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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-08-02 · Heft 31 (2.8.1881) · p. Seite 507

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 31 (2.8.1881)
Date
1881-08-02
Page
Seite 507 (sequence 5)
Language
German
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507 jüdischen Mitbürgern sowohl sür die Erziehung christlicher lands und vielleicht anderthalb Dutzend jüdischer Richter! Deutschen als auch für die Verwaltung obrigkeitlicher Stel-- Und doch um dieser 2'/, Dutzend Juden so viel Lärmen, so lungen." Man sieht, der Jesuitismus ist mit der Entfernung! viel Aufwand von Tinte und Wortschwall! Die feine der Jesuiten aus Deutschland durchaus nicht vertrieben, und j Unterfc^eibung von „Ausnahmegesetz ":c. macht dem gcsetzarbeitet bei evangelischen Geistlichen ebenso gut wie bei denen geberischen Talente Stöckers alle Ehre! — Indes, dies ist anderer Confessiouen recht wacker mit. Verfassung und Bundes-, noch wenig ein ganz anderes Stückchen giebt der Hosprediger gesetz gewähren allen Staatsangehörigen, wenn sie die ge-! im folgenden Theile des Artikels: setzliche Qualifikation sich erworben, das volle Recht auf! „Das Nothweudigste dazu bleibt immer das Auf Anstellung in den öffentlichen Aemtern. Stöcker giebt den wachen eines vom lebendigen Ehristenthum durchdrungenen Rath, die Verwaltung möge das Gesetz unbeachtet lassen und! nationalen Geistes. Wie weit wir davon noch entfernt sind. die Juden nicht anstellen — denn wer kann der Verwaltung! vorschreiben, den oder jenen anzustellen, den oder jenen, wenn er von der zuständigen Behörde gewählt ist, auch zu! bestätigen? Ist das nicht ehrlich und ehrenhaft von Seiten! einer Verwaltung? Ist dies nicht streng sittlich von einem j Lehrer der Religion und Sittlichkeit? Aber Stöcker hat hier-! für nicht die Originalität zu beanspruchen. Als 1656 Wagener^ und Consorten die staatsbürgerlichen Rechte der Juden aus j der preußischen Verfasiung zu streichen beantragten, erwiderte! das Ministerium, die Verwaltung brauche diese Streichung! nicht und könne doch dasselbe erreichen. Indes dieses j Ministerium stand doch noch sittlich höher als Stöcker, denn es beries fich wenigstens auf das Spezialgesetz vom 23. Juli 1847, dessen Gültigkeit es trotz der Verfassung behauptete. Daß das Stöcker'sche Argument nicht stichhaltig ist, braucht man nicht erst zu erweisen. Nach Stöcker selbst sind alle Christen. die das orthodoxe Bekenntniß und zwar nach Stöcker'scher Interpretation nicht theilen, schlechte Christen, und es giebt sogar viele, die dem Christenthum weit ferner stehen als gottgläubige Juden, z. B. die Atheisten, Materialisten, Pessimisten, Darwinisten u. s. w. Diese sind doch im Stöcker'schen Sinne noch weit weniger geeignet, christliche Kinder zu erziehen, als gottgläubige Juden. Stöcker muß daher die Beschränkung, die er den Juden auferlegt, fallen lassen oder gleiche Beschränkung von der Verwaltung für alle Christen fordern, die sich nicht unbedingt zu seinem Bekenntniß bekennen. Uebrigens scheint er seiner Zumuthung nicht ganz zu trauen. Er fährt fort: „Wenn aber die Gegner der antijüdischen Bewegung in diesen Forderungen eine Verletzung oder Umgehung der Berfassungsbestimmungen erblicken, so bleibt nichts übrig, als daß jene beiden Punkte gesetzlich geregelt werden. Nur würde ich solche Gesetze nicht Ausnahmegesetze nennen, sondern Normativgesctze gegen Ausnahmezustände. Soll die christliche Staatsidee, welche in so begeisterter Weise von der Regierung in die socialpolitische Reform als Losungswort hineingerufen ist, zur Wahrheit werden, so muß in der That das jüdische Uebcrgewicht an manchen Stellen unseres Volkslebens definitiv gebrochen werden." Das jüdische Uebcrgewicht, bestehend in ca. einem Dutzend jüdischer Lehrer an sämmtlichen öffentlichen Schulen Deutschzeigen deutlich die Aufrufe, welche gegenwärtig von Deutschen zum Besten der russischen Juden veröffentlicht werden. Es ist durch die öffentliche Meinung Rußlands und durch die offieiellen Urtheile russischer Beamten eonstatirt, daß die Ur sache der Verfolgung in dem Treiben der Juden selbst liegt. Trotzdem beklagen wir jene Ausschreitungen und ihre Opfer. Mag man in christlicher Barmherzigkeit sich der Verfolgten annehmen: das ist edel und entspricht den Forderungen des Evangeliums. Aber cs ist unverantwortlich, daß deutsche Männer zur Unterstützung der russischen Inden auffordern und dabei die deutschen Bestrebungen gegen die Uebermacht des Judenthums verleumden. Sie sollten nicht vergessen, daß durch jüdische Wucherer unzählige Bürger und Bauern von Haus und Hof getrieben sind. Was haben die Unterzeichner der Aufrufe dagegen gethan? Russischen Juden helfen. christliche Deutsche nicht nur ohne Hülse lassen, sondern die Hülfe, wenn sie versucht wird, verdächtigen und beschimpfen — das ist unedel, undentsch. unchristlich. Das deutsche Volk aber wird daran von neuem erkennen, wo seine Freunde, ivo seine Verderber sind." Es könnte wohl eine Preisaufgabe gestellt werden, ob es möglich sei, in wenigen Sätzen so viel Bosheiten und Widersprüche zusammenbringcn! Tie Widersprüche zeugen allerdings von dem bösen Gewissen des Artikelschreibers. Man soll die russischen Inden in christlicher Barmherzigkeit nach dem Evangelium unterstützen — aber zu solcher Unterstützung auffordern, das ist eine Schmach für einen deutschen Mann! Natürlich, Stöcker hat sich furchtbar geärgert, daß „deutsche Männer" zur Unterstützung der armen russischen Juden ausgeforderl haben; er will sie dafür brandmarken. Aber wo bleiben da die christliche Barmherzigkeit und das Evangelium? Nun, ein Stöcker wird mit beiden Seiten zugleich fertig. Daß er die verfolgten russischen Juden noch härter zu verfolgen sucht, macht bei ihm nichts aus; daß er die deutschen Juden dabei aufs Acußerste verleumdet, gehört zu seinen Gepflogenheiten. Tics Mal will er aber damit nur dahinaus, jene hochverehrten deutschen Männer als des Mitgefühls für leidende deutsche Christen bar zu brandmarken Er brandmarkt also die russischen Inden, brandmarke die deutschen Juden und brandmarkt jene menschenfreundlichen

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