Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1881)
- Date
- 1881-02-01
- Page
- Seite 76 (sequence 12)
- Language
- German
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76 religiösen Gründen beruht und ein Hoch dem deutschen! Vater lande! Jubelnd stimmte die Festversammlung darauf das herrliche Lied „Deutschland, Deutschland über Alles, über Alles in der Welt" an. Pose«, 16. Jan. Der „Schles. Ztg." schreibt man: „Es ist als ein Zeichen des wachsenden Einflusies des Judenthums in unserer Stadt zu betrachten, daß die Stadtverordneten-Bersammlung in ihrer neulichen Sitzung zu ihrem Vorsitzenden für dieses Jahr einen allerdings in unserer Stadt hochangesehenen und in jeder Beziehung gebildeten und kenntnißreichen Israeliten, den Geh. Eommercienrath B. Jaffe, welcher sich als langjähriger stellvertretender Vorsitzender der Versammlung, sowie als Präsident der Posener Handelskammer mannigfache Verdienste um Stadt und Provinz Posen erworben hat, zu ihrem Vorsitzenden gewählt hat; Gegencandidat desselben war ein christlicher Deutscher, Justizrath Mützel, welcher zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde. So wenig Sympathien sonst die Polen für die Juden haben, in diesem Falle stimmten die der Versammlung angehörigen Polen gleichfalls für den Geh. Commercienrath B. Jaffe, um diesem dem Justizrath Mützel gegenüber, welcher aus seiner Abneigung gegen das Polenthum niemals ein Hehl gemacht hat, zum Siege zu verhelfen." Soweit die „Schief. Z." Eine solche Wahl nennt das auf beiden Seiten hinkende Blatt: ein Zeichen des wachsenden Einflußes des Judenthums! Wenn nun trotz der Verdienste, die sich der Gewählte, nach der „Schles. Z." selbst um Stadt und Provinz erworben hat, er nicht gewählt worden wäre, was wäre das? Doch wohl nichts anderes als ein Zeichen des wachsenden Einflußes des Zelotismus und Religionshaffes. München, 16. Jan. (Boff. Z.) Unsere Kammer der Reichsräthe wird sich alsbald nach dem bevorstehenden Wiederbeginn der Thätigkeit des Landtages mit einer „ Judenfrage" beschäftigen, aber nicht mit einer solchen nach Berliner Geschmacksrichtung; die hohe Kammer wird nämlich den Gesetzentwurf, welcher die Aufhebung der unter den Namen Neujahrsgelder und dergleichen noch in einigen Landestheilen, namentlich in Unterfranken, bestehenden Abgaben der Israeliten bezweckt, beschäftigen. Der vom Referenten der Ausschüffe der Kammer der Reichsräthe, dem Herrn Reichsrath von Haubenschmied, Präsident des Oberlandesgerichts München, über den Gesetzentwurf erstattete Borttag liegt uns be reits vor. Nachdem der Herr Referent sich über die Veranlaffung zu dem Gesetzentwürfe — beide Kammern hatten um eine desfallsige Vorlage einen Antrag an die Krone gebracht — ausgesprochen und die Natur der in Rede stehenden Leistungen erörtert hat, spricht er sich dahin aus, daß der in denselben liegende Bermögensentgang für die einzelnen Pflichttgen ziemlich gering sei und als solcher kaum schwer ins Gewicht falle, daß aber die Verbindlichkeit als ein mit der allgemeinen Landesgesetzgebnng im Widerspruch stehender, für die Pflichttgen gewissermaßen ehrenrühriger Zustand empfunden und hierauf der dringende Wunsch nach Aufhebung dieser Last begründet worden. Diesem Wunsch komme der Gesetzentwurf entgegen. Der Herr Referent erörtert die einzelnen Bestimmungen der Gesetzesvorlage und ist mit derselben und den desfalls von der Kammer der Abgeordneten noch vor der Vertagung gefaßten Beschlüssen vollständig einverstanden, so daß er zu dem Schlußanttage gelangt: der hohen Kammer die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung, welche er durch den Beschluß der Kammer der Abgeordneten erhalten, zu empfehlen. Unter den in Rede stehenden Abgaben befinden sich „Neujahrsgeld", „Stolgebührendeputat", „Judensteuer", „Beichtgroschen" u. dergl. Die Aufhebung dieser aus dem Mittelalter stammenden Abgaben der Israeliten sollen im Allgemeinen ohne Entschädigung erfolgen; nur da, wo die Bezugsberechtigten sich auf rechtskräftiges Urtheil der Gerichte berufen können, sollen dieselben für den Entgang ihres Rechts eine Entschädigung erhalten und wird die Entschädigungspflicht der Staatskasse auferlegt. In Aussicht auf die Annahme des Gesetzentwurfs ist denn auch bereits bei Berathung des Budgets für die laufende Finanzperiode von beiden Kammern die erforderliche Summe provisorisch in das Budget eingestellt worden, so daß der finanzielle Punkt des Gegenstandes seine Erledigung im Voraus gefunden hat. Augsburg, 22. Januar. Die „Allgemeine Zeitung" erfährt aus bester Quelle, daß der Ministerial-Erlaß, welcher in Bezug auf die Antisemiten-Bewegung jüngst an die Regierungspräsidien ergangen ist, einem ausdrücklichen Befehle des Königs entspricht. Würzburg, 16. Jan. (Privatmitth.) Wenn den Studenten auf den Universitäten eine Bewegung wünschenswerth und anzurathen wäre, so müßte dies nicht eine anttsemittsche, sondern eine recht eifrige Bewegung zu Fleiß und besserer Benutzung der Studienzeit sein. Einen Beweis giebt die hiesige Universität, wo auch in diesem Jahre die ausgesetzte juridische Preisfrage von Niemandem so beantwortet wurde, daß der Preis ertheilt werden konnte. Bon den zwei eingelaufenen Arbeiten konnte die Facultät die eine einer rühmlichen Erwähnung wetth erklären, und diese war von einem jüdischen Studenten Joseph Stern eingereicht. (Bergl. die Corr. aus Bonn.) Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. Januar. (Privatmitth.) Beim Beginn des bürgerlichen Jahres drängt es mich, meinen Glaubensbrüdern in Deutschland, im Reiche der Gottessurcht und der frommen Sitte, welche jetzt eine harte und schwere Zeit erleben, das Wott des Propheten zuzurufen Dy: -cjr o ny yn Dyon oi