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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-09-06 · Heft 36 (6.9.1881) · p. Seite 591

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 36 (6.9.1881)
Date
1881-09-06
Page
Seite 591 (sequence 9)
Language
German
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591 einen Vortrag in Hamburg halten. Der Verein hat sich! dieserhalb supplicirend an den Hamburger Senat gewandt. > letzterer aber den Bortrag entschieden verboten." Wiek a. Darß (Pommern), 19. August. (Privatmitth.) Das amtliche Krcisblatt „Kreis-Anzeiger für den Kreis Franzburg" vom 18. August hatte einen judenfeindlichen Artikel enthalten. Herr Moses L. Israel Hierselbst sah sich dadurch veranlaßt, bei dem Landrathsamt in Franzburg vorstellig zu werden, und nachdrücklich auszuführen, welchen schädlichen Einfluß solche in amtlichen Blättern veröffentlichte Artikel, in welchen nur Bertheidigungsgründe für die stattgefundenen Pöbelexeeffe, und zwar oberflächlichster Art. aufgeführt sind, haben müffen, und wie dies wohl mit den Pflichten der Verwaltung in Uebereinstimmung gebracht werden könnte. Zugleich reichte er das Gesuch um Emlassung aus dem preußischen Staatsverbande ein, da er sich in Mecklenburg niederlasscn wolle. Gewiß verdient den jetzigen Zuständen gegenüber jede Charakterfestigkeit volle Anerkennung. Eoslin, 25. August. (Cösl. Ztg.) Eine exemplarische Strafe dictirte gestern die Strafkammer des hiesigen Landgerichts einem Arbeiter aus Schivclbein, welcher sich mit Ausstößen antisemitischer Schlachtrufe ergötzte. Derselbe wurde zu einer Gefängnißstrafe von drei Monaten verurtheilt. (Und in Berlin?) Straßburg, im August. Bei den jüngsten städtischen Munizipalwahlen im Reichslande sind Israeliten zahlreich gewählt werden. Bekanntlich besteht für die hiesige Stadt kein Gemeinderath. In Mühlhausen erhielt Lazare Lantz von 4642 Stimmenden 4126 Stimmen und Charles Bernheim 3882. In Colmar bei 2945 Botirenden Dr. Lewy 2516 und Charles Lewy 1502. In Hagenau erhielt Elie Scheid 1231 Stimmen auf 1404, in Weisenburg Banguier Henri Cerf 450 von 500 Stimmen, in Wintzenheim Ebstein 451 und Adolf Bloch 346 von 595 Stimmen. In Höhenheim Moritz Bloch 155 von 253. In Bischweilcr wurde Heinrich Braun, in Bischheim Michel Lcvy, Nathan Levy, Leon May, Abraham Wolf, in Sultz unter dem Walde Felix Blum und Leopold Klotz, in Sultz S. Bloch, in Marmouticr D. A. Levy, in Thann A. Spira gewählt. Hierzu kommen in Katzenheim vier Israeliten, in Hatten, Brnmat und Schweichhausen je einer. Schirhofen hat seinen alten Maire, einen Israeliten, wiedcrgewählt. Man sieht, der Antisemitismus hat im Reichslande keinen Boden gefunden. — Am 20. feierte der Verein „Waldeck" ein Gartenfest, dem viele Tausende beiwohnten. Die Festrede hielt der Abg. Träger. Unter Anderem äußerte er sich (nach der „Boff. Z."): Die Erinnerung an den historischen Entwickelungsgang der deutschen Einheit scheine leider gänzlich entschwunden, denn kaum umschlinge das Einheitsband das schöne deutsche Vaterland, so bringen Diejenigen, die sich frech erdreisten, sich für die „einzig wahren Deutschen" zu halten, die größte Schmach über dasselbe, indem sie einen widerwärtigen Bürgerkrieg entfachen, der mit einer Mobilmachung des Pöbels und einer Anstachelung der schlimmsten Leidenschaften begann. In trefflichen und zündenden Worten, die die Versammlung in lebhafter Erregung erhielten, geißelte Albert Träger sodann die schmachvolle Judcnhetze, die Ausschreitungen in Westpreußen und Hintcrpommern, und minutenlanger Beifall durchdröhnte den Saal als er mit dem Zeichen der tiefsten Indignation die Worte aussprach: „Nicht die Unglücklichen, die Verblendeten sind zu verdammen, wohl aber jener Pharisäer, der die brennende Lunte in das Stroh geworfen und nun mit scheinheilig verdrehten Augen bei Seite schleicht, mit der Versicherung, daß er jene Scenen nicht gewollt habe!" München, 47. August. Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes München I gelangte heute die Beleidigungsklage der Nenstettiner Synagogenvorstandschaft, bestehend aus den Herren Rosenberg, Löb, Aaron und Werner, gegen den Redacteur des „Bayer. Landboten" Herrn Büchner zur Verhandlung. Die Klage stützt sich auf No. 59 des genannten Blattes vom 13. März, in welchem der Synagogenbrand in Neustettin besprochen und u. A. hervorgehoben wurde, daß die eingcleitete Untersuchung sich entschieden gegen die Juden gekehrt habe. Die „schamlose Verdächtigung" der Christen als Brandstifter habe sich als „frech erlogen" hcrausgestcüt. Man habe im Gegentheil bei einzelnen Mitgliedern der Synagogenvorstandschaft, als Rosenberg, Löb :c., sogar Kirchenbücher und werthvolle Geräthe versteckt vorgefunden, die von diesen bei Seite geschafft worden seien rc. In heutiger Verhandlung war die Klagpartci von Rechtsanwalt Gänslcr vertreten. Redacteur Büchner war nicht rechtzeitig erschienen, und schon sollte Haftbefehl zur Vorführung erlassen werden, als der Beklagte eintrat. Derselbe erklärte im Verhöre, daß der fragliche Artikel der inzwischen eingegangenen „Deutschen Landeszeitung" entnommen sei, daß er im guten Glauben die Nachricht in sein Blatt ausgenommen habe und selbstverständlich nicht in der Lage sei, die Glaubwürdigkeit deffelben zu controliren. Rechtsanwalt Gänsler beantragte Angesichts der offenbar gröblichen Ehrenbeleidigung, wodurch die Genannten geradezu als Diebe und Brandstifter hingestellt wurden, eine Haftstrafc. Der Beklagte sei cs, der seit geraumer Zeit die Judenhetze systematisch betreibe, und seine Schuld sei es nicht, wenn in München nicht ähnliche Greuelscenen sich ereigneten wie anderwärts. Daß diese bisher unterblieben, sei einzig der Einflußlosigkeit seines Blattes und der befferen Gesinnung des Publikums zu danken. Wenn die Preßfreiheit in so zweideutiger Weise gehandhcibt werde, dann sei strenge Ahndung am Platze. Redakteur Büchner 36

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