Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1881)
- Date
- 1881-11-08
- Page
- Seite 740 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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740 In Antwerpen hat sich mir dem alten Localcomite der Alliance ein neugebildetes Specialcomitc verbunden, welches die Alliance israclitc universelle thätig unterstützt; dieses Comitc, unter Leitung der Hh. Horn-Feist und L. Snitzler, nimmt die Emigranten auf, Vertheilt an sie die von der Alliance geschickten Betleidungsgegenstände, überwacht ihre ' Einschiffung und widmet ihnen alle Fürsorge, welche die Barmherzigkeit und Menschlichkeit erfordert. Das Comitc der Anglo -Jewish Association von Liverpool gewährt uns unter der Leitung des H. Baron v. Benas zu demselben Zwecke seine ausgezeichnete Mitwirkung. Ebenso hat sich in Brody ein Localcomite gebildet, das dem H. Netter zur Seite steht und zu dem guten Fortgang des Werkes beiträgt: zu den Mitgliedern dieses Comites gehören die Hh. H. Kapelusz, Kallier, Ph. Kolischer und Chajes. — Nicht minder haben die Emigranten in den Städten von Lester-- reich-Ungarn und Deutschland, welche sie passirt haben, überall Sympathiebeweise erhalten." Wir haben dem noch hinzuzufügen daß, wenn die Transportkosten nicht zu groß wären, sich auch ganz besonders die Einwanderung in Australien empfehlen würde, da hier ein außerordentlich reger Verkehr sich entwickelt und für die Viehzucht die günstigsten Bedingungen bestehen. Wir erhalten so eben, mit dem Ersuchen der Veröffentlichung, von der Alliance isr. nniv. ein Schreiben, welches in getreuer Uebersetzung folgendermaßen lautet: Paris, 27 Oktob. 1881. Geehrter Herr Redakteur, Der ..Board of Delegates of American Israelites'% der sich mir großer Hingabe mit der Aufnahme der russischen Juden, welche nach Amerika auswandern, beschäftigt, an den man aber von verschiedenen Seiten nicht ausgewählte Emigranten geschickt hat, die nicht befähigt sind, von ihrer Arbeit zu leben, bittet uns, Ihnen folgende Bemerkungen mitzutheilen: 1. Der Board von New-Iork wird nur eine bestimmte Anzahl von Emigranten aufnehmen, welche durch die Alliance israelite ausgesucht sind. 2. Für alle anderen wird vom Board von New-Jork keinerlei Versprechen gemacht, trotz der entgegengesetzten Versicherungen, welche vvn Berlin oder anderswo Herkommen und welche den Emigranten nur Enttäuschungen bereiten können. 3. Die Emigranten, die nicht von dem Centralcomitc der Alliance israelite universelle geschickt sind, werden ihren eigenen Kräften überlaffen und können durch den Staatscommiffär, der für die Emigration erwählt worden, wieder zurückgeschickt werden. Wir würden Ihnen verpflichtet sein,'Herr Redakteur, wollten Sie diese Mittheilung in Ihrer nächsten Nummer veröffentlichen. Genehmigen Sie die Versicherung unserer Hochachtung. Für das Centralcomitc Isidore Loeb. Vom Religionsunterricht. Y. Heidelberg, 28. October. Bon mehreren israelitischen Gemeinden des Landes wurde bei dem Großherzoglichen Oberrath der Israeliten in Karlsruhe der Antrag gestellt, auf dem Wege der Verordnung zu bestimmen, daß die Israeliten zu den isr. Gemeinde- und Bezirksbedürfnissen des Aufenthaltsortes, nicht aber, wie dies zur Zeit noch gesetzlich ist, der Heimathsgemeinde beizutragen haben. In Folge dessen hat der Oberrath eine das ganze Ilmlagewesen der Israeliten neu regelnde Verordnung ausgearbeitet, welche dem Großh. Ministerium der Justiz, des Cultus und Unterrichts zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Vorher aber wurde der Entwurf sämmtlichen Bezirkssynagogen und Synagogenräthen des Landes zur Prüfung und Begutachtung zugestellt, und letztere ist vielfach nach gemeinsamer Berathung aller Synagogenräthe der einzelnen Bezirke erstattet worden. Die Landesgemeinde empfindet Ge nugthuung darüber, daß allen Betheiligten Gelegenheit zur Aeußerung über den wichtigen Entwurf gegeben worden und darf unter diesen Umständen einer dem thatsächlichen Bedürf-; nisse thunlichst entsprechenden Verordnung mit Zuversicht entgegensehen. In ähnlicher Weise verfuhr der Oberrath rücksichtlich einer andern hochwichtigen und schon in Wirksamkeit getretenen Verordnung über den israel. Religionsunterricht. Der Entwurf eines Normallehrplans wurde durch Vertrauensmänner, unter welchen sich bewährte Volks- und Religionslehrer befanden, in gemeinsamer Sitzung mit den Mitgliedern des Oberraths eingehend berathen und sodann sämmtlichen Rabbinern des Landes vorgelegt, welche in einer Versammlung zu Karlsruhe ein gemeinschaftliches Gutachten feststellten. Hierauf erhielt der Entwurf seine definitive Gestalt, nach , welcher je ein besonderer Lehrgang für Volksschulen mit 6 oder lOslündiger wöchentlicher Religionsunterrichtszeit und für Religionsschulen mit 18stündiger Unterrichtszeit festgesetzt wurde. Ich übersende Ihnen sowohl den vom Großh. Oberschulrath verkündeten Lehrplan für den isr. Religionsunterricht an Volksschulen, als den vom Großh. Oberrath verkündeten Lehrplan für die isr. Religionsschulen. Deren Veröffentlichung dürfte weitere Kreise, insbesondere alle Vereine, welche Herstellung eines Religionslehrplans auf die Tagesordnung ihrer nächsten Versammlungen gesetzt haben, lebhaft interessiren.