Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1881)
- Date
- 1881-06-28
- Page
- Seite 426 (sequence 8)
- Language
- German
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Wahl desselben einer am 23. Juni in den Reichshallen abzuhaltenden Volksversammlung anzuempfehlen. Der Grund, aus welchem Hertzog als Candidat ausgestellt wird, ist dessen seit Jahren bekannte und bethätigte Feindschaft gegen die Juden, welche allerdings die jüdischen Damen nicht abhielt, ihre bedeutendsten Einkäufe in dem Manufakturgeschäst Hertzog's zu machen, gerade wie unter den eifrigsten Anhängern Richard Wagners Berliner Juden sich hervorthun. — Die Schrift des Reichstagsabgeordneten, Professor der Theologie M. Baumgarten, wider den Hofprediger Stöcker liegt bereits in der dritten, mit einem Anhang vermehrten Auflage vor. Der Anhang schließt mit folgenden Worten: „In Berlin hat der Zauber seinen Anfang genommen; hier in Berlin wird auch allem Anschein nach die Umkehr zur Selbstbesinnung erfolgen. Vielleicht ist der Vorgang in der Kreissynode Kölln-Berlin am 3t). Mai schon der Anfang der heilsamen Umkehr. Der Synodale Heckmann beantragte folgende Resolution: „Synode wolle an den Synodalen Hofprediger Stöcker die brüderliche Ermahnung richten, von seiner agitatorischen Thätigkeit in der Judenfrage a<s dem evangelischen Predigtamt nicht entsprechend abzustehen." Obwohl diese Resolution mit 25 gegen 20 Stimmen abgelehnt wurde, hat der Vorgang selbst und die Reden mehrerer Synodalen, welche Stöcker für die Judenverfolgungen in Rußland mit verantwortlich machten, die Wirkung gehabt, daß Stöcker erklärte, er werde fortan noch zehnmal vorsichtiger sein und sich überhaupt lediglich beschränken auf die Zurückweisung der frivolen Angriffe gegen das Chriftenthum in der Judenpresse. Soll nun aber diese beruhigende Erklärung einen christlichen Werth haben, dann muß sie auf die schuldbehaftete Vergangenheit zurückwirken, dann muß sie Stöcker's Unterschrift unter der schmachvollen unchristlichen Antisemitenpetition zum zweiten Mal auslöschen. Das Christenthum, dessen strenge Forderungen Stöcker in so vielen Städten mit so großem Eifer an andere gerichtet hat, muß nunmehr an ihm selber die echte Naturfarbe offenbar machen, nämlich das tiefe Schamroth rechtschaffener Buße." — Wenn in der Berliner Kreissynode so harte Worte gegen Stöcker gefallen, so hat ihm dafür die in diesen Tagen in Berlin ftattgefundene „Pastoralconferenz" ein günstiges Verdikt gewährt, indem sie nach einem Vorträge Stöcker's einstimmig die Resolution annahm: „Die Conferenz erblickt in der christlich-socialen Bewegung eine wesentliche und ergänzende Arbeit neben der Thätigkeit der kirchlichen Aemter und der inneren Mission." BreSla«, 12. Juni. (Privatmitth.) In hiesiger Stadt ist der Antisemitismus noch nicht ganz tobt, wenn er auch als „deutscher Reform-Verein" nur noch schwach athmet. Dies beweist er dadurch, daß er, um eine Versammlung abbalten zu können, den Dr. Henrici aus Berlin berufen muß. Dieser ergötzte denn auch jüngst seine Zuhörer wieder mit einer Rede, welche, wie die ultramontanen Blätter selbst sagen, „von Schimpfworten gegen die Juden strotzte und doch nichts weiter vorbrachte, als was er schon häufig ausgesprudelt hat." Den Ultramontanen, die er durch feine Angriffe auf die positive Religion, insbesondere auf das Alte Testament unangenehm berührt, schmeichelt er dadurch, daß er in seiner Unverfrorenheit behauptet, die Juden hätten den Kulturkampf über die Katholiken gebracht. So etwas hören sie gern, vielleicht auch weil es so wenig schmeichelhaft für den Reichskanzler und die gesammte preußische Regierung ist, die sich also von den Juden haben besttmmen lassen, die Maigesetze zu geben uud auszuführen. Versucht es doch die ultramontane Presse, auch die antiklerikalen Schritte in Frankreich und Belgien auf die Juden zu wälzen, obschon daselbst ebenso wenig Handhabe zu dieser Unwahrheit vorhanden ist, wie im Grunde auch in Deutschland. Mainz, 8. Juni. Ein Theil der gegen die Juden in Rheinhessen verübten Beleidigungen beschäftigte heute die Strafkammer unseres Landgerichts. Als Angeklagte erschienen fünf Personen von Nieder- Olm; ein Gastwirthssohn, ein Schuhmachermeister, ein Specereihändler, ein Maurer und ein Schuhmachergeselle. Die Anklage lautet dahin: 1) eine israelitische Familie durch einen öffentlichen Straßenunfug gröblich beleidigt und 2) einen Handelsmann mit dem Rufe „Hep! hep!" verfolgt zu haben. Nach Aussage der vernommenen Zeugen erschien in der Woche vor Fastnacht im „GauAlgesheimer Bolksboteu" ein Inserat, daß am folgenden Dienstag ein antisemittscher Maskenzug in Nieder-Olm stattfinden werde. Dieser Zug fand auch statt. Wie die Zeugen angeben. befand sich auf einem Wagen eine Guillottne, an welcher zeitweise Personen aufgezogen wurden, die auf dem Rücken auf israelitische Einwohner bezügliche Auffchriften trugen. Ein Scharfrichter mit rothem Hemd stand auf der Guillotine und hantirte mit einem großen Messer, das ein Fallbeil darstellen sollte. Auf einem zweiten Wagen befand sich die Aufschrift: „Nach Palästina!" Der Maskenzug hielt vornehmlich an den von Juden bewohnten Häusern, wo jedesmal die betreffenden Demonstrattonen ausgeführt wurden. Die hauptsächlichst insultirten Israeliten haben in Folge dieser Vorgänge ihren Wohnsitz von Nieder-Olm verlegt. Als Entschuldigung führten die Angeklagten an, daß die Tendenz des ganzen Aufzuges gegen die Wucherer im Allgemeinen gerichtet gewesen. Der Vertreter der Staatsbehörde führte aus, daß die von Norden ausgegangene Bewegung gegen die Juden in Nieder-Olm, Stadecken, Jugenheim u. f. w. solche Dimensionen angenommen habe, daß sich die Staatsregierung veranlaßt gesehen habe, Gendarmen auf die einzelnen Orte zu detachiren, um die Juden zu schützen. Das Treiben trage den Charakter einer Racenverfolgung, das Gericht müsse da-