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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-11-15 · Heft 46 (15.11.1881) · p. Seite 756

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 46 (15.11.1881)
Date
1881-11-15
Page
Seite 756 (sequence 4)
Language
German
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756 die antisemitische Wühlerei sich bei den Wahlen doch als erfolglos erwiesen hat, abgegeben worden wäre. (S. in nächster Nr.) — Moses Oppenheimer ist in der Stichwahl in Elberfeld mit ca. 12,000 gegen 13,000 Stimmen, sowie Dr. Freund in Breslau unterlegen. Hingegen ist vr. Bamberger (Alzey) uns der Stichwahl als Sieger hervorgegangen. Die jüd. Levölkenrug im cisleithanischen Oesterreich. Wir geben hier nach den Mittheilungen der Direltion für adminstrative Statistik die Zahlen nach Kronländern, und zwar von der vorletzten Volkszählung im Jahre 1869 und von der letzten im Jahre 1880. Daß die starke Vermehrung (in 11 Jahren 18®/0) durch Zuzug aus dem transleithanischen Oesterreich (Ungarn und dazu gehörenden Ländern) und aus benachbarten Ländern, mit bewirkt worden, ist einleuchtend. Bemerkenswerth ist die nicht geringe Bewegung der jüdischen Bevölkerung innerhalb der Kronländer selbst,wodurch in einzelnen Städten und ganzen Kronländern die Zahl der jüdischen Bewohner überaus stark zunahm, während sie in anderen abnahm oder doch die normale Vermehrung nicht erreichte. Einzelne Städte haben eben durch ihre Wichtigkeit und den großen Aufschwung des Verkehrs besondere Anziehungskraft. 1869 1880 1869 1880 Niederösterr. 52,350 95,040 Uebertrag 58,919 103,278 Oberösterreich 724 1,056 Tirol . . 112 360 Salzburg . 47 115 Vorarlberg 246 182 | Steiermark 778 1,727 Böhmen . 89,933 93,641 j Kärnten . 30 114 Mähren . 42,899 44,175 Krain . . 51 96 Schlesien. 6,142 8,580 Triest u. Geb. 4,631 4,640 Galizien 575,918 687,592 Görz-Gradisca 27!) 319 Bukowina 47,772 67,418 Istrien. . 29 171 Dalmatien 279 279 58,919 103,278 Zusammen 822,220 1,005,505 Wir lassen nun einzelne Gemeinden folgen: 1869 1880 1869 1880 Wien . . . 40,230 73,222 Boryslaw 3,oo 7,494 Triest . . . 4,421 4,640 Drohobycz 8,055 9,181 Prag . . . 13,056 16,754 Jaroslau 4,526 4,474 Carolinenthal 617 831 Kolomea. 9,119 12,002 Kollin. . . 1,209 1,148 Neusandec 4,516 5,057 Pilsen . . . 1,207 2,251 Przemysl 5,962 1,768 Saaz . . . 517 918 Rawaruska 3,099 3,878 Smichow . 618 826 Rohatyn . 2,633 3,033 Teplitz . . . 1,208 1,718 Rzeszow . 5,012 5,820 Brünn. . . 4,505 5,498 Sambor . . 3,874 4,427 Jglau . . . 1,090 1,415 Grzymalow 2,633 2,931 Boskowitz . 1,272 1,323 Skalat . . 2,456 3,067 Gaya . . . 884 943 Stanislau . 8,088 10,023 Nikolsburg 1,584 1,213 Stryi . . . 4,405 5,400 Proßnitz . 1,233 1,804 Mykulynce 2,305 2,411 Trebitsch . 931 912 Tarnopol 10,848 13,468 Bielitz . . . 1,102 1,660 Tarnow . 11,153 11,349 Lemberg. . 26,694 30,961 Zaleszky. . 3,994 4,424 Krakau . . 17,670 20,262 Zloczow . . 3,286 4,046 Brody . . . 15,138 15,316 Czernowitz 9,552 73,409 Dobranil mit Sadagora . 3,591 3,888 Engelbrunn 2,545 1,918 Sereth . . 2,674 3,122 Brezezany . 4,071 4,740 Suczawa . 2,380 3,750 Buczacz . 4,968 6218 Wiznitz . . 2,975 3,795 Dom Religionsunterricht. V. (Fortsetzung.) Verordnung des Großherzoglichen badischen Oberraths der Israeliten. Die Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichts in den Volksschulen, insbesondere den Lehrplan betreffend. Um einem allseitig gefühlten Bedürfniffe und vielseitig geäußerten Wünschen zu entsprechen, finden wir uns veranlaßt, allgemeine Normen für die Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichts vorzuschreiben und dieselben in nachstehendem Lehrplane, welcher vom Beginn des nächsten Schuljahres (Frühjahr 1881) an in Anwendung zu kommen hat, den Rabbinaten, den Synagogenräthen und israelitischen Religionslehrern des Landes zur Nachachtung bekannt zu geben. Lehrplan für den israelitischen Religionsunterricht. I. Allgemeine ciakeiteoäe Remerkuagea. § 1. Einen unentbehrlichen Bestandtheil des israelitischen Religionsunterrichtes bildet außer dem Unterrichte in der biblischen Geschichte und in der systematischen Religionslehre der Unterricht im Lesen des Hebräischen, im Uebersetzen hebräischer gottesdienstlicher Gebete und des Pentateuchs mit Berücksichtigung des Wichtigsten aus der Elementar- und Formenlehre der hebräischen Sprache. Die Nothwendigkeit des Unterrichts im Hebräischen ergiebt sich zunächst aus der Erwägung, daß das Verständniß des Urtextes der heiligen Schrift, insbesondere des Pentateuchs, als Haupterkenntnißquelle für die israelitischen Religionsgesetze und Religionswahrheiten, der Heranwachsenden Jugend nicht abgehen dürfe. Sie ergiebt sich aber auch aus der weiteren Erwägung, daß die meisten bei dem öffentlichen israelitischen Gottesdienste vorkommenden Gebete in hebräischer Sprache verrichtet, daß bei demselben der Pentateuch in wöchentlichen Abschnitten und Stücke aus den Propheten in hebräischer Sprache vorgelesen werden; bei mangelndem Verständniffe der heiligen Sprache aber nicht nur die Heranwachsende israelitische Jugend dem

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