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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-06-28 · Heft 26 (28.6.1881) · p. Seite 420

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 26 (28.6.1881)
Date
1881-06-28
Page
Seite 420 (sequence 2)
Language
German
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420 wiesen zu haben glauben, daß nämlich die Verurtheilnng Jesu eine römische, und aus politischen Motiven hervorgegangenc That gewesen sei. Der Künstler konnte dies nicht, weil ihm dadurch der Gegenstand gefehlt hätte. Der Standpunkt, den j&er Künstler einnahm, ist vielmehr der etwa Salvador's-), welcher von juridischen Motiven aus den Prozeß und das Uriheil rechtfertigen wollte. Als einen solchen Prozeß zwischen der neuen Sekte und dem, in seinem alten Glauben sich verletzt sühlenden Volke vor dem Richterstuhl des herrschenden Römers faßte Muncascy den Vorwurf seines Kunstwerks. Wir können aber in dem Berständniß der Scene noch einen tieferen Gedanken finden, nämlich überhaupt den des Jahrtausende währenden Prozeßes zwischen dem Christenthume und dem Judenthume vor dem Forum der Weltgeschichte, hier freilich in seinem ersten Stadium dargestellt. Und dies mag uns Beranlafiung geben, ungestört von den Wirren des Tages, ohne Befangenheit und; Vorurtheil, nur den historischen Thatsachen nach, diesen Prozeß, wie er sich in seinem ideellen Inhalt und in seinen faktischen Umrißen darstellt, zu überschauen. Mag man über das Christenthum, wie es Jesus lehrte und beabsichtigte, denken wie man wolle, Thatsache ist, daß er eine Jüngerschaar von 12 Männern hatte, um die sich noch einzelne Anhänger gesammelt, ohne daß bereits im Volke anders als eine hin und her fluthende Meinung hervorgebracht war. Nach seinem Tode schloßen sich jene zu krnnung gefunden. Daß eine Anschauung, die gleichsam mit der Muttermilch eingesogcn wird, nicht alsbald beseitigt wird, ist selbstverständlich. Ein zu Neapel erscheinendes Blatt: „Piccolo“ vom 26. April suchte uns dadurch zu widerlegen, daß die Kreuzigung als Hinrichiungsweise schon bei den Persern üblich gewesen, also auch den Juden besannt sein mußte, wobei es sich insonders auf den Befehl des Tarius, Esra 6, ll, beruft. Ties ist uuu ein sehr schwacher Einwand. Tenn daß den Juden die Kreuzigung als Todesstrafe bekannt war, dafür hatten ja die Römer selbst zur Genüge gesorgt. Tenn diese üblen die Kreuzigung schon seit langer Zeit zwar nicht an römischen Bürgern, wohl aber an Prvviuzbewohnern, Freien von niederem Stande und Sklaven. (Bgl. Cicer. in Verr. II. 1, 3. 4. V. 6. pro Mil. c. 22., In der Kaiserzkit, und in riese fällt der Tod Jesu, war sie eine besonders beliebte Todesstrafe, und erst Constanrin hob sie auf. (Bgl Gesch. der Strafrechte von Sam. Meyer (Trier, 1676 S. 65.) Bei den Juden aber kennt weder das mosaische, noch das talmudische Recht die Todesstrafe der Kreuzigung, u. da die zugelassenen Todesstrafen genau aufgeführt sind (s. unsere ängef. Schrift S. 5), so war hiermit die Kreuzigung völlig ausgeschlossen und untersagt, was bei der strengen Gesetzlichkeit der Juden von unbedingter Entscheidung war. Noch mehr; weder die hebräische, noch die aramäische Sprache hat einen Ausdruck für Kreuzigung, und das bekannte „Kreuzige ihn!" (Ev. Joh. 19, 6) hätten die Juden nur griechisch {ozavgwoov) oder lateinisch (crucifige eum) sagen können. (Wenn man dem Worte ,-£n die Bedeutung beilegte, so ist dies falsch, es heißt nur „hängen", s. Fürst und L<vi s. v.) Hiermit ist wohl der Einwand des „Piccolo“ völlig beseitigt. 