Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1881)
- Date
- 1881-08-16
- Page
- Seite 544 (sequence 10)
- Language
- German
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spruch erhoben, da sie die Cercmonien ihres Eultus nicht auf einem gemeinschaftlichen Friedhof feiern könnten. ') Auch die Mohamedaner wollten nicht auf einen solchen Kirchhof begraben sein. Die Freidenker wollten die Freiheit der andern unterdrücken und führten im Namen der Gewissensfreiheit ihren Feldzug, so daß die, welche keinen Glauben hätten, die beschimpfen könnten, welche einen Glauben besäßen. Nehme man den Antrag an, so werde das Gesetz eine neue Waffe in dem Arsenal gegen den Glauben sein und den Religionskrieg entzünden. Ter erzclericale Chesnelong vertheidigt sein Amendement, welches das Teeret vom Prairial nicht aufhebt, aber dahin umändert, daß denen, welche sich;u keinem Cultus bekennen, ein besonderer Begräbnißplatz angewiesen werde, lavier Blaue hebt die ärgerlichen Auftritte hervor, die bei dem bisherigen System vorgekommen seien, so habe z. B. die Leiche eines Protestanten von Bille d'Avray!4 Tage in dem Lokal gelegen, wo der Todten gröber seine Werkzeuge bewahrt, weil man ihm das Begräbniß auf dem katholischen Friedhof verweigert habe. Die Unduldsamkeit der katholischen Geistlichkeit wolle ein nicht getauftes Kind nicht in die Familiengruft beisetzen und die „Sünder" nicht in „heilige Erde" begraben lassen; ja, es würden Leichen aus ihren Gräbern wieder herausgeworsen, die kein kirchliches Begräbniß erhalten hätten. Das Amendement von Chesnelong wird hierauf mit lf>«s gegen 111 Stimmen verworfen und das aus nur einem Artikel bestehende Gesetz angenommen. Chesnelong und Genossen brachten nun noch einen Zusatzartikel ein, demzufolge die Berwaltungcn der katholischen Kirchen und protestantischen und israelitischen Consistorien das Recht erhalten, eigene Kirchhöfe zu erwerben und zu besitzen. Ravignan vertbeidigt diesen Antrag, aber seine Rede wurde auf morgen vertagt, da cs inzwischen 7',4 Uhr geworden ist. Nachdem am folgenden Tage die Mehrheit alle Amendements und Zusatzartikel abgelehnt hatte, verließ der größte Theil der Rechten den Saal, so daß die Zurückgebliebenen nicht mehr in beschlußfähiger Zahl waren. Das bisherige Gesetz bleibt also bestehen. Ter Antrag, es abzuschaffen, war nicht von der Regierung gestellt, sondern aus dem Parlament selbst hervorgegangen. Alle derartigen Gesetzentwürfe, einerlei ob sie von Mitgliedern der Teputirtetikammer oder des Senats ciugcreicht worden, sind mit dem Schluß der Legislaturperiode als beseitigt zu betrachten. Nur die Regierungs-Gesetzentwürfe bleiben in Kraft, falls sie von der neuen Regierung, die nach den neuen Wahlen ans Ruder zu kommen pflegt, nicht zurückgezogen werden. Um das Gesetz über die Friedhöfe zu ändern, muß also ein ganz t) Daß sich die Clericalen hiklt>ei ouf tie Juden beriefen, hat leinen guten Grund darin, weit aus den jüdiswen Friedhöfen niemals iotche ürgerlicte, dnrüi Z,Iol»n ve,i.riachle Scenen voigetommen sind, gegen welche das obige G»ntz r»ognen jclUe. Rtdatiiou. neuer Gesetzentwurf eingebracht und von beiden Kammern angenommen werden. — Iaval (Israelit), bis jetzt Unterpräsekt von Douai, ist zum Präfekten der Creuse ernannt worden. — In Brüssel hat die Sammlung für die russischen Juden 37,000 Mark betragen. Außer Oppenheim-Errera, wie wir schon früher bemerkten, hat auch Senator Bischofsheim 10,000 Mark gespendet. Spanien. Madrid, im Aug. Daß weder die Juden, noch die eigentliche jüdische Journalistik, wie z. B. diese Zeitung, sich für die Aeußcrungen des Königs von Spanien über die Einwanderung von Juden in Spanien begeistert haben, brauchen wir nicht zu betonen, da nun die Sache in den Sand verlaufen ist. Am meisten trug die Antwort Sagasta's dazu bei, daß der Art. t der Konstitution das Austreibungs-Dekret v. I. 1402 ohnehin ausgehoben habe, so daß die Regierung es nicht für nothwendig erachte, eine besondere Ermächtigung zur Einwanderullg der Bekenner des jüdischen Glaubens zu ertheilen. Daß sich darauf hin kein um sein leibliches Wohl bekümmerter Jude zur Ansiedelung auf dem Boden entschließen wird, auf dem so viel jüdisches Blut vergossen worden, ist um so einleuchtender, als die spanische Regierung nicht einmal ihren eigenen, strengkatholischen Unterthanen genügenden Rechtsschutz zuzuwenden vermag. Der ganze Zwischenfall wäre nicht nöthig gewesen und das ist der erste Vorwurf, den man gegen die Madrider Regierung erheben kann. Einmal eingesädelt, hätte man aber die Sache »licht eine so schmähliche Wendung nehmen lassen dürfen. Dadurch gewinnt es nur zu sehr und leider nicht mit Unrecht den Anschein, als herrsche heute noch in Spanien jener Geist der Unduldsamkeit und des Aberglaubens, den der englische Erforscher der Geschichte der Civilisation als die Quelle des furchtbaren Niederganges bezeichnet, »vie ihn die Macht und das Ansehen dieses einst so glänzenden Reiches aufzuweiscn hat. Uebrigcns waren es Journale aller Parteien, welche sich gegen die Einwanderung erhoben, und sich echt antisemitisch, oder als ob sic bei der „Nordd. Allg. Ztg." in die Schule gegangen, in den schmählichsten Invectiven ergingen. Da war keine Verleumdung läppisch oder erbärmlich genug, die vorzubringen man sich gescheut Hütte und dies in einem Lande, »vo Unterschleise in den Staatskassen bis zur Höhe von 4 Millionen c ndcckt werden, ohne daß die Organe der Regierung und der öffentlichen Meinung dafür eine andere Be- Zeichnung hätten, als Irregularidades (Unregelmäßigkeiten), und ohne daß man von einer Bestrafung der Schuldigen hörte; in einem Lande, dessen Hauptstadt wochenlang durch i tägliche Petarden - Explosionen beunruhigt und gefährdet