Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1881)
- Date
- 1881-03-15
- Page
- Seite 179 (sequence 15)
- Language
- German
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179 Keuilleton. Ein offizielles Euiachien uns dem Jahre 1696. ’ halten, ihnen dergleichen auch wiedersahren zu lassen. — Unter den Stürmen der Gegenwart wirkt nichts be^ Der heidnische Jurist I lorcntinns weiset gar fein, daß ruhigender, als in die Vergangenheit zu schauen und zu beeine natürliche und gleichsam Blut-Freundschaft unter merken, daß Gedanken und Empfindungen von Humanität allen Menschen insgemein statt habe, weil sie allefambt und Billigkeit sich doch schon in früheren Zeiten Bahn brachen, von einem Stammvater entsprießen, dahero spricht er: Darum Heilen wir das folgende Gutachten hier mit, ein „cum inter dos rognationem quaudam natura Zeugnitz, daß doch schon gegen Ende de^ l<. Jahrhunderts eonstituit, i-onsequens est, hominem homini die Aufklärung begonnen hatte, welche im Laufe des IS. insidiari ne fas esse.» Jahrhunderts zur allgemeinen Geltung gelangte. „Weil demnach die in der Frage benennte Werke und In dem Buche ll'raetatus de.luribus.Iudaeorni», heraus Dienste denen Juden, wie nur errvelte Frage bejahet, und gegeben im Jahre 1731 von doll, .lodoco I'.eek. .F. v. l>.! tvie wahr zu fein glauben, und dafür halten, unentbehrlich Hochgräfl. Hohenloh Neuensteiniseh und Hvchgräsl. Grie seyend; denen Christen aber, die solche verrichten, zu keinen chischen Rath, bei Löbl. Universität Alt dort, Randertaruni I Schaden gereichen, dabey aber wider das Gewissen und ein- Professor FullUeo et Faeultatis .luridiea** Assess,.re <»> geschriebene Natur Recht nicht streiten; so redet die aüge dinario - ist Seite 168 :c. folgendes Gutachten zu lesen: meine von Gott und der 'Jlfttur eingedruckte Billigkeit das „Als uns Dec-ano und andern Od. der Juristischen! Jawort vor die ausgegebeue Frage. - Facultat is bei Nürnbergischer Universität zu Altdorf nach j „Schreiten derowegen fort, und betrachten das Göttliche folgende Frage ad decidendum eingehandigt und überreicht l in seinem heiligen Wort ausgezeichnete Recht, in welchem worden: einem Ungläubigen gutes zu thun, ebensowenig verbotten, .Oll ein Christ denen .luden an einem SabbatU nie man vielmehr das Wiederspiel darinnen liefet: Wie mit notwendigen Liebesdiensten, sonder \er-jbann insgemein jedermann gutes zu thun, gebeut und erletrung seines < iecvissens, an die Hand gellenmahnet vorerwelter Heyden-Lehrer an die (islater Vl. 10. könne." wobey zu merken, daß man denen, welche nicht einerley „Wir aber AmbtS und Gewifienshalber verbunden, jed Glaubens mit uns seyend, nichts destoweniger auch gutes erweden in billigmäßiger, requisitionabilus mit Rechtsförmiqen I weisen, und ihnen dienen müsse. Responsis zuwillfahren. Siquidem Collegia Ictoium obligata esse-.-ogi ad id posse. „Als haben wir unverantwortlich ermessen, odberührten Requirenten ohne Antwort zu diniittiren. — Erkennen dem nach, auf vorhergehende Collegialische Consultatio» und ge naue der fachen Erwägung, daß berührte Ouaestion aller „imduduntur ergo intideles etiam subregula praeeepti divini, quia nostrae sunt naturae partieipes, sed Oradu duntaxat remotiores habentur." — ,. Es beweiset solches das Beuschel des Samariters, welcher einen, der seiner Religion nicht war, dennoch grose dings mit Ja! zu beantworten. Weil dergleichen zu thun, Gutthaten erzeigte, Cu..-. X. 30, und vermahnet unser Er weder in Göttlichen noch Weltlichen, wie auch Canonis.-lien liuer und König gar nachdrücklich daselbst, daß wir dergleichen oder Päbstlichen Rechten nirgend verboten. Was nun wider thun sollen, weilen jedermann vor unseren Nächsten zu hatten, kein Gesetz noch Verbot anstößt, das läuft auch nicht wider! der unseres Dienstes und Hülffe, auf waserley Art und das Gewissen. — : Weiß es auch sein möge, bedürftig ist. ..Oie Natürliche von Gatt dein tnenschlichen Ge „Gleicherweise ist auch im Alten Testament gebotten, inüche einverleibte Richtschnur lasset sich die Dienste den Nächsten zu lieben und gutes zu thun wie sich selbst, questiouis mit nichten entgegen fein, sondern gebietet im dritten Buch Mnsis 19. v. IS. — Wenn mir ein Jud vielmehr jederntattn ohne Unterschied gutes 51t tbimJau meinem 'Nutzen und Bedürfniß einen Dienst bezeugt, so Freundlichkeit, Dienst und 'Liebe zu erzeigen. Oieses gefälUs mir arner Zweifel ja sehr wohl, ob er gleich meines bringt die Art der ntenschlicheti .-Wietüt mit sich, und , Glaubens nicht ist. - Also, gleichwie ich nun wünsche und heißet dahero, wie unser Ueilaud sagt: „Was illr wollet,! verlange, daß er mich um der Religion willen nicht verachte, das Luch die «Leute tbim sollen, das tluiot ihr ihnen > noch gutes zu thun versage, ebener Gestalt ist es ja Christ auch. rum wenn Du ein Jude, durch des Aller! und Billig, daß ich ihm dergleichen bezeuge. — Mir gebührt höchsten Fügung geboren wärest, so wolltest Du. daß zu bedenken und zu beherzigen, daß, weil ihn Gott leidet. Dir solche Dienste zu Deiner Bedürfniß von anderen und seine Sonne sowohl über ihn, als über uns Christen geschehen; Gleichermaßen bist Du ja hinwiederum geaufgehen und scheinen läßt, ich ihn auch ja um Gottes, des