den den einzelnen Angeklagten zur Last gelegten Fällen über. Er gab von vornherein zu, daß die Anklage bei dem aus Grund von Tcnunciationen seitens einzelner Mitangeklagter cingeleiteten Verfahren nicht glücklich gewesen sei; demgemäß beantragte die Staatsbehörde die Freisprechung von drei Angeklagten. Einen besonderen Passus seiner Rede widmete der Staatsanwalt dem angeklagten Redner Brewing. Während bei den andern kein Moment hervorzetreten sei, das auf einen Haß gegen die jüdische Bevölkerung schließen lasse, ergebe das ganze Verhalten Brewings eine ausgesprochene antijüdische Tendenz und daneben Unzufriedenheit mit den von der Schievelbeiner Behörde für nöthig gehaltenen Cicherheitsmaß regeln. Dieser Tendenz habe Brewing unzweideutig Ausdruck gegeben, indem er an der Spitze einer Truppe von 12 bis 15 Personen ries: „Bange machen gilt nicht, nur zu, hepp, hepp'." Während des Cravalles selbst soll Brewing in der Volksmenge gerufen haben: „Tapfer loss-^Hepp! hepp!" Ter Staatsanwalt erklärt d*as Verhalten Brewings aus der mißverständlichen Auffassung einer Bewegung, deren Druck, als derjenige einer sogenannten brennenden F^ge, auf die öffentliche Meinung ein sehr bedeutender sei. Dü es möglich scheine, daß die Geschworenen die Rädelssührerschast verneinten, so habe die Anklage sich auch ^us die Theilnahme \ *