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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-08-16 · Heft 33 (16.8.1881) · p. Seite 540

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 33 (16.8.1881)
Date
1881-08-16
Page
Seite 540 (sequence 6)
Language
German
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540 thut, die mir nicht einräumen können, ja bestreiten müssen.. der modernen Cioilisation, und stehen allem spezifisch Christ« Er meint, daß das Judenthum „sich dem Stamm [?) und! licheu noch so fern wie unsere Väter. Man darf nicht überder Denkweise des Christenthums genähert habe". Er sagt: „Da unsere Bildung und Cioilisation aus dem Christenthume hervorgegangen ist/'kann der Israelit auch nicht umhin, bewußt oder unbewußt, über viele Dinge christlich zu denken sehen, daß der Uebergang der Juden in das moderne Culturleben gerade zu der Zeit begann, wo der Encyclopädismus und Voltairianismus in den Geistern herrschend war, die französische Revolution die Gesellschaft mit neuen Grundsätzen und zu handeln." Diese so allgemein hingestellten Sätze j in Erschütterung versetzte und Kant durch die Kritik der müssen wir uns doch etwas näher ansehen. In dem großen! reinen Vernunft den Autoritätsglauben entwurzelte. Es Entwickelungsgange der Menschheit ist niemals und nirgends j war dann auch eine der ersten Ausgaben, welche die jüdische ein einziger Factor wirksam und maßgebend, sondern die j Resormbewegung vollbrachte, den Mosaismus und das Juden- Produete desselben gehen aus dem Zusammen- und Ansein«! thum überhaupt aus die Grundsätze der modernen Gesellschaft anderwirken mehrerer, ja bisweilen vieler Factoren hervor. in socialer und politischer Beziehung, die in jenen rcligiös- Jst doch das Christenthum schon in seiner ersten Periode - ethisch ist, zu prüfen und hier Prinzipien proklamirt zu aus dem Zusammenwirken der jüdischen und der autiqucn! zeigen, welche in der modernen Gesellschaft noch lange zu Elemente (ägyptisch-hellenisch-römisch) hcrvorgegangen, und dem Erstrebenden gehören. Wir erinnern an Mendelssohn's gestaltete sich später in seinen beiden großen Zweigen, rer ocei- Jerusalem, an Salvador's Mosaische Institutionen dentalischen und orientalischen Kirche, nach dem Wesen der/an unsere Vorlesungen „lieber die religiöse Idee und deren oceidentalischen und orientalischen Völker. Daß also dasj (Sntiuicfcluiicj", welche letzteren, nachdem sie ims Englische und Christenthum aus den Entwickelungsgang des Menschcnge-! Französische übersetzt worden, jetzt auch ins Italienische schlechtes einen mächtigen Einfluß geübt hat, wer könnte dies > übertragen werden. — Aber Döllinger bringt doch ein Bei verkeunen wollen? Jede unbefangene Prüfung der Geschichte! spie! heran; er sagt: „Sv z. B über die Ehe, welche vom aber wird zugestehen müssen, erstens, daß es noch andere > christlichen Standpunkt aus betrachtet wird." Dies müssen und sehr wesentliche Factoren gegeben, um „unsere" d. h. die wir ihm bestreiten. Wenn die christliche Kirche die Ehe für moderne Bildung und Cioilisation hervorzubringen; wirI ein kirchliches Sakrament erklärte, so that dies das Judenbrauchen nur an den Einfluß der autiqucn Classieirät, an | nicht. Das lctzere betrachtete von seinem Beginne an die großen Entdeckungen aus allen Gebieten des Lebens, und! die Ehe als eine göttliche Institution (l Mos. 2, 21 ff.), vor Allem an die unaufhörlich arbeitende Bildung des! womit ihr ein rcligiös-sittlicher Inhalt eingesenkt war; es Menschengeistes aus sich heraus zu erinnern, und zweitens/erklärte sic für heilig, indem cs das Gebot über sie in die daß die moderne Bildung und Cioilisation mit dein histo-! Zchnworlc ausnahm. Es regelte sic durch gewisse Eheverrischen Christenthum nicht identisch ist und sich vielmehr in! bote und schützte sie durch Bestimmungen des Strafrechts, vielen Momenten im Widerspruch mit demselben befindet/ Ties verhinderte es aber nicht, die Ehe zugleich auch als wie, um nur ein Beispiel hcranzuziehen, der päpstliche Sylla-! ein gesellschaftliches Institut anzusehen, das tief in das bus, den das Vaticanum bestätigt hat, erweist. Ist doch Privatrecht cingrcist, weshalb es die dadurch gebotenen selbst die Abschaffung der Sklaverei in den Vereinigten Pflichten und Rechte in einem umfänglichen Codex lPb<.-ir Staaten im Widerspruch mit den dortigen orthodoxen Geisthaeser) zum Ausdruck brachte. Wir sehen also nicht ab, wie lichen, sowohl des katholischen als des vroteftantifchen Bedem Judenthumc nachgesagt werden könne, daß es die Ehe vom kenntnisies vor sich gegangen. Döllinger muß dies selbst christlichen Standpunkte betrachte. Gerade umgekehrt hat empfunden haben, denn er sagt nur „unsere Bildung und sich der Protestantismus und der protestantische Staat dem Cioilisation ist aus dem Christenthum hcrvorgegangen", jüdischen Eherechte genähert, indem er die Ehe für auflösaber wie weit ist oft das, was aus einem Anderen hervorbar erklärte, die Ehescheidung gesetzlich cinsührte, entgegen gegangen, von diesem entfernt! T. wird zugebeu z. B.. der Anschauung des kanonischen Rechts, daß das Christenthum aus dem Judenthum hervorgegangen, Jndeß dies sind unbedeutende Punkte gegenüber der aber weder er noch wir werden meinen, daß beide identisch großartigen und großherzigen Anschauung Döllinger's, lvie er find. Beweis liefert der Islam, der auch aus dem Judensie in dieser Rede bethätigt. thume hervorgegangen und weder mit diesem noch mit dem Christenthume identisch ist. Dann ist aber auch die Folgerung Döllinger's irrthümlich, und darum weil wir Juden uns der modernen Cioilisation amalgamirt haben, sind wir weder bewußt noch unbewußt genöthigt, „christlich zu denken Wir denken und handeln aus dem Boden und zu handeln'

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