Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 13 (29.3.1881)
- Date
- 1881-03-29
- Page
- Seite 209 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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209 Freilich fehlt es auch uns nicht an Anfechtungen und Wider-! liegt darin, daß in diesem die Gleichberechtigung der Juden wärtigkeiten, wie jüngst erst Gustav Meier in seiner vortreffj vielmehr eine Wahrheit ist, als dort. Bei uns genießt nicht lichen Broschüre „Mehr Licht" gezeigt hat. Aber dieselben > blos der einzelne Jude Gleichberechtigung, auch das Judenfind doch nur der Widerhall des Kampfes im Norden, so-! thum ist als solches offiziell anerkannt, genießt eine, bei Bewie, wenn irgendwo Krieg ausbricht, auch in den benachbarten Ländern die Stimmungen in Mitleidenschaft gezogen werden. So haben auch wir an verschiedenen Krämern und rücksichtigung der geringen Zahl seiner Bekenner der der andern Confessionsverbände gleichzuachtenden Behandlung, die Behörden widmen ihm dieselbe Berücksichtigung, seine Jn- Schreibern unsere stillen Feinde und auch in weiteren Kreisen tereffen finden in Schul- und andern Angelegenheiten ihre trifft die häßliche Bewegung auf geheime, aber psychologisch j gebührende Anerkennung, und der Rabbiner hat in jeder Benicht unerklärliche Schadenfreude. Es haben die Juden auch in gerichtlichen Berhältniffen vielfach einen nicht ganz leichten Stand, weil Jeder, auch der Schlechteste, mit ihnen, den Schwachen, auf welchen zur Zeit eine levis mueula notLe ruht, auf die nichtigsten Gründe hin, anzubinden wagt. Vielfach muß der Jude, der einen Eid zu schwören hat, darauf gefaßt fein, daß gegen ihn hernach eine Unterziehung die gleiche Stellung wie der Pfarrer. Und dieses Berhältniß ist längst zur festen Gewohnheit, zur selbstverständlichen in das Bewußtsein Aller übergegangenen Einrichtung geworden. Die Behörden könnten der Bewegung gegenüber nicht jene unbegreifliche Passivität beobachten, weil sie sonst mit ihrer eigenen, seit Jahrzehnten geübten Praxis in Gegensatz treten würden. Anders in Preußen, dort gesuchung wegen Meineid eingeleitet wird, die Gottlob in den j nießt der Jude bestenfalls eine rein individuelle Gleichbe meisten Fällen sich gegen den ungerechten Ankläger wendet, j rechtigung, während das Judenthum als religiöse Organisa- So haben wir überhaupt gleichfalls unter der Last der zahl-' tion, wie als Confessionsverband, keinerlei Vertretung hat. reich auf uns gehäuften Berläumdungen zu leiden, von denen bekanntlich immer etwas hängen bleibt. Aber offen aufzutreten wagt die Bosheit doch nirgends. Die gesellschaftliche Stellung der Juden unterliegt nirgends solchen Kränkungen, von denen aus Norddeutschland berichtet wird, auf dem Aufrufe zur Unterzeichnung der Antifemitenpetition ist kein Name eines Badensers oder Würtembergers zu finden, und wir haben allen Grund zu zweifeln, daß dieselbe hier zu Lande viele Unterschriften gefunden habe, jedenfalls keine namhaften. Die ablehnende Stellung der süddeutschen Studenten mußte von ihren antisemitischen norddeutschen Commikeinerlei Rechte genießt, die jüdischen Gemeinden nur in administrativer, wir möchten sagen, polizeilicher Beziehung von der Behörde beachtet, die Rabbiner von den Rechten und Ehren, die den christlichen Geistlichen in politischer Beziehung eingeräumt werden, ausgeschlossen sind und nur als Privatpersonen betrachtet werden. So erscheint das Judcnthum der öffentlichen Meinung nur als ein tolerirtes Bekenntniß, deffen Mitgliedern und Mitgliederverbänden gegenüber die Behörden je nach ihrem Belieben das verschiedenartigste Verhalten von der absoluten Nichtbeachtung bis zum größeren oder geringeren Wohlwollen einhalten können. Die litonen selbst constatirt werden. Spezifisch antisemitische j jüdische Religionsgenoffenschaft kann in Preußen ungestraft Organe gibt es in Süddeutschland nicht; nur die zumeist [ in ihren heiligsten Empfindungen verletzt, die Mitglieder dermit Ausschluß der Oeffentlichkeit erscheinenden pietistisch-conselben in ihren politischen Rechten angegriffen werden, denn fervativen Organe suchen sich indirekt zu heben, indem sie sie haben kein Organ, das klagend dagegen auftreten und den Juden möglichst viel Schlechtes nachsagen. Dagegen beihre Rechte wahrnehmen kann. Mag daher das Verhalten fleißigen sich die ultramontanen Organe in neuester Zeit des früheren Ministers Eulenburg der Klage des Berliner einer im Berhältniß zu ihrem früher gegen die Juden entjüdischen Gemeindevorstandes wegen der Agitationen Stöckers falteten Eifer bemerkenswerthcn Zurückhaltung, und das jüngst gegenüber noch so befremdend erscheinen, juristisch ist es unin Heidelberg aufgestellte Programm der katholischen Volksangreifbar. Partei Badens enthielt unter feinen verschiedenen Desideraten Man hat seitens der preußischen Juden früher aus auch den Satz: „keinerlei Ausnahmemaßregeln, auch gegen der Noth eine Tugend gemacht, die Bogelfreiheit als eine die Israeliten nicht". Die Hauptsache aber ist die, daß kein Gewiffensfreiheit gepriesen. Man hat nicht beachtet, daß die Beamter, kein Mann von Stellung und Autorität sich in staatliche Organisation der süddeutschen Juden ihre Gewiffens- Süddeutschland öffentlich für die Antisemitenbewegung erfreiheit in keiner Weise beeinträchtigt, wohl aber ihnen die klärt und ihr dadurch erst, wie dies in Preußen durch Schaffung mancher nützlichen Institutionen ermöglicht hat Stöcker, Treitschke und die zum Theil recht namhaften ersten und insbesondere der Erhaltung des religiösen Lebens in Unterzeichner der Antifemitenpetition geschah, in den Augen kleineren Gemeinden außerordentlich förderlich war. Aber des Volkes eine Weihe und berechtigte Bedeutung gegeben besonders in Kampfeszeiten, wie den jetzigen, zeigt sich die hat. Der Grund hierfür, wie überhaupt für den ganz ver- Wohlthat ihrer Einrichtung. Allein schon ihre Existenz geschiedenartigen Verlauf der Bewegung im Norden und Süden nügt, um das -schlimmste fernzuhalten und die offen feind-