Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1881)
- Date
- 1881-12-06
- Page
- Seite 817 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 2× ep/1048155
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817 die anderen Kronländer, wobei die besondere Gesetzgebung der! anfzngeben' in Tunis erlangten sie diese obschon noch immer Grönländer berücksichtigt wurde. Das Patent für Niederöster j beschränkte Freiheit erst in den letzten Jabren. Wohl werden reich lautete blos für Wien, da damals auf dem Lande in Nieder-I die ihnen anhastenden curioscn mitten und Eigenthümlichösterreich keine Juden wohnen durften. In Mähren wieder werketten bei ihrer außerordentlichen Fähigkeit, sich jedem Zuden speeiell die Gymnasien und die Landesunivcrsität in Städten, stände zu accommodircn, auch hier ebenso rasch verschwinden, wo sich Juden nicht aufhalten durften. Es heißt daher in wie in dem benachbarten Algier, aber heute haben sie noch dem Patente für Mähren am 13. Hornung (Februar) 17^^: das Leben ihrer Väter. 5 der vcrmöglicheren Jugend *) der jüdischen Nation; Es hat wahrhaftig lange genug gebraucht, ehe sich die stellen wir frei, sich aus die höheren Wissenschaften auf den, Inden in jenen Ländern einer menschenwürdigen Existenz ercrbländischen Universitäten zu verwenden und soll kein An- ’ freuen durften. Jahrhunderte des größten Elends und der stand genommen werden, denjenigen Judenkindern, welche die j grausamsten Bedrückung haben sie wohl zu beugen vermocht, Normal-Real-lateinischen oder höheren Schulen besuchen, in aber mit der ihnen eigenen Zähigkeit schnellen sie sich jetzt, den privilegirten königlichen oder anvern Munieipalstädten; wo sie mit der angestaimnten Bevölkerung gleiche Rechte und bei Christen wohnen zu dürfen, wie dann den Elrern, wenn sic Freiheiten erlangt haben, wieder empor. Es ist darum kein ihre studirenden Kinder nur zuweilen und auf eine kürzere Wunder, daß sie von den Mauren und Beduinen nur mit Zeit zu sehen kommen, bei Christen in solchen Städten Wohscheelem Auge betrachtet und gefürchtet werden. Zu dem Haß, nung oder Nachtherberge zu nehmen allerdings gestattet wird." den die Mohamcdaner schon seit Jahrhunderten gegen sie Am spätesten wurde das Patent für Galizien promulgirt hegten, kommt nun noch die Eifersucht und Furcht, und zwar am 7. Mai 1780, da die Berhältnissc daselbst be- Die Bedrückungen, denen die Juden bis auf die jüngste sonders eigenartig gestaltet waren. Zeit ausgesetzt waren und theilweise noch ausgefetzt sind. Dies der historische Berlanf, und hätten wir cs gerne überschreiten alle Vorstellungen. In Algier wurden sie schon gesehen, wenn die Feier zum Andenken dieser für die davor einigen vierzig Jahren durch die französischen Regierung maligen Verhältnisse großen That gleichzeitig von allen Jsraeuus dieser Knechtschaft befreit, in Tunis, Marokko und liten in Oesterreich begangen worden wäre, und da sind wir noch jetzt der Ansicht, daß der ~1. Januar, an welchem das erste diesfällige Patent, welches auch das normgebende für die nachfolgenden war, der geeignetste Tag wäre. Oie Juden in Tunis. Wir haben jüngst über das Werk des Herr E. v. Hesse Wartegg „Tunis, Land und Leute (Wien, Hartlcben 1882V' berichtet, und einige Auszüge aus demselben zu geben vcr sprachen. In der That nehmen gerade jetzt die 45,0''0 Inden ' in der „Regentschaft" (30,000 leben davon in der ©taM. Tunis) zu viel Jnteresie in Anspruch, als daß wir nicht die folgenden Schilderungen (auszüglich) dem genannten Werke zu entlehnen für gut bestnden sollten. Unter den uns bekannteren Ländern sind Marokko und Tunis nunmehr die einzigen, iu welchen sich das jüdische Element in seinen aus früheren Jahrhunderten stammenden patriarchalischen Sitten erhalten hat und wo cs auch noch immer eine durch den Despotismus bedingte Ausnahmestellung einnimmt. — Je größer die Freiheiten waren, die ihnen in anderen Ländern gewährt wurden, desto mehr verschmolzen sie sich mit der Bevölkerung, wie z. B. in Frankreich und England, ohne jedoch damit unbedingt ihre Religion *> Zn jener Zeit wünschte man, daß nur die Setzne iuofüfjatu'it n.v Litern ltiidirei, sollen. Tripolis erhielten sie jedoch erst in den letzten Jahren gewisse Freiheiten. Bis dahin waren sie auf ihren Stadttheil angewiesen und durften nach Sonnenuntergang nicht mehr auf der Straße erscheinen. Hatten sie zur Nachtzeit auszugchen, so mußten sie sich aus dem nächsten Wachtposten der Zeptieh eine Art Ochsenziemer abholen, der ihnen gegenüber den nächtlichen Ronden, die sie anhielten, als Paß diente. War die Nacht stnster, so war ihnen nicht, wie den Mauren und Türken, der Gebrauch einer Laterne gestattet, sondern sie mußten sich mit einer offenen Kerze begnügen, die der Wind natürlich jeden Augenblick ausblies. Sie durften weder ein Pferd oder Maullhier besteigen und selbst auf einem Esel konnten sie nur außerhalb der Stadt reiten: bei den Thoren mußten sie jedoch absteigeu und in der Mitte der Straßen gehen, um nicht den Arabern in den Weg zu kommen. Mußten sie an der „Kaska" vorüber, so hatten sie vorerst als Zeichen der Unterwerfung auf die Knie zu sollen und dann mit gesenktem Haupte weiterzugehen, in der Nähe einer Moschee mußten sie ihre Pantoffeln von den Füßen nehmen und barfuß an dem heiligen Bau vorüberschreiten, ohne den- ' selben anzublicken. Tunis besitzr nun nicht weniger als fünfhundert Moscheen und man kann sich deshalb leicht denken, daß die Juden damals gerade nicht viel Schuhe zer rissen. — Noch schärfer waren die Vorschriften im Umgang mit einem Muselmann: suhlte sich ein solcher von einem Inden beleidigt, so stach er ihn ohne Weiteres nieder und brauchte nur dem Staate eine gewisse Geldstrafe zu erlegen.