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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-09-13 · Heft 37 (13.9.1881) · p. Seite 610

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 37 (13.9.1881)
Date
1881-09-13
Page
Seite 610 (sequence 10)
Language
German
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heitspolizci zu veranlassen, mit vollstem Nachdruck und mit allen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln dafür Sorge zu tragen, daß einer Wiederholnng derartiger Excesse und erneueten Versuchen von solchen mit größter Energie entgegengetreten werden kann. Als zweckmäßig haben sich in derartigen Fällen die Publieationen der auf den Landfriedeusbruch sowie auf die hierbei in Frage kommenden Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung bezüglichen strafrechtlichen Bestimmungen in allen Orten, in welchen Unruhen zu befürchten sind, erwiesen. Ta sich nicht verkennen läßt, daß die bedauerlichen Excesse wenigstens zum Theil auf die in letzter Zeit gehaltenen agitatorischen Borträge zurückzuführcn find, und es zu befürchten steht, daß durch eine versuchte Wiederholung derartiger Borträge die Veranlassung zu erinueten Ruhestörungen gegeben wird, so soll auch diesen Vorträgen eutgegengetreten werden, namentlich soll dem Versuch einer Ausbeutung und Steigerung der vorhandenen Aufregung, insbesondere durch eine Erörterung der bezeichneten Vorgänge und ihrer Ursachen in öffentlichen Versammlungen durch bekannte Agitatoren unter allen Umständen entgegengctrcten werden. Tie gesetzliche Handhabe bietet sich dazu in S 5 des Gesetzes vom I I. März 18öO in Verbindung mit der Erwägung, daß unter den jetzigen Verhältnissen schon allein in der öffentlichen Erörterung von brennenden Tagesfragen in einem zur Erregung der Bolksleidenschasten geeigneten Sinne durch Agitatoren dieser Richtung eine Aufreizung verschiedener Classen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander im Sinne des tz IW des Strafgesetzbuches zu erblicken ist, und daß also hierdurch ein genügender Grund zur sofortigen Auflösung einer jeden Versammlung gegeben sein würde, in welcher es zu derartigen Erörterungen kommt. Eventuell würde in den Fällen des Ministerialererlastcs vom 2. März 1874 die unverzügliche Verhaftung der betreffenden Personen zu erwirken sein. Ebenso dürfte es sich empfehlen, die Veranstalter solcher Versammlungen und die in ihnen austretenden Redner gleich bei Ertheilung ver Anmeldebescheinigung auf die Eventualität aufmerksam zu machen." Angesichts dieser Verordnung, die bereits in mehreren Erlaffen von Regierungspräsidenten und Landräthen wörtlich zum Vorschein gekommen, muß man voraussetzen, daß in Berlin selbst den Agitatoren Stöcker, Henrici, Ruppel, v. Liebermann, Julius Schulze, B. Förster und Genossen ein Ziel oder doch eine Schranke gesetzt werden wird! — Tie „Köln. Z. schreibt: „Auffällig ist übrigens bemerkt worden, daß die Wählerlisten abermals eine Rubrik für die Confession der Wähler enthalten, welche doch mit der Ausübung der Wahl gar nicht in Zusammenhang steht." Graudcnz, I. Sept. Hier sind ein Bürger und zwei Schneiderlehrlinge wegen Hepp Hepp-Rufes verhaftet worden, ersterer in seiner Wohnung. Danzig, 26. Ang. Hier versuchte, wie die „N. Westpr. Mitth." berichten, ein Commis, Exceffe gegen die Juden hervorzurufen. Eine Ansammlung von Menschen entstand, aber der Commis wurde sofort in Haft genommen. Man sieht also, daß in der Provinz jetzt jeder Anstifter schnellseine Strafe erhält und verhindert wird, Uebel anzurichten. Um so näher liegt die Frage, warum das Geschäft des Hetzens und Wühlens ungescheut und ungehindert fortgesetzt wird. Das Gift, das da gebraut wird, fließt in die Adern der Provinz hinein und es ist wahrlich eine schwache Heilung, daß dann die daselbst ausbrechenden Beulen ausgeschnitten werden. Jastrow, 26. Ang. Da die gewöhnlichen Aufreizungen nicht mehr verfangen wollen, wurde hier eine Jntrigue ausgespielt, indem man das Gerücht verbreitete, ein Jude hätte ein Mädchen seiner Freiheit beraubt. Ein glücklicher Zufall ließ aber sofort bekannt werden, daß das Mädchen sich, wahrscheinlich absichtlich, in einem Dorfe versteckt gehalten. Die muthmaßlichen Anstifter sind in Untersuchung gezogen. Leobschütz, 23. Aug. Ter hiesige Superintendent Przy gode, der an die Jakobikirche in Berlin berufen worden, hat sich hier die Liebe aller Confessionen und Stände erworben. Es wurde ihn zu Ehren ein Abschiedsmahl veranstaltet und bei den jetzigen Zeitläufen ist es wohl angemeffen, darüber mit einigen Worten zu berichten. Nachdem der übliche Toast auf den Scheidenden ausgebracht war, erhob er sich zu längerer Erwiderung und trank zum Schluffe auf das Wohl aller Confessionen. Der anwesende katholische Stadtpfarrer, Dechant Dreßler, feierte sodann Herrn Przygode, als denjenigen, deffcn größtes Verdienst es sei, daß in Leobschütz der confessionnelle Frieden herrsche. Der katholische Dechant brachte ein Hoch auf den scheidenden Superintendenten aus, worauf sich beide umarmten. Wo die Geistlichen ein solches Beispiel geben, da ist der eonfessionelle Frieden etwas Selbstverständliches. Herr Przygode konnte darum auch hervorheben, daß er, welcher die elf in Leobschütz zugebrachten Jahre als die schönsten seines Lebens betrachte, viele echte Beweise der Liebe und Verehrung nicht nur von Seiten der evangelischen, sondern auch der katholischen und jüdischen Bewohner erhalten habe. Die verschiedenen Confessionen lebten im besten Einvernehmen; man wiffe hier nichts von dem verabscheuenswürdigen Treiben, wie es jetzt in gewiffen Gegenden an der Tagesordnung sei. Bromberg, 28. August. Aus einem hiesigen öffentlichen Locale wurden zwei Inden durch Hepp-Hepp-Rufe verscheucht; angeregt durch diesen Fall hat nach der „Pos. Ztg." die Polizei angeordnet, daß alle Personen, die diesen Ruf ertönen lassen, verhaftet und bestraft werden sollen. - Homburg v. d. H., 1. September. (Privatmitth.) Nack langer Unterbrechung habe ich Ihnen heute über einen nicht

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