Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1881)
- Date
- 1881-04-19
- Page
- Seite 256 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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256 welches in 7 Jahren ein Todesurtheil fällte, und den des! Elieser Ben Asarjah, der dies auf 70 Jahre ausdehnte. Aber derBerfaffer verschweigt, daß dieselbe Mischna hinzu fügt: „R. Simon ben Gamliel sagte hierauf: 'rvir» °p2io p i C'tt-i „diese Männer würden die Blutvergießer in' &tael vermehrt haben^. Es war dies R. Simon ben Gamliel II, der nach der schrecklichen Hadrianischen Zeit das Synedrium wieder herzustellen suchte, und das höchste Ansehen genoß. Es läßt sich also nichts weiter behaupten, als daß die talmudischen Gesetzeslehrer die Bedingungen, unter welchen ein Todesurtheil gefällt werden durfte, äußerst erschwert und dadurch ein Todesurtheil sehr selten gemacht haben, und daß bei ihnen, namentlich bei den etwas späteren, eine zweifache Strömung, die eine für die Abschaffung, die andere für die Beibehaltung der Todesstrafe vorhanden gewesen. Dies ist Ehre und Verdienst genug für sie. Wir haben dies ausführlich in unserer Abhandlung über ein humanes Strafrecht auseinander gesetzt. Den Schluß des Werkes macht die Medizin bei den Talmndisten. Auch hier konnte der Berfaffer im Vergleiche zu ihrer Zeit von dem anatomischen, physiologischen und pathologischen Wissen der Talmndisten immerhin Rühmliches bekunden. Aber er schweigt über die Therapie, bei der allerdings eine große Masse von Aberglauben, von Magie, Zauberei, Sympathie u. dgl. zum Vorschein gekommen wäre. Der Berfaffer wirst einen Blick der Mißachtung auf die Pathologie des Hippokrates, vielfach mit Unrecht; man denke z. B. an die Fieberlehre; hätte er aber, wie er in einer Abhandlung über die Medizin mußte, auf die Therapie geblickt, so mußte er eingestehen, daß hier Hippokrates, obschon so viele Jahrhunderte früher, die Talmudisten himmelweit übertraf. Auf diese Weise fordert der Berfaffer das Urtheil heraus. Nur noch ein Beispiel der unwiffenschaftlichen Ausdrucksweise. S. 30 heißt es: „Es ist sicher, daß viele biblische Gesetze von den Heiden gekannt und adoptirt waren, wie die Gebote des Dekalogs: „Du sollst nicht stehlen. Du sollst nicht morden u. s. w." Wir könne« nicht glauben, daß vr. R. meint, die anderen Völker hätten das Verbot des Mordes und des Diebstahls erst vom Dekalog der h. Schrift kennen gelernt und angenommen. Diese Verbote sind allgemein menschlich und reichen weit hinaus über die Zeit, in welcher der Dekalog anderen Völkern bekannt ward, wie solche Verbrechen ja auch schon im 1. Buche Mosis verpönt werden, vr. R. wollte wohl nur sagen, daß cs in der h. Schrift Gesetze giebt, die alt und allgemein, und andere, die neu waren. Wenn er auf der folg. Seite sagt: „Wenn wir die Ehescheidung nicht zufällig gelegentlich eines anderen Gesetzes Mos. 24, 1) erwähnt fänden, oder um den Priestern die Ehelichung einer Geschiedenen zu untersagen (3 Mos. 2l. 7), so wüßten wir nicht, ob die Ehescheidung existirte." Das Scheidungsgesetz (24, l—4) ist ein vollständiges und selbständiges Gesetz und außerdem wird die Scheidung 5 Mos. 22, 19 und 29 erwähnt, um Fälle festzusetzen , in welchen die Scheidung unerlaubt war. Die Folgerung des Bersaffers ist also ganz unstatthast. Derartige Mängel heben jedoch den Werth der ganzen Arbeit nicht auf und wünschen wir, daß das Buch eine recht weite Verbreitung in jüdischen und nichtjüdischen Kreisen finde. ctlttva cpiaac Ij tic tj l'erv. Deutschland. Berlin, 5. April. Bei der in der gestrigen Sitzung des! Reichstages fortgesetzten Berathung über den Arbeiterunsall-! Versicherung betreffenden Gesetzentwurf nahm zuletzt der Abg. | Bebel das Wort, und bemerkte unter Anderem: „daß die Polizei in Preußen die antisemitischen Ausschreitungen ruhig hingehen lasse, sei ein Beweis dafür, daß der Reichskanzler die antisemitische Bewegung billige; denn die preußische Polizei sei ausgezeichnet geschult und es sei undenkbar, daß ein preußischer Polizist in Berlin etwas gegen den Willen des Herrn v. Madai, daß dieser etwas gegen den Willen des Ministers des Innern und daß dieser etwas gegen den Willen des Reichskanzlers thue. (Sehr gut! Heiterkeit.)" — Man wird sich erinnern, welch' Geschrei von den antisemitischen Blättern erhoben wurde, als sich der Abg. Eugen Richter über das politische Treiben gewisser Studenten - vereine etwas stark ausgedrückt haben sollte. Jetzt, wo die Antisemiten sich in den Haaren liegen, schreibt die antisemitische Germania: „Der »Verein deutscher Studenten^ (welcher nach dem Hotel Metropole, Unter den Linden 20, übergesiedelt ist) übersendet uns die Deposition des stuck, v. Schramm in Betreff der Affaire Förster-Sch ramm. Aus der Lectüre haben wir keinen andern Eindruck, als daß Leute, welche > eine Woche lang sich mit burschikosen Forderungen, Mißver-; ftändniffen und Mißdeutungen die Zeit vertreiben und schließlicb I mit Stock und Degen ein ungekünsteltes Duell zum Gaudium! ihrer Gegner aufführen, zu Reformatoren der Welt noch nicht berufen sind." Im übrigen nimmt der Handel Förster-Schramm immer weitere Dimensionen an und die die hiesigen Zeitungen! füllenden Berichte darüber lassen die Helden dieser Tragi-! comödie höchst lächerlich erscheinen. Es giebt hier Wirths j locale, in welchen die Judenhetze geschäftsmäßig betrieben j wird; selbst die Kellner find darauf eingeübt, und obschon