Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-05-17 · Heft 20 (17.5.1881) · p. Seite 320

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 20 (17.5.1881)
Date
1881-05-17
Page
Seite 320 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3227339-3227360--38952-3308223
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

320 mehr als durchaus nothwendig zu nahe zu treten, vielmehr die freie Entfaltung des Individuums und seiner Kräfte als einen seiner vorzüglichen Zielpunkte zu betrachten. Dieser Ansicht steht entschieden die andere gegenüber: daß mit dem Eintritt in die Gesellschaft, in den Staat, das Individuum alle Geltung verliert und eben nur Glied der Gesammtheit wird, daß vor dieser das Individuum völlig bedeutungslos, der Staat aber Alles ist; er ist die Gesammtheit, die Individuen nur die Elemente, aus denen er zusammengesetzt ist und die er erst zu einem organischen Ganzen macht; das ist der omnipotente Staat. Befragen wir nun die Geschichte, so bauen sich sämmtliche Staaten des Alterthums, so verschieden sie auch waren, auf der zweiten Anschauung auf, und der mosaische Staat allein machte eine Ausnahme davon. Er ist der Staat mit der Geltung des freien Individuums. Er erkannte die persönliche Freiheit in solchem Maße an, daß er außer der Untersuchungshaft und der zeitweiligen Jnternirung eines unwillkürlichen Todtschlägers keine Freiheitsstrafen kannte; die Selbstverwaltung der Gemeinden, die freie Wahl aller Beamten, die öffentliche mündliche Bolksgerichtsbarkeit u. s. w. con statiren den angegebenen Charakter des mosaischen Staates. Darum hörte er doch nicht auf, Staat zu sein, der, nach bestimmten Prinzipien und zu erkennbaren Zwecken die Freiheit des Individuums zu beschränken wußte. Die Unveräußerlichkeit des Erbgutes z. B., das Verbot des Zinses, das Sabbathgesetz u. s. w. begrenzten den freien Willen des Individuums. Charakteristisch ist es, daß der offizielle Name des Volkes nicht ret-sr zy „Volk Israels sondern ✓ joet 2 „Söhne Israels" toar1), gewissermaßen so das Volk als Gesaminthcit der Individuen bezeichnend. — Der asiatische Despotismus hingegen machte die gesammte Bolksmaffe völlig willenlos vor der unbedingten Herrschergewalt des Despoten, der über sie, ihr Leben und Vermögen unbedingt verfügen konnte. Außer diesem unorganisirten Staate ging auch in dem mechanisch gegliederten ägyptischen und indischen das Individuum völlig in den Staat auf. Aber selbst der auf der Stadt und auf dem Geschlechts beruhende hellenische und römische Staat wußte von der Freiheit des Individuums und von dem daraus erfließenden Rechte deffelben nichts. Hier war allein eine Anzahl Geschlechter vollberechtigt, während die andere Maffe des Volkes wenig oder als Sklaven gar nicht berechtigt, rechtslos war. In Athen konnte z. B. der Staat durch die votirenden Bürger ohne Untersuchung und Urtheil Jedweden in die Verbannung schicken und die Güter confisciren, dem einzelnen Mitbürger ohne Weiteres große Abgaben, z. B. den Bau eines Schiffes, auferlegen; in Sparta waren die Bürger ohne Eigenthum und Häuslichkeit; in Rom errangen erst durch Jahrhunderte lange Kämpfe die Plebejer gleiches Recht mit den Patriziern, und selbst, als das römische Bürgerrecht eine große Ausdehnung erlangt hatte, z. B. im Jahre 26 nach d. gew. Zeitr. gab es vier Millionen römischer Bürger gegen einhundert Millionen rechtsloser Unterthanen. — Jndeß vermochte dieser, das Individuum völlig regierende Staat doch nicht ganz und immer den Naturtrieb der Individualität völlig zu unterdrücken, und es ging daraus ein immer erneuter Kampf hervor, der sich in den gewaltigsten Erschütterungen bethätigte. In den Despotieen siel der machtvollkommene Herrscher oft genug durch das Schwert der Seinigen, oder sah sich verlaffen, wenn der Feind heranrückte; in Indien suchte der Buddhismus die ganze Organisation der Gesellschaft zu stürzen und aufzulösen, und wenn ihm dies nicht gelang, so geschah es, weil er jedes gewaltsame Mittel perhorrescirte. In Aegypten strebte das Priesterthum, die Königsmacht zu beschränken, machte sich aber alsdann zum Bundesgenossen derselben. Im hellenischen und römischen Staate rangen in schweren Kämpfen innerhalb der Bürgerschaft selbst die hintenangehaltenen Klassen nach gleichen Rechten mit den bevorzugten und nach gleichem Antheil am Genuß der Staatsmittel, bis in Hellas die Auflösung in Pöbelherrschaft und Schwäche, in Rom die Zersetzung in den Cäsarendespotismus aufging. Das erdrückende Schuldenwesen und das immer ausgedehntere Sklaventhum brachten stets neue Aufstände zuwege, welche den Staat dicht an den Rand des Abgrundes führten. — Das Mittelalter ging einen wesentlichen Schritt vorwärts. Denn wenn auch der mittelalterliche Staat sich nicht minder für omnipotent hielt und gerirte, und z. B. den größten Theil des Volkes zu Leibeigenen machte, zu glebae adscripti, zugehörig der Scholle, also dem jeweiligen Besitzer der Scholle, so baute er sich doch auf dem Volke auf, und theilte den verschiedenen Ständen und Klassen des Volkes gewisse Rechte zu, die ihnen unveräußerlich gehörten, durch die der Staat also beschränkt und dem Individuum innerhalb dieser Schranj ken eine gewisse freie Bewegung gegeben ward. Die Lehens- Während unzählig- M-lnerlemmt, -rich-int i »erfanung mit ihren Abstufungen, die Städte mit ihren bx~z-' zy nur zweimal (•_>. Sam. 18. 7 Jos. 8,83.). ■>;= zy! Magistraten, Patriziern, Gilden und Zünften waren Benur 2. Mos. 1, 9 (vgl. 2. Mos. 7, 4). Das zy tritt erst va, schränkungen des Staates, dem dadurch fast alle Centralisavfrer auf. wo es in einer direkten Beziehung zu Gott, nämlich mit! tion fehlte und der in seinen obersten Repräsentanten machtdcm pron. pass genanut wird, nämlich bx-ir yy “cy, jey,io§ war. Aber die durch die Forsschritte der Civilisation, doch eigenthumlicher Wene o,ter allem IN den gelchichtllchen Büchern; „ V « :r ionii nur :>. M°>. 21,8; 2-iaias i».22;Ez-ch. 2s,iä;88,12; 38, ii;: "°">-utlich durch dl- Wiederbelebung der antiken Cl-ssicitat Daniel 9, 20. und die Reformation geweckte fteiere geistige Bewegung,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.