Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1881)
- Date
- 1881-01-25
- Page
- Seite 58 (sequence 10)
- Language
- German
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58 Aeußerung bei einer Wahlversammlung im November 187!) verhandelt. Derselbe hatte damals einen scharfen Tadel gegen ein ausscheidendes ultramontanes Stadtrathsmitglied ausgci sprochen, weil dieses zur Wahl eines Juden als ersten Beij geordneten der Stadt mitgcwirkt habe. In Folge dessenI stellte der letztere den Strafantrag. Der Staatsanwalt bcj antragte eine Geldstrafe von 50 Mark. Der Gerichtshof z erkannte jedoch auf eine Gefängnisstrafe von 50 Tagen.! Dortmund, im Januar. (Privatmitth.) Hier erscheint > bereits im dritten Jahrgang ein Blatt „Der Geschäftsfreund",! und zwar in einer Auflage von 18,500 Exemplaren. Das i Blatt wird von Herrn Eduard Melchior rcdigirt, also nicht I von einem Inden. In dem kurzen Leitartikel ..Zum Jahres-; Wechsel" sagt die Redaktion: „Daß einem für unser Vaterland so glorreichen und; ercignißschwercn Jahrzehnt die ausgeprägteste Rcactiou auf politischem und socialem Gebiete zum Abschluß dienen mußte, ist gewiß bedauerlich, — daß aber dem von begeistertem Jubel durchwehten. Alldcutschland umfassenden Einigungswerke, welches seinen Eintritt be;eichncte, das häßliche Zerr' bild des von wildestem Fanatismus gepredigten Klasscnhaffes Vorbehalten war, ist ein tiefbeschämendes Kainszeichen, das Gesittung und Bildung unserm sog. „Jahrhundert der Aufklärung" für alle Zeiten hinterlaffen werden." „Wohl kann es nicht unsere Aufgabe sein, zur Politik und zu den aufregenden Tagesfragen Stellung zu nehmen,, wenn aber, wie gegenwärtig, das Schreckgespenst mittelalterlicher Zustände trotziger als je sein Haupt erhebt und unsere gesellschaftliche Ordnung zu untergraben droht, — wenn sogar wahnwitziger Zelotismus cs wagen darf, ungescheut seine auf die Entfesselung niedriger Leidenschaften berechneten Anschauungen in das geschäftliche Leben hincinzntragcn, da wäre es ein Verbrechen, in beschaulicher Ruhe zu verharren, da ist es heiligste Pflicht der Presie, ihrer hohen Mission entsprechend einzutreten für Gesetz und Recht, für Aufklärung : und Toleranz! Es ist ein geradezu betrübendes Symptom menschlicher Verirrung, daß man unter dem Deckmantel religiöser Neberzeugung die Brandfackel des Glanbenshasies und der Zwietracht in die heutige Gesellschaft zu tragen sich an schickt und unter dem erheuchelten Banner der Gottgcfälligfeit und des Patriotismus kaum noch davor zurückschreckt, die Theorie solcher fort und fort proclamirten „Nächstenliebe" in die Praxis der rohen Gewalt zu übersetzen." „Möchte doch Jeder für seinen Theil bestrebt sein, der Anschauung Geltung zu verschaffen, daß nicht Geburt und Glaubensbekenntnis die gesellschaftliche Ordnung repräsentiren, sondern daß das Gebot der wahren Nächstenliebe alle Bekenntnisse einschließt und jeden Menschen achtet, dessen ganzes Thun und Lasten einzig von dem Grundsätze beeinflußt und bestimmt wird: Thue recht und scheue Niemand?" Breslau, 11. Januar. Hier haben sich die ultramontanen und die protestantischen „Conservativen" in einer gestrigen Versammlung die Hand gereicht, um gemeinschaftlich die Interessen der Conservativen, wie sie diese verstehen, zu vertreten. Es versteht sich, daß hierbei auch die „Judensrage" ihren Theil erhielt. Die Resolutionen, welche zur Annahme kamen, richten sich gegen die Simultanschule und den Kulturkampf, wollen für das Handwerk festgegliedertc corporativc Innungen, für die Arbeiter Haftpflicht und Hülfskastcn und fordern „3) die christlichen Bürger Breslaus auf, sich von dem verderblichen Einfluß der fortschrittlich-liberalen Semitenpresse unserer Stadt in «psoie der „Breslauer Morgen-Zeitung", der „Breslauer Zeitung" und der „Schlesischen Presse" immer mehr zu cmancipiren". Man sieht, das; hier der Antisemitismus noch oder schon wieder verschämt auftritt. - Am 13. d. fand die gerichtliche Verhandlung gegen den Redakteur der „Schles. Volksz." (ultramontan) statt, welcher von dem Vorstände der Synagogcn-Gemeinde wegen Beleidigung der jüdischen Religionsgesellschast — es war bei; Gelegenheit einer in Alexandrien vorgckommenen und als falsch nachgcwiesenen Blutbeschuldigung — verklagt worden. Der Gerichtshof vcrnrthcilte den Redakteur zu einer Woche! Gefüngniß. Esten, im Dccember. Hierselbst ist von der Stadtver ordneten Bersammlung der Antrag der Synagogcn-Gemeinde, ihr ein besonderes Grundstück zur Beerdigung ihrer Todten zu gewähren, abgelehnt worden. Den Motiven der Antragsteller. daß die jüdische Religion cs verbiete, ihre Angehörigen auf einem Platze zu beerdigen, aus dem das Kreuzeszeichen aufgerichtet sei, wurde entgegengehalten, daß denn auch die Juden sich nicht in einem Dorfe oder einer Stadt nicdcrtassen dürften, auf deren Kirchthurm das Kreuz als Symbol der christlichen Religion stehe, und Herr Oberbürgermeister Hache betonte, daß die Israeliten an dem auf dem Kirchhofe errichteten Kreuze keinen Anstoß nehmen könnten, da alle Einrichtungen in unserm öffentlichen Leben in Staat und Gemeinde auf der christlichen Religion beruhten und es könne daher nicht verwehrt sein, ein Kreuz auf einem christ licken Grabe aufznstellen. (Das ftanzösischc Gesetz, nach welchem in jeder, von confcssionell gemischter Bevölkerung bewohnten Ortschaft den katholischen, protestantischen und jüdischen Bekennern nach ihrem numerischen Berhältniß ein > Stück des communalen Friedhofes zu überweisen ist, ist für das Rheinland noch nicht aufgehoben. Wenn daher die Synagogengemeinde gegen diesen Beschluß der Stadtverord- I netcn prozessualisch Vorgehen wollte, würde sie wahrscheinlich; die Aufhebung dieses Beschluffes erwirken. In der Begrüni düng des Antrages wie in der Widerlegung des Oberbürgermeisters sind mehrere Jrrthümer begangen. In derselben