Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1881)
- Date
- 1881-06-28
- Page
- Seite 422 (sequence 4)
- Language
- German
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422 Zurücksetzung deutscher Juden in Rumänien erfolgen werde, wodurch ein Staatsgesetz des deutschen Reiches verletzt würde. Herr von Bülow erklärte offen, daß er die Garantie, daß dergleichen nicht Vorkommen könne, nicht zu übernehmen vermöge. Lasker beantragte deshalb, den Vertrag einer Commission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Alle Abgg., die das Wort ergriffen, Dr. Beseler, v. Kardorff und Harnier schlossen sich den Ausführungen Lasker's an. Aus dieser Commission kam der Vertrag nicht wieder vor das Plenum, und so verblieb er in den Acten. Bemerken wollen wir noch, daß (s. das. S. 35i>) derselbe Vertrag vom italienischen Parlament aus denselben Gründen verworfen wurde. Jetzt, nach drei Jahren, brachte der Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrathes denselben Vertrag an den Reichstag zur Genehmigung. Die Situation hatte sich seitdem geändert. Der Berliner Congreß hat bestimmt, daß in Rumänien Nationalität und Confession keinen Unterschied in den Rechten ausmachen dürfen, und Rumänien hat dies in! seine Verfassung ausgenommen, zugleich aber ein äußerst I strenges Gesetz hinsichtlich der „Fremden" gemacht, deren! Naturalisation an zehnjährigen Aufenthalt und an ein die Naturalisation bewilligendes Gesetz gebunden. Indem cs alle in Rumänien vorhandenen Juden für „Fremde" erklärte, hat es den eigentlichen Sinn und Willen des Berliner Vertrages vollständig illusorisch gemacht, so daß die Lage der Juden daselbst gegenwärtig schlimmer als früher ist. Den Beweis liefert die Thatsache. daß die Kammern seitdem kaum einem Dutzend hervorragender Israeliten die Naturalisation gewährt haben. Allein ein Anderes ist es doch um die Behandlung derer, die als Fremde wirklich im Lande verweilen , und die von dem Handelsverträge den deutschen Bürgern in Rumänien, wenn sie dort verweilen, zugestandeuen Rechte können nach dem religiösen Bekenntnis nicht mehr inodificirt werden, da der Vertrag selbst eine solche Modisieation nicht zuläßt. Aus diesem Grunde war die Genehmigung des wieder vorgelegten Handelsvertrages seitens des deutschen Reichstages eine einfache Operation, und es war deshalb ein ganz überflüssiges Vorgehen des Dr. Lasker, die Juden dabei noch einmal aufs Tapet zu bringen, noch dazu, da er wohl wußte, daß die Zusammensetzung dieses Reichstages eine ganz andere als die vom Jahre 1878 ist und in feinem Schooße Männer sitzen, welche der antisemitischen Strömung angehören. Er sagte: Vor drei Jahren lag derselbe Vertrag vor, über den wir deshalb keinen Beschluß faßten, weil in ihm nicht die Gleichheit der Religionsbekenntnisse ausgesprochen war. Der Staatssekretair v. Bülow konnte damals eine bestimmte Garantie hierfür nicht geben. Zu meiner Freude hat die Berliner Conferenz solche Verhältnisse in Rumänien geschaffen, daß ein Zweifel über die Gleichstellung der Glaubensbekenntniffe daselbst nicht mehr obwalten kann, und ich bin der Regierung sehr dankbar, daß sie diesen Punkt auch in die Motive ausgenommen hat. Da der Reichstag vor drei Jahren materiell gegen den Vertrag nichts einzuwenden hatte, so hat er jetzt um so mehr Veranlassung, ihm zuzustimmen. (Weiß denn Lasker wirklich nicht, daß die „Gleichstellung aller Glaubensbekenntnisse" in Rumänien eine bloße Spiegelfechterei ist?) Abg. Graf Schalscha: Seit den letzten drei Jahren haben sich gegen diesen Vertrag neue Bedenken ergeben aus den Verhältnissen des russischen Nachbarstaates. In Südrußland ist ein Bürgerkrieg ausgebrochen zwischen einem Theil, der für den Unterdrücker, und einem anderen Theil, der für den Ausgebeuteten gehalten wird. Eine Folge dieses Krieges ist eine starke Emigration nach Westen. Wenn nun Art. 2. des Vertrages in Kraft treten soll, so ist zu befürchten, daß der Strom der Auswanderung auf Umwegen nach Rumänien und Deutschland sich ergießt. Dies liegt nicht im Interesse Deutschlands. Ich möchte die Regierung um Auskunft darüber bitten, nach welchen Grundsätzen in Rumänien bei der Naturalisation russischer Staatsangehöriger verfahren wird. Sollte diese Naturalisation dort eine gleiche sein, wie in Preußen, so würde ich die Regierung dringend bitten, ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß die Verhältnisse dort analog den preußischen gestaltet werden möchten. Sollte dies nicht möglich sein, so wäre es doch besser, den status gno aut« aufrecht zu erhalten. (Man sieht hieraus, daß die Herren Abgg. Vieles nicht wissen. Sich einzubilden, in Rumänien würden russische Juden natnralisirt werden und dann als Rumänen nach Deutschland wandern, dazu gehört eine große Unkenntniß und Naivität.) Abg. v. Minnigerode: Eine Aeußernng und speciell der Dank des Herrn Abg. Lasker veranlaßt mich, noch einige j Worte zu äußern. Nach meiner Meinung wäre dieser Dank 1 unter den obwaltenden Umständen besser unterblieben, denn! es ist immerhin etwas bedenklich, in der Form, wie es hier | geschehen, eine Einmischung in die Einrichtung fremder Län- | der zu üben. Nun weiß ich ja sehr wohl: der Berliner i Vertrag liegt vor, die rumänische Verfassung ist geändert, j Ich will überhaupt dahin gestellt sein lassen, ob derartige > Zwangsmittel dort im Interesse der Israeliten selbst liegen. Es ist n ir nur bemerkenswerth gewesen, ich habe auimerksam gemacht durch den Schluß der vorliegenden Motive den j gothaischen Kalender benutzt und dort gesehen, daß 13 Pro-! zent der rumänischen Bevölkerung aus Juden bestehe, wäh-! reitb bei uns in Deutschland kaum 1 Prozent Israeliten woh-! neu. Es liegen also ganz besondere Verhältnisse in Rumä-! nien vor. Ich möchte weiter die Frage aufwerfen in Bezug auf die Verhandlungen, die im Jahre 1878 stattgefunden haben,! ob man etwa einen Vertragsabschluß mit Rußland auch von