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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-09-13 · Heft 37 (13.9.1881) · p. Seite 614

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 37 (13.9.1881)
Date
1881-09-13
Page
Seite 614 (sequence 14)
Language
German
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614 Türkei. London, 3. Sept. Ter Sultan soll dem Plane, Syrien durch verfolgte Juden zu colonisiren, günstig sein. Der Plan geht von reichen Engländern und Deutschen aus und besteht in Eröffnung neuer Communieationen durch Eisenbahnen und Tramways auf einer gesicherten ffnanziellen Grundlage. Die Eolonien würden in der Nähe der Stationen angelegt werden. Bonn, 4. Sept. ^Notizen.) Man schreibt un» aus Pros kau: Am 17. August feierten die Kaufmann Moritz ProSkauer'schen Eheleute hierselbft das Fest der goldenen Hochzeit in voller Frische deS Geistes und des Körpers. — Bei diesem Feste waren sämmtliche 1l Kinder deS Jubelpaares, sowie viele Enkel zugegen. Rabbiner l>r. Wiener aus Oppeln, ertheilte den priesterlichen Segen und Obercantor Goldberg ebendaher trug einige weihevolle Gesangspiecen vor. Der Borstand der Synagogen-Gemeinde in Oppeln sandte ein langes, ehrendes Anerkennungsschreiben für die mühevollen Dienste, die der Jubilar schon seit 40 Jahren als Vorstand hiesiger Filialgemeinde zum Segen und Wohl derselben in treuer Pflichterfüllung leistet. Der Bürgermeister des Ortes, dem Jubelpaar besonders zugethan, brachte persönlich seine Glückwünsche dar mit der Anerkennung, daß der Jubilar durch 30 Jahre als Stadtverordneter und 2 Jahre lang während der Krankheit des Bürgermeisters als Ber- , treter s. Z. ersprießlich gewirkt. Auch der hiesige evang. Pastor sandte ein herzliches Glückwunsch-Schreiben und als Geschenk eine Bibel im Urtext. — Aus Berlin vom 30. Aug. schreibt man: Vergangenen Sonntag wurde Frau S. Reichenhcim aus dem jüdischen Gottesacker in der Schön- ' Hauser-Allee unter zahlreichem Gefolge zur Erde bestattet. Die Verstorbene war bekannt durch ihren Wohlthätigkeitssinn, welcher sich auf Arme und Bedürftige ohne Unterschied des Glaubens erstreckte. Sic hat vor 10 Jahren in Gemeinschaft mit ihrem Gatten, Herrn Moritz Reichcnheim, das stattliche Waisenhaus am WeinbcrgSweg gegründet, in welchem 75 Waisenkinder erzogen werden. In Kreisen, welche Blumen-; ausstellungen zu besuchen pflegen, wird der Name der Hciml gegangenen auch durch die öfteren Preise, welche ihre Orchideensammlung davongetragen hat, in Erinnerung sein. K e u i l Gerichtsverhandlungen. Köslin, 25. August. Ter hiesige „Gen.-Anz." bringt einen, eine ganze Spalte füllenden Berich: der über eine Verhandlung vor der Landgerichts-Strafkammer gegen einen Arbeiter, der acht Tage vor den in Schievelbein begangenen Exceffen gegen jüdische Einwohner im angetrunkenen Zustande einem Juden die Mütze vom Kopse schlug und dann vor dem Hause eines anderen Juden diesen mit Redensarten von einer Straßenrevolution, die am Abend „losgehen solle", belästigte. Später hat der Arbeiter aus der Straße geschrieen: „Juden heraus", in welchen Ruf noch fünf oder sechs andere Personen eingestimmt haben. Wegen dieses Vorfalls stand der Arbeiter, der sich seitdem in Untersuchungshaft besindet, gestern als Angeklagter vor der Landgerichtskammer hier und zwar beschuldigt, groben Unfug verübt (£ 360, 11) und in einer den Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zn Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich angereizt zu haben ,'S 13..). Das Ergebniß der Beweisaufnahme ließ den Thatbestand so erkennen, wie er oben dargestellr ist. Ter Mann wurde daraufhin sowohl der Aufreizung re. schuldig befunden und dafür zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt, wie auch der Verübung groben Unfugs «indem er dem Händler Müller die Mütze abschlug», wofür ihm die Strafe von 14 Tagen Hast zudietirt wurde. Diese Verurtheilnng entwrach genau l, e t o n. dem Anträge des Staatsanwalts. Bei Begründung des Strafantrages wies Staatsanwalt Pinoff darauf hin. daß dieses von dem Angeklagten ausgeübte Verfahren in die Kette jener Kravalle falle, welche nachmals gegen die jüdischen Einwohner mehrerer Städte in Scene gesetzt worden. Der Angeklagte sei der erste, welcher beschuldigt ist, zu einer Gewaltthätigkeit angereizt zu haben und der zu einer thätlichen Beleidigung sich habe Hinreißen lassen; seine Handlung erscheine in einem intensiveren Lichte, weil er Herrn Borchardt noch gefragt, wie es mit der Straßenrevolution stehe, und weil er, als das eine der Dienstmädchen, um nichts mit ihm zu thun zu haben, sich entfernte, zu dem anderen Dienstmädchen sagte: „Tie hält es mit den Juden". Ferner führte Herr Staatsanwalt Pinoff ans: Rechtlich genüge, daß die aus £ 130 des Strafgesetzbuches strafbare Handlungsweise die Möglichkeit einer Ruhestörung voraussetzen laste; es sei zwar durch die Aufreizung keine Ruhestörung erfolgt, indeß habe die Möglichkeit zu einer solchen doch sehr nahe gelegen, zn einer Zeit, wo es in Folge der herrschenden Aufregung nur des zündenden Funkens bedurfte, um den Brand anzufachen. £ 130 des Strafgesetzbuches fetze nicht voraus, daß die Anreizung zu Gewaltthätigkeiten auch dieselben zur Folge gehabt haben müsse, vielmehr fei schon die Möglichkeit der Gefährdung des öffentlichen Friedens das Kennzeichen der strafbaren Handlung. Somit erachtete der Staatsanwalt den Angeklagten für schuldig, zumal der Umstand,

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