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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-03-15 · Heft 11 (15.3.1881) · p. Seite 174

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 11 (15.3.1881)
Date
1881-03-15
Page
Seite 174 (sequence 10)
Language
German
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174 u. s. w. zu erzwingen, wobei sie sich darauf beriefen, das; 'i sa auch die „Allgemeine Zeitung des Judenthnms" in der 1 Lesehalle aufliege. Das Direktorium, das den Zweck dieser 4 Invasion wohl zu würdigen weiß, recurrirte an das Curai torium, und dieses entschied gegen die Antisemiten. Man $ erkennt hieraus doch den Unterschied zwischen Leipzig und t Berlin-, dort hat man die ..A. Z. d. Jud." aus der akad. Lesehalle verbannt, hier die antisemitischen Hetzblätter! S BreSlau, 1. März. (Privatmitth.) Die antisemitische i Bewegung unter den hiesigen Studenten ist im Sande ver t laufen. Die Anführer hatten sich zu einem „wissenschaftlichen! Verein deutscher Studenten" constituirt und unter dieser i Firma die Genehmigung ihrer Statuten vom Universitäts-! Senat erhalten. Als sie sich aber nun entpuppen wollten und i für den 23. Februar eine „allgemeine christliche Studentenc Versammlung" ausschrieben, wurde ihnen die Abhaltung der- - selben verboten. Damit war aber auch ihr „wissenschaftlicher" ' Zweck erschöpft und sie zogen es vor, auseinander zu gehen. Pose«, 2*. Februar. Der „Gonice Wielkopvlski" berichtet: Der hiesige Rabbiner F. hatte einen jüdischen Fleischer, der koscheres und nicht koscheres Fleisch verkauft, ersuchen lassen, gewisse, für den Betreffenden lästige Bedingungen zu erfüllen, damit den Juden die koschere Qualität des Fleisches vollständig garantirt bleibe. Der Fleischer weigerte sich, dies zu thun. In Folge dessen ließ der Rabbiner auf dem Sqna gogenhose eine Bekanntmachung anheften. in der er der Iu denschaft anzeigte, er könne keine Garantie mehr übernehmen, daß das von dem gedachten Fleischer verkaufte Fleisch den rituellen Vorschriften entspreche. Die Polizei entfernte dieses Actenstück, der Rabbiner lvurde auf Grund des Gesetzes über die Grenzen des Rechts zum Gebrauche kirchlicher Straf und Zuchtmittel unter Anklage gestellt und zu Io Thalern verur theilt. (Daß das citirte Gesetz auch auf die jüdische Religionsgenossenschaft seine Anwendung hat. kann nicht bezweifelt werden. Doch müssen wohl die Ausdrücke in der Bekannt machung des Rabbiners stärker als die oben angeführten ge wesen sein, um das polizeiliche und gerrckrtliche Verfahren zu veranlassen. Da die Sache eine prinzipielle Bedeutung hat, würde eine ausführlichere Mittheilung willkommen sein. Redakt.) Flatow <Posen>, 20. Februar. Der „Ostd. Pr." schreibt man von hier: Dem Schulzen tt. in dem Torfe G. (hiesigen Kreises) wurde hier die bekannte Antisemiten-Petition von I>e. Förster mit der Bitte, reckt viele Unterschriften zu verschaffen, eingesandt. Sofort ließ der Schulze durch ortsübliche Be kanntmachung die Bauern zusammenkommen und machte ihnen bekannt, daß ihm von dem Reichskanzler Fürsten Bis marck ein Brief geschrieben worden sei. in dem er alle Bauern bitte, das einliegende Schriftstück zu unterzeichnen. Wer das nicht Ihne, der sei ein Feind des Reichskanzlers und verdiene nicht, ein Deutscher genannt zn werden. Nun. sagten die Bauern, wenn Bismarck uns bittet, dann wollen wir es auch thun, und alle unterschrieben oder ließen durch andere ihren Namen unterschreiben. Für den Schulzen wird die Sache indeß insofern einen bittern Beigeschmack haben, als der Amtsvorsteher gegen ihn „wegen Ueberschreitung der Amts befugniß" einen Strafantrag gestellt hat. Köln, 2. März. (Privatmitth.) In hiesigen jüdischen Kreisen war vielfach die Befürchtung laut geworden, daß die Maskenfreiheit des heurigen Carnevals von gewissen Elementen dazu benutzt werden würde. Demonstrationen im Sinne der Berliner Antisemiten herbeizuführen. Diese Befürchtung ist durch die Thatfachen glänzend widerlegt worden. Obgleich die jüdischen Bürger sich auch in diesem Jahre als echte Kölner an dem närrischen Treiben betheiligten. hat man nirgendwo auch mir die leiseste Anspielung auf confessionelle oder Raeen-Unterfchicde vernommen. Gewissen Leuten dürste dadurch klar geworden sein, ein wie unfruchtbarer Boden die hiesige Bevölkerung für ihre Bestrebungen ist. Wenn irgendwie Neigung zu antijüdischen Kundgebungen vorhanden wäre, so hätte sie sich in den Carnevalstagen, welche die Anonymität der Theilnehmer sicherten, unbedingt Luft gemacht; um so eher, als die Anwesenheit vieler Juden in allen Lokalen die Gelegenheit nahelegte. Leipzig, 2 iS. Februar. Wir geben nach dem „Leipz. Tagebl." folgenden Bericht über eine gerichtliche Berhond lung, weil dieselbe auch von prinzipieller Bedeutung ist. Bor dem hiesigen köniql. Schöffengerichte unter dem Präsidium des Amtsrichters Bartsch fand heute eine öffentliche Hauptverhandlung in Privatanklagcfache des Kaufmanns Basch in Frankfurt a. M. gegen den Studenten Dulon. des Führers der antisemilifchen Studentenliga hier, statt. Letzterer hatte in der Nacht zum 1. Dezember v. I., als Basch, welcher im Hotel de Russie logirte und im Begriffe war, sich dahin zu begeben, in der Nahe der Steckner-Passage den Versuch gemacht, dem Genannten ein Exemplar des autisemitischen Flugblattes „Die Wahrheit" aufzudriugen, und als Basch die Annahme verweigerte, diesen Versuch wiederholt. Basch, welcher behauptet, von Dulon wegen Ablehnung des Blattes mit Schimpfworten wie „Lump, Jude" :c. regalirt worden zu sein, veranlaßt die Sistirung des Stud. Dulon nach der Polizei behufs Feststellung des Namens desselben, welchen Dulon zu nennen sich geweigert hatte. In seiner Aufregung bezeichnte Basch an Polizeistelle das Benehmen Dulon's als „Unverschämtheit und Frechheit". Wegen letzterer Aeußerung - wurde vom Vertreter Dulon's (Letzterer war in der Verhandlung nicht persönlich anwesend) Widerklage erhoben. Da , Dulon die von Basch behaupteten Schimpfworte geleugnet, 7 so konnte feine Vcrurtheilung nur wegen mehrerer beleidigenden e Aeußerungen erfolgen, welche er in einem nach Erhebung t der Privatanklage an Basch gerichteten Briefe gebraucht hatte.

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