Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1881)
- Date
- 1881-08-02
- Page
- Seite 505 (sequence 3)
- Language
- German
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- Minsk 1× ep/1000754
- Pinsk 1× ep/1045440
- Slonim 1× ep/1000502
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505 Knsstschr Zustände. Petersburg, 17. Juli. Das Memoire ist in der verflossenen Woche dem Minister überreicht worden, und wird mau von der Wirkung des Ersteren erst nachdem Graf Kutacssoff, welcher den Auftrag bekommen hat, Südrußland zu bereisen, um an Ort und Stelle genaue Auskunft über Ursachen und Charakter der dortigen antijüdischen Bewegung zu verschaffen und der Regierung sie zu unterbreiten, von seiner Reise zurückgekehrt und seine Mission erfüllt hat, was jedenfalls nicht so bald eintreffen wird. Bor der Hand ist die Lage unserer hiesigen Glaubensgenoffen eine schreckliche. Die Preffc hat ihren Kreuzzug gegen die Juden noch nicht eingestellt, vielmehr führt sie ihn mit um so größerer Unmenschlichkeit und entsetzlicher Unverschämtheit fort. Die Regierung sieht stillschweigend zu und thut vorläufig überhaupt Nichts, das geeignet wäre unserer Notb abzuhelfen. Es wird nicht einmal gestattet, eine Commission zu organisiren, welche sich mit der Hülfelcistung für die durch die Rebellen verunglückten Juden beschäftigen könnte. Es ist sogar strengstens den Redaktionen untersagt, Aufrufe zur Hülfe, wie auch Spenden aufzunehmen, nur den jüdischen Organen ist es kaum erlaubt, Rechenschaftsberichte von den zum Besten jener Unglücklichen eingefloffenen Summen zu publiciren und nichts weiter. Dagegen geht jetzt eine strenge Revision der Legalität des Aufenthaltes der Juden überall dort, wo sie nur unter gewisser Bedingung das Wohnrecht haben, vor sich, was viel Unheil anftiftet. War dies Alles noch wenig, so brach ein neues, nie dagewcsenes Elend über unsere vaterländischen Brüder ein, ein Elend, deffen schreckliche Folge noch nicht abzusehen ist, und gegen welches zu kämpfen absolut unmöglich ist. Jüdische Wohnorte werden erbarmungslos von einer unterirdischen Bande in Flammen gesetzt. Es geht kein Tag vorüber, wo nicht neue haarsträubende Berichte von neuer Brandstiftung jüdischer Städte, die Tausende Familien an den Bettelstab bringen, die Spalten der Preffc ausfüllen. Angustowo, Bobrojsk, Krakinowa, Koretz, Ljubmol, Rvwogrudok, Minsk, Pinsk, Ponowefsch, Rowna, Slonim, Tschaschnick, Wjatebeck und andere Städte sind theils ganz von Flammen zerstört. In Minsk allein sind 22 Synagogen, darunter die Talmndthoraschulc und die Handwerkerschule, 100« »Häuser abgebrannt. Außerdem sind drei Frauen und ein junger Mann zu Asche geworden. Der Verlust wird auf Minimum 4 Millionen Rubel taxirt, von welchen nur kaum zwei Millionen von ver Bersicherungsgesellschaft ansgezahlt rverden. All' die erwähnten Städte sind fast ausschließlich von Juden bewohnt, und ist cs kaum möglich dem Zufall zuzuschreiben, daß gerade solche Städte in diesem Jahre den Flammen zum Raub fallen. Eine solche Annahme ist um so weniger zulässig, als die beabsichtigte Brandstiftung außer Zweifel liegt. Was aus diesem Elend werden wird, und was uns noch in der Zukunft bevorsteht, ist nicht abzuseyen. Was hilft es, daß unser Kaiser sich liberal und human gegen Juden benimmt, wenn die Regierung bis jetzt noch immer keine Notiz genommen hat, wenn das Volk, wie die sogenannte Intelligenz fortfährt uns rücksichtslos, unmenschlich zu befehden. Freilich hat die Regierung alle Hände voll mit nicht minder wichtigen Fragen als die jüdische, zu thun und kann man noch vorläufig keine endgültige Schlußfolgerungen ans ihrem Benehmen auf ihre Absichten und Borhaben hinsichtlich der Juden ziehen. Jedoch so viel steht fest, das; es geradezu ein Glück für uns wäre, wenn unsere ausländischen Brüder die Emigration der russischen Juden nach Amerika, Palästina, Spanien in ihre Hände nehmen würden. Die russischen Juden können aus begreiflichen Gründen unmöglich die Initiative in dieser Richtung ergreifen. Es wäre ein unsterbliches Verdienst von unseren ausländischen Glaubensgenossen, wenn sie so bald als möglich an die Organisation eines Comites schreiten würden, welches mit der Ausarbeitung eines Emigrationsprojectes betraut tverdcu sollte. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird unsere Regierung es nicht ungern sehen. V 11 t CJMICIC 1t. Deutschland. Berlin, 20. Juli. Zur Beseitigung der Unzuträglichkeiten, welche bei den von den Gerichten an die Staatsanwaltschaften und von diesen an andere Behörden zu machenden Mittheilungen über Berurthcilungen entstanden sind, hat das Justizministerium unterm 7. d. Msämmtliche Gerichtsbehörden angewiesen, fortan bei allen Bcrurtheilungen wegen eines Vergehens oder Verbrechens die Angabe der zur Feilstellung der Identität erforderlichen Personalien, nämlich des Namens und aller Vornamen des Berurtheilten (bei Ehefrauen oder Witwen auch des Vaternamens), des Standes oder Gewerbes, des zeitigen Wohn- oder Aufenthaltsortes, des Jahres und Tages der Geburt, des Geburtsortes und der Religion in die Urtheilsformel aufzunehmen. — lDie Bezeichnung der Religion bei jedem Berurtheilten ist also tvieder eingeführt und die eonfessionelle Spaltung in den staatlichen Akten legalisirt worden. Ist diese Tendenz 31*