Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1881)
- Date
- 1881-09-20
- Page
- Seite 628 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227339-3227378--39278-3308579- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
628 Zeitung" und nach ihr die „Germania" auszeichnet. Nach ihnen sind die Berichte zu einem Theile erlogen, und die Vorgänge waren harmloser Natur; zum anderen Theile waren die Juden die provocirenden. Es ist dies sehr natürlich; theils wollen diese Blätter die Schuld der intellectuellen Urheber, zu denen sie in so hohem Maße gehören, vermindern; theils wünschen sie, daß etwas mehr geschehen wäre, so etwas mittelalterliches, saust- und feudalrechtliches Todtschlagen und Verbrennen — dies hätte ihnen, den Freunden des Mittelalters und des Faust- und Feudalrechtes, bester gefallen und wäre doch der Mühe werth gewesen! — Der „ Bert. Börs.-Cour." beklagte sich darüber, daß die Studiosen v. Schramm und Roland nur mit 8 Tagen bestraft seien, während den Herrn Kantorowicz die vierfache Strafe getroffen habe. Dazu bemerkt das (antisemitische) „D. Tagebl.": „Es dürfte interestant sein, zu constatiren, daß in dem zutreffenden Falle der Vorsitzende des Gerichtshofes in Berlin ein Christ, in Charlottenburz ein Jude war." Die „Nordd. Allg.-Ztg.", welche soeben noch dem „Börs.- Cour." einen Vorwurf aus der Kritik des Urtheils gemacht, druckt diese Aeußerung des „D. Tagebl." nach, welche die „Germania" „bedenklich" nennt. Natürlich, denn in diesem Falle war der Jude gelind gegen die Antisemiten, und der Christ streng gegen die Juden! Im entgegengesetzten Falle würde die „Germania" einen außerordentlichen Schrei der Entrüstung erhoben haben! — Am 5. September fand eine Wählerversammlung im 1. Berliner Wahlkreise statt, die außerordentlich zahlreich besucht war. Der Hauptredner war Ludwig Löwe und sein überaus beredter Bortrag fand stürmischen Beifall. War es doch auch Ludwig Löwe, der im Abgeordnetenhause in jener Debatte über die berüchtigte Petition die Sache seiner Glaubensgenoffen auf's Kräftigste führte. Die Versammlung nahm mtt allen gegen eine Stimme folgende Resolutton an: „Die von etwa 4006 Personen besuchte Versammlung der liberalen Wähler des ersten Reichstagswahlkreises am 5. September 1881 spricht dem bisherigen Vertreter desselben, Herrn Abg. Ludwig Loewe, Dank und Anerkennung für seine Thätigkeit im Reichstage aus. Sie besindet sich in voller Uebereinstimmung mit den heute entwickelten Grundsätzen und proclamirt Herrn Ludwig Loewe zum alleinigen Candidaten aller Liberalen des I. Wahlkreises für die bevorstehende Wahl zum deutschen Reichstage." — Am selben Abend hielt Henrici eine Versammlung der „Wühler deutscher Abstammung" aus dem dritten Wahlkreise. Nachdem nämlich Henrici im zweiten Wahlkreise Herrn Stöcker weichen mußte, will er sich im dritten wählen lasten, wo die Conservativen den viel gewandelten Julius Schulze aufgestellt haben. Die Versammlung war äußerst tumultuös, Henrici mußte sich auf seine Phrasen die größten Grobheiten gefallen lasten, Ausschreitungen aller Art kamen vor, so daß Polizeimannschaft geholt werden mußte. In der dennoch fortgesetzten Versammlung war die Abstimmung durchaus zweifelhaft, und so mußte zuletzt zum Schluß, nach anderen Berichten zur Auflösung geschritten werden, ohne daß Henrici die Candidatur erhielt. — — „Die Stellung der Fortschrittspartei zu den Mängeln der neuen Justizgesetzgebung", so lautet das Thema des Vortrags, welchen Herr Rechtsanwalt Kaufmann am Montag Abend vor einer zahlreichen Versammlung von Wählern des IV. Reichstagswahlkreises hielt. Als zweiten großen Uebelstand im Strafverfahren bezeichnet der Redner das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft, und zwar um so mehr, als die Privatanklage ja nur bei Injurien und leichten Körperverletzungen zulässig sei. Es könne nun doch wohl Vorkommen, daß auch ein hochgestellter Mann sich etwas zu Schulden kommen laste, dabei aber doch kein Staatsanwalt, der ja eben nur Beamter sei, als Kläger auftrete. Naheliegende Beispiele für den beregten Uebelstand der Beschränkung der Privatklage biete die jetzige Judenhetze mit ihren traurigen Consequenzen. Es wäre wohl eine dankbare Aufgabe, solche Agitatoren gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. In England und anderen Rechtsstaaten wäre eine solche Privatanklage allerdings möglich. Herr Stöcker lehnt zwar die Ausschreitungen der Judenhetze von sich ab, ja er beklagt sogar diese Ausschreitungen. Das heißt etwa so viel: „Schlagt den Juden todt, aber thut ihm nichts zu Leide" (Heiterkeit) oder: „Werft ihn heraus, aber laßt ihn darin!" Stolp (Pommern), 3. Sept. Kaum waren unsere Blücher'schen Husaren aus ihrer hiesigen Garnison zum Manöver ausgerückt, als auch versucht wurde, ein bischen Judenhetze zu spielen. Vorgestern Abend füllte sich der Marktplatz, an dem viele Häuser von jüdischen Kaufleuten bewohnt find, mit Arbeitern und Lehrburschen, die Skandal machen wollten, und mit Neugierigen. Als aber das erste „Hepphepp" erklang, ergriff die Polizei den Schreier und brachte ihn mit einigen Genosten in's Gewahrsam. Gestern Abend war die Zusammenrottung noch stärker, aber es waren auch Sicherheitsmaßregeln getroffen, die militärische Wachtmannschaft vor dem Rathhause war verstärkt und mit geladenen Carabinern versehen. Die Polizei schritt ein und verhaftete die Widersetzlichen. Drei bettttene Gendarmen trieben die Masten auseinander. Stolp, 5. September. Näheres entnehmen wir aus dem (antisemitischen) „Deutsch. Tagebl.": Schon um 8 Uhr waren 800 bis 1000 Menschen aus dem Markte versammelt, die Menge wuchs schließlich immer mehr, bis zu 2000 an. Die Polizei hielt sich Anfangs sehr reservirt, um nicht den Zorn des Pöbels heraufzubeschwören. Als drei Gensdarmen um 9' 4 Uhr erschienen, wurde der Lärm schon größer.