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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-12-06 · Heft 49 (6.12.1881) · p. Seite 811

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 49 (6.12.1881)
Date
1881-12-06
Page
Seite 811 (sequence 7)
Language
German
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811 oder jüdischer Abstammung. Wir dürfen versichern, daß Herrn Munckel's christlicher Stammbaum mindestens so rein, alt und unverfälscht ist, wie derjenige Derer, die aus Herrn Munkel's Abstammung antisemitisches oder antifortschrittliches Kapital schlagen möchten." Ties in einer Stadt, welche zwei Juden zu Vertretern im Reichs- und Landtage gewählt hat'. — In der ersten Verhandlung des neugewählten deutschen! Reichstages (am 24. d.) und zwar über den Etat von 1882/83! führte Eugen Richter u. A. aus, daß die wirthschaftliche Poj litik, welche die liberale Partei vertheidige, die Steins und! Hardenbergs sei, welche Preußen groß und kräftig gemacht,! die aber schon Friedrich der Große inaugurirt habe. Aber! auch Friedrich habe schon gegnerische Schriften erlebt, in! welchen Wort für Wort die heutigen Redensarten der Conservativen gefunden werden. Da wandte Richter sich plötzlich| an Stöcker und rief aus: „Herr College Stöcker, ja, Sie finden darin sogar den Satz: daß, wenn es so sortginge in dem guten alten Preußen, dasselbe bald zu einem neumodischen Judensiaat werden müsse." (Anhaltende Heiterkeit.) Berlin, 28. Nov. (Privatmitth.) Auch in diesem Jahre konnte die Akademie der Künste den Michael-Baer'schen Preis, ein Stipendium für junge Bildhauer jüdischer Religion nicht vergeben, weil kein Bewerber vorhanden. — Heute werden die beiden Nachwahlen zum Reichstage hier stattfinden. Die Antisemiten haben wieder gehörig gewühlt! aber die liberalen Blätter sind endlich so gescheidt geworden, die Oeffentlichkeit mit diesen Details zu verschonen, und die eigentlich antisemitischen Blätter haben nur ein kleines Publikum. Dazwischen spielt immer wieder die Correspondenz des Reichskanzlers mit den antisemitischen Vereinen, und cs geht dies schon so weit, daß z. B. der antisemitische Verein deutscher Studenten zu Breslau seine Versicherungen und Urt heile durch den Reichskanzler an den Kaiser bringen läßt und auch Antwort erhält. — Ganz besonders sind die Gerichte gegenwärtig mit den antisemitischen Händeln beschäftigt, und da läßt es sich beobachten, wie außerordentlich empfindlich man Aeußerungen von Juden gegenüber ist, während man uns zumuthet, das Abscheulichste ruhig hinzunehmen. Bei Angeklagten, Juden gekränkt und geschädigt zu haben, werden leicht „mildernde Umstände" aufgcfunden. Bekanntlich wurde noch vor Kurzem die Empfindlichkeit der Juden gerügt und behauptet, wenn man einen einzigen Inden anrühre, erhebe die ganze europäische Presse einen Wehruf. Gegenwärtig ist es umgekehrt der Fall. Als ein Beispiel führe ich Folgendes an: Ein Zeitungsartikel über die Judenfrage bildete die Unterlage eines am Sonnabend vor der vierten Strafkammer des Landgerichts 1. gegen die Redactcure der „Tribüne" und des „Berl. Tagebl.", vr. Franz Conrad Liebmann und Sigismund Perl gerichteten Prcßprozcsfes. Der Artikel im „Tagebl." war unter den „vermischten Sachen aus dem Reich" enthalten, betreffs deren Verantwortlichkeit festgestellt wurde, daß sie nicht den Lokal-, sondern den Redactcur für die politischen Nachrichten trifft. Ter Angeklagte Perl wurde daher auf den Antrag des Staatsanwalts, da er nur für den lokalen Theil als verantwortlich zeichnet, freigesprochen. Der in No. 174 der „Tribüne" vom ö. Mai er. incriminirte Artikel ist überschrieben: „Zur Judcnfragc" und behandelt die bekannte Begnadigung der beiden jüdischen Einwohner von Schönsee, der Kaufleute Max Nathan und Jacob Simon, welche in gereizter Stimmung auf den antisemitischen Feldmesser Schöler eingedrungen waren, weil er sich weigerte, die ihnen gebührende Ehrenerklärung abzugcben, von 8 auf 2 Monate Gefängniß. In der Mittheilung des Sachverhalts war auch des Eröffnungsbeschlusses erwähnt, in welchem beide Angeklagte in markanter Weise als „Jude" bezeichnet waren, und hcrvorgehoben, daß die ausgeprägte Schreibweise des Wortes „Jude" auf die Absicht schließen lasse. Durch diesen Artikel hat sich die Strafkammer des Landgerichts zu Thorn beleidigt gefühlt und die Bestrafung der verantwortlichen Personen verlangt. Justizrath Lesse, als Bertheidiger Liepmann's, legt das amtliche Exemplar des Eröffnungsbeschlusses , welches Nathan erhalten hat, vor, und in diesem sind die beiden Worte „Jude" hinter den Namen der Angeklagten halbmal -größer geschrieben, als der übrige Text. Der Staatsanwalt erkennt die Richtigkeit dieser Angabe an, meint aber, daß die wcitergehende Behauptung des Artikels von der Absicht die nothwendige Tbjectivität des Richters anzweifle, ohne sie darthun zu können. Er beantrage daher das Schuldig und eine Strafe von 30 Mark ev. 3 Tagen Haft. Justizrath Lesse verwahrt den Verfasser des Artikels dagegen, daß er den Vorwurf einer Absicht dem erkennenden Gericht gemacht habe. Die Absicht sei vielmehr nur die gewesen, das Wort „Jude", welches hier übrigens gegen die sonstige Gewohnheit gebraucht worden ist, als prägnant hervorgehoben zu bezeichnen. Nicht der erkennende Gerichtshof, sondern die beiden Herren Nathan und Simon hätten Ursache, sich verletzt zu fühlen. In dem incriminirten Artikel fei weiter nichts geschehen, als die Thatsache mitgctheilt, um dadurck auf eine Ungehörigkeit hinzuwcisen, wie cs zur Aufgabe der Presse gehört. Und eine Ungehörigkeit bleibe die prägnante Bezeichnung als „Jude"; sie möge von dem Richter oder dem Kanzlisten begangen sein. Er beantrage daher die Freisprechung des Angeklagten. Hierauf erkannte der Gerichtshof, indem er sich der Auffassung des Vertheidigers durchweg anschloß. — Auch der Antisemit „v. Liebermann-Sonneberg hat in diesen Tagen aus ein Telegr. des „Deutsch. Vereins" eine Antwort vom Reichskanzler erhalten. — Im dritten

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