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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-11-01 · Heft 44 (1.11.1881) · p. Seite 725

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 44 (1.11.1881)
Date
1881-11-01
Page
Seite 725 (sequence 5)
Language
German
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725 Mängel auseinanderzusetzen; 2) ein allerunterthänigstes Ge-! men nicht mehr zum Grundkapital zugeschlagen werden, — such an Se. Majestät den Kaiser zu richten, die Juden vor j in welchem Falle nur die Zinsen verwendbar sind, — sonferneren Verfolgungen allergnädigst in Schutz zu nehmen und ihre gegenwärtige Lage huldreichst zu verbeffern zu geruhen; 3) Maßregeln zu ergreifen, um unter den Juden gemeinnützige productive Arbeit, vorzüglich Ackerbau, zu verbreiten; 4) in Betreff der in den Gouvernements des „Gebietes der beständigen Ansäßigkeit der Juden" jetzt zu constituirenden Commissionen; 5) zu suchen, daß in sämmtlichen in Betreff der Juden errichteten Commissionen Erstere Sitz und Stimme haben sollen; 6) Maßregeln gegen den schädlichen Einfluß der judophoben Zeitungen und Pamphlete, die schon so viel Uebel anrichteten; 7) Audienzen bei den Autoritäten zu erbitten, in deren Händen das Schicksal der Juden ruht; 8) Mitel und Wege ausfindig zu machen, wie der Vorwurf zu beseitigen sei, daß die Juden sich dem Militärdienste zu entziehen suchen, und die wahren Ursachen darzulegen. dern selbständig sofort zum Ankauf von Ländereien, Farmen rc. verausgabt werden sollen. Die Frage, wo diese Colonien zu gründen wären, ist bei den divergirenden Ansichten der Notabeln eine offene geblieben, und steht es einstweilen den Ackerbau-Aspiranten überhaupt frei, ihr Domicil nach Belieben zu wählen. ad 4) und 5) beschlossen: daß jeder in seiner Hcimath dafür Sorge tragen soll, daß in die zu constituirenden Commissionen sachkundige Männer aus der Mitte der Juden berufen werden. (So sollen in Kowno und Grodno bereits je 3 Juden gewählt worden sein.) ad 6) wurde beschlossen: Ein Literaten-Collegium zu wählen, das die judenfeindlichen Blätter und Schriften aufmerksam lesen, jede dort gegen die Juden erhobene Klage genau beprüfen, über die dort erzählten Facta an Ort und Stelle warum alljährlich von den Juden proportionell mehr Wehrj Recherchen anstellen und dann die betreffenden Zurechtstelmänner fehlen, als von allen übrigen in Rußland lebenden! langen und Dementis in denselben Blättern auf Grund des Nationalitäten; 9) wie der Religionsunterricht zu heben j Preßgesetzes veröffentlichen soll. sei? Diese Tagesordnung wurde verschiedenen Commissionen j Auch liegt es diesem Collegium ob, periodisch leicht faßzur Borberathung überwiesen. Auf Antrag des Präsidenten! liche, populär geschriebene Broschüren herauszugeben, in beschloß man, daß die qn. Commissionen ihre Arbeiten bis zum 2. September Abends beendigen sollten. Baron Günzburg räumte sämmtlichen neun Commissionen verschiedene Gemächer in seinem Palais ein, wo sie ganz ungestört ihren Arbeiten obliegen konnten. Am 3. September fand die zweite Sitzung statt. Lebhafte Debatten entspannen sich über die Commissionsanträge, welche in den darauf folgenden Sitzungstagen (am 4. und Einberufungslisten genau zu beprüfen, die etwa bereits todten 6. September) fortgesetzt und erst am 7. September zum Abschlüsse gebracht wurden. welchen das einfache Volk über Juden und Judenthum belehrt werden und von der Nichtigkeit der judophoben Anklagen überzeugt werden soll. Diese Schriften werden entweder zu äußerst geringen Preisen verkauft oder gar gratis vertheilt werden. ad 8) wurde beschlossen: a) den Rabbinern und Gemeindevorstehern als Pflichten aufzuerlegen, die Wehrpflicht¬ oder verschollenen Individuen streichen zu lauen und alle bisherigen Ungenauigkeiten aus den Listen zu beseitigen; Wir wollen nun die von der Versammlung gefaßten K daß die Rabbiner die Körperverstümmelung auf's Beschlüsse hier in Kürze nach derselben Quelle wieder- Strengste verdammen sollen; c) daß diejenigen, welche durch geben: j Ziehung einer hohen Nummer vom Militärdienste befreit ad 1) 2) und 7) der Tagesordnung. Mehr als 30! werden, eine gewisse Summe zu Gunsten der meistens be- Personen, mit dem wirklichen Staatsrath Poläkow an dcr l reits verheiratheten Ausgehobenen entrichten sollen; d) sich Spitze, berathschlagten über diesen Gegenstand während der! bei der Obrigkeit dafür zu verwenden, daß den jüdischen Dauer zweier Tage, und es wurde endlich beschlossen: eine! Soldaten ihre Kost nicht in uatura, sondern im baarem Gelde kurze allerunierthänigste Bittschrift an seine Kaiserliche Majestät,! ausgezahlt werde, damit sie ihre Speise unter Subventionirung begleitet von einem möglichst kurz abgefaßten Memorandum, j der Gemeinden nach jüdischem Ritus zubereiten können, und durch den Herrn Minister des Innern, zu richten und bei dieser Gelegenheit auch dem letzteren ein Gesuch zu unterbreiten. ad 3) wurde beschlossen: daß jedes Glied der Versammlung in seiner Heimath für den von Herrn Poläkow gee) daß auch jüdische Seelsorger beim Militärdienst desiguirt werden. ad 9) wurde beschlossen: bei der Obrigkeit darum zu petitioniren, a) den jüdischen Religions-Unterricht in allen allgemeinen Schulen, bei einer Frequenz von nur 15 jüdischen gründeten „Fonds" zur Verbreitung von Ackerbauarbeit unter! Lernenden, obligatorisch einzuführen; b) bei Aufnahme der den Juden Rußlands Propaganda machen und überall Geldj Lernenden sie auch in der Religion einer Prüfung — nach sammlungen zu diesem Behufe veranstalten soll, jedoch mit einer gewissen Norm — zu unterwerfen; c. da die jüdische der einzigen Modification, daß die fortan gesammelten Sum-1 Jugend an Sonn- und Festtagen die Schulen besuchen, für

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