Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 46 (15.11.1881)
- Date
- 1881-11-15
- Page
- Seite 758 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227339-3227386--39416-3308731- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
758 vermögen angemessenen Sprache vorerzählen und dieselben in deren verständnißvollem Nacherzählen üben. Sobald die Schüler fertig lesen können, kann denselben ein Lehrbuch in die Hand gegeben werden. Hierbei ist jedoch sorgfältig darauf zu achten, daß die Schüler die ihrem Gedächtnisse einzuprägenden Geschichten nicht nach den Worten ihres Lehrbuchs auswendig lernen und hersagen, sondern daran gewöhnt werden, deren Inhalt frei mit ihren eigenen, ein inneres Berständniß derselben kundgebenden Worten zu erzählen. Bei jeder einzelnen Geschichte sind die Schüler auf die Nutzanwendungen derselben für das Leben und auf die aus derselben sich ergebenden religiös-sittlichen Wahrheiten und Lehren hinzuweisen. In Verbindung mit den einzelnen Geschichten sind zu denselben passende Bibel- und Sittensprüche einzuüben. In der obern Klasse ist mit dem Unterrichte in der biblischen Geschichte der Unterricht in der Landeskunde Palästinas zu verbinden. Zu diesem Zwecke ist für jede Schule eine Karte von Palästina anzuschaffen. 6. Uebersetzen des Pentateuchs. § 13. Hier gilt dasselbe, was beim Uebersetzen der Gebete gesagt ist. Ein verständnißloses Uebersetzen der betreffenden Stücke der heiligen Schrift muß als zweck- und werthlos bezeichnet werden. f. Hebräische Sprachlehre. § 14. Der Unterricht in der hebräischen Sprachlehre soll nicht in eigens hiezu zu bestimmenden Stunden ertheilt werden, er ist vielmehr, soweit es zur Erleichterung des Uebersetzens aus dem Hebräischen förderlich erscheint, mit dem letzteren Unterrichte unter Ausschluß gelehrter und abstrakter Behandlung zu verbinden. Insbesondere sind die Schüler in der Kenntniß der verschiedenen Wortgattungen und Formen, der Bildungs-Bor- und Nach-Buchstaben und Sylben durch wiederholte Hinwei-! sungen zu üben und bis zum Deklinircn der Hauptwörter und Konjugiren mindestens der regelmäßigen Zeitwörter zu fördern. (Fortsetzung folgt.) o. Systematische Religionslehre. § 11. In den untern Klassen sind Bibelstellen, in welchen religiös-sittliche Wahrheiten und Lehren enthalten oder angedeutet find, von den Schülern auswendig zu lernen. Hierbei ist denselben durch katechetisches Abfragen ein klares Berständniß der auswendig gelernten Sprüche beizubringen. Beim Unterrichte in der systematischen Religionslehre nach einem Lehrbuche ist ebenfalls zu vermeiden, daß die Schüler die Erläuterungen zu den einzelnen Lehrsätzen wörtlich nach dem in ihren Händen befindlichen Lehrbuche auswendig lernen; dieselben sind vielmehr durch Berständniß fördernde Erklärungen des Lehrers dahin zu leiten, daß sie den Inhalt der einzelnen Lehrsätze mit ihren eigenen Worten zu erläutern vermögen. Der Unterricht in der systematischen Religionslehre kann in der obern Klasse auch in Verbindung mit der biblischen Geschichte ertheilt werden; in diesem Falle ist die für beide Unterrichtzweige besonders bestimmte Zeit für den verbundenen Unterricht in denselben zu verwenden. d. Uebersetzen hebräischer Gebete. § 12. Beim Uebersetzen der hebräischen Gebete ist darauf zu achten, daß die Schüler nicht blos die einzelnen Wörter der betr. Gebetstücke zusammenhanglos übersetzen lernen, sondern zu einem klaren Auffassen und Verständnisse derselben hingeleitet werden. Bei diesem Unterrichte sind kleinere Gebete in deutscher Sprache und die üblichen Benediktionen hebräisch und deutsch einzuüben. Auch sind die Schüler der obern Klasse mit dem Gebrauche des Gebetbuches beim öffentlichen Gottesdienste gehörig vertraut zu machen. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 2. Nov. Aus den Biographien Lessings wußte man, daß dessen Großvater Theophilus Lessing am 24. März 166!) zu Leipzig eine Disputation über seine Dissertation ..de lolerantin Religionum'4 gehalten habe. Die Dissertation selbst war den Biographen unbekannt. Jetzt hat sie sich in einer Sammlung von Dissertationen des 17. Jahrhunderts bei dem Prediger vr. Mensel zu Großhennersdorf gefunden und die „Boss. 3." vom 23. Okt. bringt dieselbe vollständig in deutscher Uebersetzung. Theophilus Lessing war als Sohn des Bürgermeisters von Schkeuditz 1647 geboren, also ein Jahr vor dem Ende des 30jährigen Krieges. Nach einander Aktuarius, Rathsherr, Syndikus und Stadtrichter von Camenz wurde er 1711 deren Bürgermeister und starb am 11. Nov. 1735. Aus dessen zweiter Ehe entsproß der Bater des Dichters, der bekanntlich Archidiaconus zu Camenz war. Die Dissertation handelt nicht blos von der Duldung der im deutschen Reiche herrschenden Religionen, sondern aller Religionen, auch der jüdischen und mohamedanischen. Sie ist ganz in der damaligen scholastischen Form gehalten und wir heben hier nur die Hauptthesen hervor. Nachdem er in Kap. 1. „über die Feststellung der Begriffe", in Kap. 2. „über die Feststellung der Streitfrage" gehandelt, sagt er: „Th. 12. Sondern darum handelt es sich, ob 7) die Obrigkeit ihre Unterthanen, die einer andern Religion angehören, durch Martern, Verbannung, Krieg, Schwert und Hini richtung entweder austilgen und vernichten oder zu ihrer , Religion herüberziehen, oder aber ob sie des öffentlichen