Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1881)
- Date
- 1881-04-12
- Page
- Seite 243 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227339-3227355--38870-3308136- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
243 vorhanden ist, beu isr. Religionsunterricht, ob uub wie er augehörend, aus Helsiugfors ausgewiesen werden würden, ertheilt wird, gehörig zu überwachen. Tie Engu.-te-Commission Natürlich wurde dieses Gerücht sofort dementirt, aber es lebte wird ferner die wichtige Frage zu entscheiden haben, ob die Basis des Religionsunterrichts einige aus einem Religionsbuche auswendig zu lernende Sätze bilden sollen, ob man den jüdischen Religionsunterricht überhaupt katechisiren soll, oder ob die Jugend nicht vielmehr aus der reinen Quelle der Religion, aus der Bibel in der Ursprache und der Tradition getränkt werden soll. Ist der letztere Weg eingeschlagen, den auch wir eifrig empfehlen, wie ist dann mit 2 Stunden wöchentlich, die für den Religionsunterricht zuge messen sind, auszukommen, welche Resultate können in dieser so knapp zugemessenen Zeit erzielt werden? Auch wird es ein Gegenstand der besonderen Erwägung der Commission sein, von welchem Standpunkte der religiöse Unterricht ertheilt werden soll; bis jetzt hat jeder Lehrer in der Beziehung seinen eigenen Standpunkt geltend gemacht, was gewiß nicht von Bortheil war. Holland. Amsterdam, 28. März. tPrivatmitth.» Es dinne viel leicht nicht uninteressant sein zu vernehmen, daß in Amsterdam bei der Einwohnerzahl von 317<>ll Seelen 10 verschiedene Religionsgesellschasten vertreten sind. Bon den zwei israelitischen zählt die niederdeutsch-israelische 177l2 Männer und 10000 Frauen, die portugiesisch-israelitische 1552 Männer und 1748 Frauen, während 2028 der ganzen Einwohnerzahl als „ohne Religion" bezeichnet sind. Rußland. Petersburg, 8. Februar. ,,Verspätet/ In einer Correftwn denz aus Helsingfors werden dem „Herold" die Gerüchte von der Austreibung der Juden aus Finnland für ersunden erklärt. Dann fährt der Eorrespondent fort: Uebrigens können tun* nicht umhin, einige Schuld an der Entstehung solcher Gerüchte dem „Helsingfors Tagblad" zuzufchreiben. Dieses Blatt hatte vermuthlich von der Absicht des sinnischen Senates, eine ge wisse Kategorie von Personen jüdischer Eonfeision ans Helsingfors zu entfernen, erfahren und machte von dieser Nachricht, die an und für sich ohne jede Bedeutung war, viel zu viel Lärm, indem cs, in einem eingehenden Leitartikel die gesetzliche und factische Stellung der Juden in Finnland besprechend, von jeglicher Judenverfolgung abrielh und die Jndensrage in Finnland überhaupt der Bcrathung und dem Beschlüsse des nächsten Landtages an empfahl. Diese geringe Andeutung genügte, daß sogar in der schwedischen Presse Gerüchte über Judenverfolgung in Finnland anstauchten. So registrirte nämlich ein in Schweden redigirtes Blatt das Gerücht, daß ein allgemein geachteter Zahnarzt, Herr B. und eine Schauspielerin, Fr. R-, als der jüdischen Evnscssion seitdem fort, und so ist es wohl zu erklären, daß Nachrichten über antisemitische Bewegungen in Finnland in unsere Presse gedrungen sind. Indessen kann überhaupt von einer solchen Bewegung in Finnland gar nicht die Rede fein, aus dem einfachen Grunde, rveil überhaupt in Finnland beinahe gar keine Juden leben, weil nur 400 — 500 Juden auf eine Bevölkerung von 2' Millionen Einwohner kommen. Tiefer Umstand ündet seine Erklärung einerseits in der Armuth des Landes, andererseits in der gesetzlichen Stellung der Juden in Finnland. Diese Stellung wird bis jetzt von einem alten schwedischen Gesetze, dem sogenannten Judenplakat von 1782 regulirt. Tiefem Plakate zufolge durften im schwedischen Königreiche, danach auch in Finnland, die Juden auch nur in einigen Städten, nämlich in Stockholm, Göteborg und Norrköping sich ansiedeln. Nach der Eroberung Finnlands; im Jahre 1800 wurden bekanntlich die schwedischen Gesetze und überhaupt die schwedische Constitution für Finnland vom Kaiser Alexander bestätigt und demnach blieb auch das oben-- benannte Judcnplakat in gesetzlicher Kraft. Aus diese Weise war nach dem Wortlaute dieses Gesetzes überbaupt den Inden verboten, sich in Finnland anzusiedeln oder sich zu natura lisiren und ist diese gesetzliche Bersügung bis jetzt noch in Kraft geblieben. Nur im Jahre 1858, auf Allerhöchsten Befehl des Kaiser», wurde den verabschiedeten und beurlaubten Soldaten mosaischen Glaubens gestattet, mit Weibern und Kindern in den Städten Finnlands zu leben. Außer dieser Kategorie von Personen, denen also der Aufenthalt in Finnland laut Allerhöchstem Befehl, gestattet war, siedelten mit der Zeit auch andere Inden über, die sich einfach als Ausländer durch ihren Paß legitimirten und gleich anderen Ausländern von der Administration behandelt wurden. Petersburg, 30. März. Gestern um 12 Uhr empfing der Kaiser alle in Petersburg versammelten russischen Abordniliigen, zusammen gegen OOO Köpfe, im Anitschkowpalast; alle trugen tiefe Trauerkleidung. Zum ersten Male wurden auch die jüdischen Gemeinden empfangen. Jedenfalls ist dies als ein günstiges Zeichen Seitens der neuen Regierung zu betrachten. Moskau, 26. März. Nachdem der Kunstgriss der rufst scheu Zeitungen, die Schuld des Nihilismus auf die Schultern der Juden abzuwälzcn, nachgerade abgenutzt und lächerlich geworden, schleudern gegenwärtig, namentlich die Moskauer Zeitungen, dieselbe Anklage aus die Polen, die natürlich energisch dagegen protestireu. In der That gewahrt man unter den nihilistischen Verbrechern sehr wenige polnische Namen. So wird man schließlich doch eingestehen müssen, daß diese schwere krankhafte Erscheinung eine rein russische ist. Jndeß bethätigt sich auch hierbei eine gewisse Vergeltung. 15 ■