Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 40 (4.10.1881)
- Date
- 1881-10-04
- Page
- Seite 661 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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661 die Geschichte der Juden im Mittelalter betreffend, gewiß eine verdienstvolle Arbeit, um auch das westliche Europa mit den Resultaten und Schilderungen Schleiden's bekannt zu machen. Warum ist Aehnliches nicht schon in Paris in einem der dortigen gelesensten Blätter geschehen? Um so mehr danken wir dem Verfasser jenes Artikels, Herrn L. E. (b. i. Dr. Leo Errera), für seine sehr zeitgemäße Arbeit. Derselbe Autor hat übrigens die naturwissenschaftlichen Verdienste Schleiden's in der „Revue scientifique“ dargestellt. — In England hat die Revision der englischen Uebersetzung der h. Schrift vielen Staub aufgewirbelt, indem die Kritik das Produkt jener Revision vielfach angegriffen hat und die Vertheidigung nicht ausblieb. Eine solche Entgegnung Seitens des Bischofs von Durham im ^Onaräiaii* vom 7. Sept. zeigt recht deutlich, wie viel das richtige Berständniß des Neuen Testaments durch die Kenntnißnahme des jüdischen Schriftthums zu gewinnen hat, und welchen Bortheil die christlichen Theologen aus der Annäherung an jüdische Gelehrte ziehen, ohne daß dadurch ihre Gläubigkeit im Geringsten berührt wird. Es handelt sich um eine Stelle des N. T., den »Satan" betreffend. Der gelehrte Bischof (der anglikanischen Kirche) nahm seine Zuflucht zum Alten Testament, zu der Septuaginta, den Targumim und endlich zum Midrasch, über den er seinen Freund, den Herrn Dr. Schiller-Szinessy in Cambridge, befrug, welcher ihm auch das nöthige Material und gewünschten Aufschluß gab. In die Sache selbst einzugehen, ist hier nicht der Ort. wir wollten nur die allgemeine Thatsache constatiren. — Herr Dr. Da vid Rosin in Breslau, der im vorigen Jahre eine Schrift über R. Samuel b. Me'ir als Schrifterklärer (Breslau, Köbener, 1880) veröffentlichte, hat sich jetzt ein wesentliches Verdienst um diesen hochgeachteten Commentator (Raschbam) erworben, indem er dessen Pentateucherklärung nach Handschriften und den besten Drucken in korrekter Gestalt herausgegeben und mit Noten begleitet hat. 2112 “ox rmm trr.'E □2"zn (Breslau, Schottländer, 1881). Er hat seiner Ausgabe auch eine tüchtige Einleitung, eine Biographie unseres Autors, sowie eine kritische Beleuchtung seiner echten und der ihm zugeschriebenen Werke, so wie einen Bericht über die Handschriften und Drucke enthaltend, vorangeschickt. Für Diejenigen, die noch den Werth der alten Commentatoren und unter ihnen Raschbam's zu würdigen wissen, ist dies eine willkommene Gabe. — »Die Willensfreiheit und ihr Verhältniß zur göttlichen Präscienz und Providenz bei den jüdischen Philosophen des Mittelalters. Von Dr. Ludwig Stein. (Berlin, Kauffmann L Baer, 1882.)" In drei Absätzen stellt der Verfasser in lichtvoller Weise die Ansichten der jüdischen Religionsphilosophen von Saadia bis Albo über die drei auf dem Titel genannten Themata dar. Er thut dies auf eine zugleich anziehende Weise, die Gegenstände angemessen gruppircnd, die durch manche polemische Beleuchtung theils der damaligen philosophischen und theologischen Ansichten, auf welche sich die jüdischen Religionsphilosophen stützten oder die sie bekämpften, theils der noch streitigen Fragen über die wirklichen Ansichten einiger dieser Philosophen interessiren. Der Autor schließt sein Werk mit folgendem Satz: »Ziehen wir aus dem behandelten Thema für die Geschichte der Philosophie das Facit, so kann sich dies nur in dem Satze zuspitzen: Die jüdische Religionsphilosophie oder Scholastik hat als Vermittlerin zwischen der neuen und alten Philosophie, gerade so wie die Scholastik überhaupt, für literarphilosophische und religionsgeschichtliche Zwecke einen sehr bedeutenden, unabsehbaren Werth; dagegen ist ihr bleibender philosophischer Gehalt ein durchaus illusorischer." Dieses llrtheil wäre wohl gerechtfertigt, wenn von dem Standpunkt der reinen Philosophie ausgegangen wird. Aber diesen nahmen die jüdischen Religionsphilosophen nie ein und wollten ihn nicht einnehmen, da sie sich nicht von dem Boden des religiösen Glaubens abzulösen gedachten. Ihre Bedeutung liegt vielmehr noch heute darin, daß sie zu Zeiten, wo der religiöse Gedanke über den traditionellen Jdeenkreis hinauswuchs, jenen durch seine philosophische Entfaltung und Begründung zu stärken und aufrecht zu erhalten suchten: sie waren keine eigentlichen Philosophen, sondern philosophirten über die religiösen Gedanken. und stehen wir hierin noch heute auf ihren Schultern. Wir können den Verfasser nur ermuntern, in den von ihm beabsichtigten Monographien fortzufahren. — Mit Vergnügen machen wir hier auf eine neue Arbeit des uns rühmlichst bekannten Herrn S. A. Byk aufmerksam: »Rechtsphilosophie. Der letzte Grund des Rechts und seine practischen Consequenzen bearbeitet unter Berücksichtigung der Möglichkeit ihrer Berwirklichnng. (Leipzig, Schäfer, 1882.) Herr Byk ist ein selbständiger Denker, der sich in seinen Untersuchungen nicht auf den vielbetretenen Weg beschränkt, sondern einen eigenen sich zu bahnen sucht. So auch in dem vorliegenden Werke, in welchem er die Philosophie der Rechte der des Rechtes voranstellt und dadurch die Selbständigkeit des Rechtes aufzufinden und zu erweisen glaubt. Den Fachblättern die Kritik überlassend, wollen wir auf die Erörterung des Rationalitätsprincips im Staate (S. 213 ff.) aufmerksam machen, in welcher der Werth dieses Prinzips für das Staatsrecht in unparteiischer Weise untersucht, in wieweit ihm eine Geltung zugestanden werden könne und welche Nachtheile und Verwirrung es hervorbringe, zugleich wie weit es prinzipiell ganz ungerechtfertigt sei, nachgewiesen wird. 40