2) S. unsere Schrist S. 10. Salvador zog lediglich die legalen Motive für das Ur theil in Betracht, ükxrjah aber das von den Evangelisten geschilderte Prozeßverfahren, welches in allen Theilen dem jüdischen Recht und seinen Satzungen widerspricht, also von einem jüdischen Gerichtshof, von Mitgliedern des Sanhedrin und Priestern gar nicht so executirt werden konnte. (Bgl. Largha, die Berlhetdigung in Strafsachen; Wien. Manz. 1879.) einer engeren Gemeinschaft zusammen, und diese mußte naturgemäß das Bedürfnis fühlen, sich zu vergrößern und zu erweitern, da sie sich als ein abgesondertes Glied an einem großen National- und Religionskörper empfand. Hieraus entwickelte sich aber Zwiefaches. Da man unter den Juden selbst viel mehr Widerstand als Anhang fand, griffen die eifrigsten unter den Aposteln von der Bekehrung der Juden zu der Bekehrung der Heiden, und zu diesem Zwecke sah man sich genöthigt, das Gesetz Mosis fallen zu laßen. Hierdurch war man wiederum genöthigt, den dogmatischen Theil des neuen Glaubens vorzugsweise zu betonen, während man früher auf das ethische Moment das Hauptgewicht gelegt. Eine weitere Folge dieser Ausbildung der christlichen Dogmatik war nothwendig die Ausschließlichkeit, da alles Heil vom „Glauben" abhängig gemacht wurde. Eine nähere Untersuchung, woher der Inhalt und die Gestaltung dieser Dogmatik gekommen — neuere Forscher führen sie vorzugsweise auf Alexandrien zurück — gehört hier nicht zu unserer Ausgabe. Genug, diese Bekehrungstendenz und diese dogmatische Ausschließlichkeit brachten unmittelbar zuwege, daß das Christenthum jede bestehende oder zukünftige anderweitige religiöse Anschauung und Lehre bestreiten mußte, und sich so ein welthistorischer Prozeß zwischen dem Christenthume und allen anderen religiösen Lehren anhob, wie ein solcher bis dahin in der Geschichte der Menschheit nicht vorhanden gewesen. Dieser Prozeß mußte von Beginn an gegen das Judenthunr und gegen das Heidenthum, später gegen den Islam sich anspinnen. Werfen wir zunächst einen Blick auf die beiden letzteren. Es versteht sich von selbst, daß eine entstehende Religion in ihrer ersten Periode nur mit Mitteln der Ueberredung wirken kann, bis die Zahl ihrer Anhänger so groß geworden, daß sie sich auch des weltlichen Armes bedienen kann. Offenbar hatte die Zerstreuung der Juden unter den Völkern vor und nach der Zerstörung Jerusalems dem Christenthume unter den heidnischen Völkern stark vorgearbeitet. Hatten sich doch selbst in Rom Biele zum Judenthum bekannt, und manche seiner Satzungen und Gebräuche waren schon in das Volk eingedrungen. Auch wurden lange Zeit noch die Christen als ein Theil der Juden angesehen. In den damals civilifirten Ländern war das Heidenthum auf's Aeußerste verflacht, allen Denkenden lächerlich geworden, während es den Gefühlsregungen des Volkes nur eine geringe Befriedigung verschaffte; Philosophie, Wißenschaft und Kunst waren seicht und einflußlos geworden, und die Sitten im höchsten Grade entartet. Diese Zustände, sowie die Annäherung an heidnische Grundvorstellungen seitens des Christenthums machen es begreiflich, daß daffelbe in den nächsten Jahrhunderten eine große Verbreitung unter den heidnischen Völkern fand, die ihm schließlich die Staatsgewalt im römischen Reiche überlieferte. Hiermit traten aber

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