Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-08-30 · Heft 35 (30.8.1881) · p. Seite 572

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 35 (30.8.1881)
Date
1881-08-30
Page
Seite 572 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227339-3227375--39219-3308517
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

572 Unter allen Umständen enthält der Artikel nur ein Urtheil,! nicht aber Thatsachen und am allerwenigsten wider besseres! Wissen vorgebrachte Thatsachen, denn der Angeklagte ist! heute noch derselben Ueberzeugung. Auch in dem zweiten! Passus liege keine Beleidigung, denn es sei doch wahr, daß! der Reichskanzler trotz des Ausfalles der Wahl in Weimar,! die für ihn ein Mißtrauensvotum enthalte, im Amte gej blieben. Aus allen diesen Gründen erwarte ich die Freisprechung des Angeklagten, eventuell bitte ich doch nur um eine Geldstrafe." Der Gerichtshof, Vorsitzender Amtsgerichtsrath Appelius II., erkannte nach längerer Berathung in beiden Anklagepunkten aus Nichtschuldig und sprach den Angeklagten frei. Der Artikel enthält, so heißt es im Erkenntnis, keine Thatfache, geschweige denn eine wissentlich unwahre Thatsache; der Beweis dafür hätte der Staatsanwaltschaft obgelegen. Nach Ansicht des Gerichtshofes enthalten die incriminirten Stellen nur ein Urtheil, das die! Grenzen der erlaubten Kritik nicht überschritt. Die Form! dieses Urtheils sei nicht beleidigend. Wenn der Angeklagte! findet, daß gegen seine Glaubensgenossen Ausschreitungen stattstnden und das Verhalten der Regierung diese Ausschreitungen indirect befördere, so ist es sein Recht, diese Meinung auszusprechen. Ter zweite incriminirte Passus enthält nur eine politische Auffassung des Angeklagten, zu welcher er vollständig berechtigt ist." erst recht die Schuldlosigkeit der Juden. Es sind der Concurrenzneid der sog. Gebildeten und die Lust des Pöbels am Tumultuiren, Schimpfen und Zerstören, welche die Excesse genügend erklärlich machen. Aus den beiden Provinzen werden jetzt mehrfach Bekanntmachungen der Landräthe mitgetheilt, welche deshalb besonders bemerkenswerth sind, als sie sich nachdrücklich gegen die „Agitatoren" richten, und deren Auftreten entschieden unter -! sagen. Man frägt sich unwillkürlich: Warum ist dies nicht früher geschehen? Warum hat man das Uebel soweit kommen lassen? An Voraussagungen hat es nicht gefehlt, dazu lagen die Dinge zu durchsichtig. Der Landrath des K^eises^Czarnikau, v. Boddien, hat eine Bekanntmachung erlassen, welche folgendermaßen lautet: „Mit Rücksicht auf die im Deutsch-Croner Kreise vorgekommenen , übrigens durch Zeitungsnachrichten übertriebenen Ruhestörungen, sowie mit Rücksicht auf die Befürchtungen, welche von jüdischen Eingesessenen des dieffeitigen Kreises hier und da laut geworden sind, mache ich einerseits die Letzteren darauf aufmerksam, daß friedenstörende Agitationen in unserem! Kreise bisher durchaus nicht Fuß gefaßt haben und daß der-! gleichen von unseren Kreiseinwohnern auch durchaus nicht er-! wartet werden darf. Andererseits warne ich die Angehörigen I der christlichen Confessionen vor solchen Agitationen ausdrück-! lief), fordere die mir Nachgeordneten Beamten zu unnachsich- Jndeß wird in Berlin emsig und ungestört fortgcwühlt. tiger Strenge gegen ordnungswidrige Borkommniffe auf und Im 6. Berliner Reichstagswahlkreis, wo sich Ruppel zum veranlasse die Ortspolizei-Obrigkeiten, bei etwaigen — wie Candidaten hat aufstellen laffen, fand am 17. d. abermals! gesagt, nicht zu erwartenden — Ruhestörungen antisemi eine Versammlung statt, wo in schamlosester Weise gegen die Juden gehetzt wurde. Unter den versammelten 800 Personen befand sich aber eine sehr bedeutende Anzahl Gegner von Ruppel, denen freilich, sobald sie zu sprechen begonnen, das Wort entzogen wurde, so daß sie sich nur durch Lärmen und Pfeifen bemerklich machen konnten. Als eben der anwesende Polizei-Lieutenant die Versammlung auflösen wollte, schloß sie der Vorsitzende, worauf dann auf der Straße eine arge Prügelei stattfand. Eine andere Versammlung, wo I)r B. Förster das große Wort gegen die Juden führte, verlief ruhiger: dagegen wurde in Stettin eine Antisemitenversammlung nicht gestattet. Auch hinsichtlich der Exceffe in Pommern versuchen die gegnerischen Blätter die Schuld auf die Juden zu wälzen. Die „Germania" z. B. giebt sich hierin viele Mühe, kann aber nichts weiter herausbringen, als daß ein paar Juden Klcidermagazine halten und Güterfchlächterei betreiben. Es sind dies natürlich nur einzelne Fälle, die, wenn sie in gesetzlicher Weise vor sich gehen, nicht anfechtbar sind. Aber wie sollten solche Einzelheiten zu einer allgemeinen Mißhandlung der Juden anregen können, und wie sollte dafür die Gesammtheit der jüdischen Bürger irgend welche Schuld tragen? Diese mißglückten Versuche erweisen tischen Charakters mich sofort telegraphisch zu benachrichtigen, auch geeigneten Falls auf gleichem Wege die benachbarten Gensdarmen des Kreises zur Aufrechterhaltung der Ordnung zu requiriren." Noch bedeutsamer ist die Bekanntmachung des Regierungs-Präsidenten von Marienwerder, von Steinmann. „Es haben in der letzten Zeit Störungen der öffentlichen Ordnung und gegen die jüdischen Einwohner gerichtete Ex cessc in verschiedenen Ortschaften des Regierungsbezirks stattgefunden. Wenngleich es in den meisten Fällen, dank der energischen Haltung der Kreis- und Ortsbehörden, der umsichtigen Verwendung der Gendarmen, sowie der Mitwirkung des einsichtsvolleren Theiles der Bevölkerung, bisher gelungen ist, die Unruhen binnen kurzer Zeit zu dämpfen, so veranlaßt mich der Umstand, daß diese Exceffe theilweise mit Beschädigung und Zerstörung von Privateigenthum verbunden gewesen sind, die bestimmte Erwartung auszusprechen, daß durch die Ortspolizeibchördeu und executiven Organe der Sicherheitspolizei mit vollstem Nachdruck und allen zu Gebote stehenden Mitteln dafür gesorgt werden wird, der Wiederholung derartiger Excesse vorzubeugen und eventuell gegen erneute Versuche mir größter Energie einzuschreiten. Ich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.