Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1881)
- Date
- 1881-12-06
- Page
- Seite 816 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227339-3227389--39477-3308795- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
$10 Seine letzten Jahre verbrachte er hier im Kreise seiner zur Verbreitung jüdischen Glaubens und Wissens unter seine Familie. Derselbe war ein höchst liebenswürdiger, leutseliger Glaubensgenossen und zur Achtung und Anerkennung des Charakter von der größten Bescheidenheit, wohlthätig und jüdischen Namens unter Andersgläubige beigetragen. Sein hilfreich gegen Alle ohne Unterschied des Glaubens; er hatte Andenken sei gesegnet, durch sein Leben und Wirken in unserem Lande sehr viel Ieuil Zur Feier -es Toleranzpatentes Kaiser Joseph II. von H. Hkols. Ich bin Herrn Rabbiner 1)r. A. Stein für seine Mittheilung in Nr. 46 der A. Z. d. I. in Betreff der gottesdienstlichen Feier zu Ehren des Kaisers Josef II. dankbar. Als ich nämlich seiner Zeit las und hörte, daß in mehreren jüdischen Gemeinden Böhmens derartige feierliche Gottesdienste stattfanden, war mir die Veranlaffung zu denselben nicht recht klar, und ich glaubte, daß eine Verwechselung mit der Promulgirung des Toleranzpatentes für die Protestanten stattgefunden habe. Aus dem citirten Bericht des Herrn Dr. Stein ersehe ich, daß man die Säcularseier des Gubernialintimates vom 12. Oct. 1781 beging, nach welcher das „Judenzeichenaufgehoben wurde. Es sei mir gestattet, hier einiges zur Ergänzung der fraglichen Angelegenheit hinzuzufügen. Herr Dr. Stein ist vollkommen im Recht, wenn er sagt, daß das Gesetz ursprünglich weder Toleranzpatcnt noch Toleranzedict hieß. Als es in Verhandlung stand, lautete die Bezeichnung: „Tie künftige bcffere Benützung der Judenschaft", und als es promulgirt wurde, lautete der Titel: „Patent wegen Duldung der Juden". Nicht lange hernach wurde es jedoch in officiellen Staatsschriften Toleranzpatent genannt. Es ist ferner richtig, daß, bevor dieses Patent erschien, bereits das Judenzeichen, die Leibmaut, die doppelten Gerichtstaxen rc. durch Specialdocente ausgehoben wurden. Es fällt uns nicht ein, diese Specialgesetze zu unterschätzen und hatten wir wiederholt Gelegenheit, sie in vollem Maße zu würdigen. Es erscheint uns jedoch eigenthümlich, eine vereinzelte Maßregel hervorzuheben, wenn ein completes Gesetz oder Statut vorliegt. Wird man si licet componere etwa in späterer Zeit den Tag festlich begehen, an welchem den Juden in Oesterreich der Erwerb von Grundbesitz oder die Freizügigkeit rc. gestattet wurde, oder jenen, an welchem die Staatsgrundgesetzc die Unterschrift des Kaisers erhielten. — Zu dem kommt noch, daß nicht der Tag festlich begangen wurde, an welchem der Kaiser den betreffenden Befehl erließ, sondern jener, an welchem das Jntimat des Gnberniums erfolgte. Es mag daher hervorgehoben werden, daß der Kaiser das diesbezügliche Handschreiben an den obersten Kanzler Grasen Blümegen bereits am 12. Juni 1 T.s 1 richtete. Wie i c t o n. man jedoch weiß, wurde dem Kaiser von Seite der Beamten Opposition gemacht, und es wurden seine Befehle oft nicht oder nur halb und saumselig ausgeführt. Dieses war auch bei dieser Gelegenheit der Fall. Er schrieb daher von Prag, 17. Sept. 1781, an den Grafen Blümegen (Bergl. unsere: Judentaufen in Oesterreich S 81): Indem ich sehe, daß die ergangene Hauptverordnung wegen besserer Benutzung der Juden und Abstellung der sie auszeichnenden äußerlichen Sachen ganz und gar noch nicht befolgt wird, da zu Brünn, wenn ein Jude beim Thore hineingeht, einen Siebzehner zahlen muß und in Prag sie noch die gelben Aermel tragen, so wird die Kanzlei sorgen, daß die von mir anbefohlencn Sachen nicht all statum notitiae genommen, sondern in Ausübung gesetzt werden, weil ich sonst diejenigen, die daran Schuld tragen, davor müßte verantwortlich machen." Hierauf erschienen erst am 12. Oct. resp. am 11*. December die entsprechenden Gubernialdecrete bezüglich der Judenkleidung und der Leibmaut. Wie wir jedoch in unserer „Geschichte der Juden in Wien" S. 82 nachgewiesen haben, wurde der Ausfall, den das Aerar durch den Entgang der Leibmaut erlitt, durch eine erhöhte Judencontribution gedeckt, und diese Maßregel wurde am 10. Dec. 1785 aufgehoben. Was das Patent selbst betrifft, haben wir Folgendes zu bemerken. Am 13. Mai 1781 richtete der Kaiser an den bereits genannten Grafen Blümegen ein Handschreiben (abgedruckt in unseren: „Judentaufen" S. 207), in welchem er demselben mittheilt, daß er beabsichtige, die Juden zu nützlichen Mitgliedern des Staates zu machen. In einigen Umrissen giebt er an, wie er sich die Sache denkt und verlangt er, daß ihm „nach Unterschied der Länderverfaffung in der für die Juden geeigneten Nahrungswege die gedeihlichen Mittel von Seiten der Länderstellen unter Leitung der Hofkanzlei (jetzt Ministerium des Innern) vorgeschlagen werden." Am 7. Sept. 1781 unterbreitete hierauf die Hofkanzlei das Votum der niederösterreichischen Regierung (jetzt Statthalterei), welches sie mit ihren Bemerkungen versah.*) Hierauf wurde das „Patent wegen Duldung der Juden in Wien" vom Kaiser am 2. Januar 1782 promulgirt. Es erschienen dann von denselben Prinzipien ausgehend, die Patente für *) Abgednictt in inner ein: Josef Wertheimer 2. 2l>9.