Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 45 (1881)
- Issue
- Heft 2 (11.1.1881)
- Date
- 1881-01-11
- Page
- Seite 21 (sequence 5)
- Language
- German
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21 die Einheit -es Glaubensbekenntnisses nothwendig verlange; dieser Nationalstaat vermöge ein anderes Glaubensbekenntniß nicht zu ertragen. Diese Forderung führt also geraden Weges zu dem Grundsatz, nicht sowohl der „Staatsreligion" als vielmehr der „Glaubensein heit" in Nation und Staat zurück. Nun ist aber die vorhandene Glaubensdifferenz nicht aus Christenthum und Judcnthum beschränkt; sie besteht in noch viel realeren Punkten zwischen Katholicismus und Protestantismus, und im letzteren zwischen den Orthodoxen und den Freisinnigen, abgesehen davon, daß auch diese wieder sich mannichsach schattiren und daß endlich hierzu noch die zahllosen Individuen sich gesellen, welche von den positiven Religionen sich ab- und den materialistischen und atheistischen Richtungen zugewandt haben. Es ist daher unmöglich, daß, wenn eine Nation und ihr Staat den Grundsatz, das Bedürfniß, die innere Nothwendigkeit fühlt, ihren Bestand aus der Glaubenseinheit zu befestigen, sie nicht bis zur einzelnen Confession gelange und z. B. in Deuffchland oder wenigstens in Preußen den evangelischen Staat verlange. Dies ist durchaus keine Logik, zu der wir allein kommen. Man lese z. B. den letzten Artikel der „Grenzboten" über die „Judenfrage", wo ganz unzweideutig ausgesprochen wird, daß Preußen und Deutschland schließlich ein „evangelischer Staat" werden müsse. In welche Klauseln, in welche harte oder sanfte Hüllen jene Forderung an die Juden eingeschlagen wird, je nach dem Standpunkt und der Gemüthsart des Fordernden, sie führt unwiderstehlich zu dem Grundsatz der Glaubenseinheit, den man schon so lange für begraben hielt. Es liegt dies in der Consequenz, mit welcher sich in den Geschicken der Völker und Staaten nicht spielen läßt. Die Geschichte hat freilich das traurige Geschäft gehabt, diesen Grundsatz der nationalen und staatlichen Glaubenseinheit mit seinen Kämpfen und Wirkungen auf ihre dunkelsten und blutigsten Seiten einzeichnen zu müssen. Sie lehrt uns, daß derselbe immer und überall nur durch die äußerste Verfolgung, durch Henker und Kerkerknechte, durch Dragonaden und Exil durchgeführt werden konnte, und daß er in dem einen Staate, wie in Spanien, den Verfall der Nation nach außen wie nach innen nach sich zog, im anderen, wie in Frankreich, daß der Protestantismus und das Judenthum dennoch wieder einkehrten und der größte Theil der Nation im offenbarsten Kampfe gegen den Klerus begriffen ist. Behauptete doch in jüngster Zeit ein spanischer Schriftsteller von großer Autorität, daß kaum noch die Hälfte des spanischen Volkes kirchlich gesinnt sei. Selbst ein Staat, der so entlegen und abgeschlossen ist wie Norwegen, fühlte sich von innen heraus gezwungen, die Glaubenseinheit aufzugeben, seine Ausschließungsgesetze aufzuheben, den Paragraph II seiner Verfassung zu streichen, und gegenwärtig wohnen daselbst bereits mehr als 3000 Katholiken und ungefähr 30 Juden. Und allen diesen Lehren gegenüber, wagt man es in unserer Zeit wieder, an ein Princip der Einheit des Glaubensbekenntnisses in Volk und Staat zu appelliren! Aber hat denn dieses Princip auch nur den geringsten Schatten zwingender Motive für sich? Deckt sich denn wirklich irgend eine Nationalität mit dem christlichen Glaubensbekenntniß? An und für sich beansprucht das letztere gerade im Gegegentheil einen universellen Charakter und hat die verschiedenartigsten Nationen in sich ausgenommen. Man wendet ein, daß die eine und die andere Nation, besonders die deutsche, einen religiösen Zug habe, der ihr das Glaubensbekenntniß zu einem nationalen Lebenselement mache. Aber wohin hat denn dieser religiöse Zug die deutsche Nation geführt? Geradezu zur Zertrümmerung der Glaubenseinheit, zur Zersplitterung in die mannichfachsten Kirchen und Sekten. Zu demselben Ziele gelangte auch die englische Nation, welche einen noch stärkeren Zug kirchlicher Frömmigkeit als die deutsche in der Volksseele trägt (man denke an das englische Sonntagsgesetz, an die Bibel- und Missionsgesellschaften), und zu noch größerer Zahl von Kirchen und Sekten kam. Es ist dies auch völlig psychologisch. Jede Nation, die einen religiösen Zug in sich birgt, aber zugleich den Drang und die Befähigung zu höherer Entwickelung besitzt, muß auf dem religiösen Gebiete von innen heraus eine große Mannichfaltigkeit in der religiösen Anschauung enssalten und diese Mannichfaltigkeit zu kirchlichen und Lebenserscheinungen gestalten. Gerade eine solche Nation muß, so gewalttge Kämpfe es ihr auch kostet, die Fesseln der Glaubenseinheit durchbrechen, wie dies denn gerade in Deutschland von Huß an bis auf den heutigen Tag geschehen ist und noch heute die tiefgreifendsten Bewegungen hervorbringt. Und nun, mitten in dem Culturkampfe, im Kampfe des Protestantismus und Katholicismus, im Kampfe des orthodoxen und des rationalistischen Protestantismus, der positiven Religionen mit den materialistischen und atheistischen Anschanungen, die bereits einen breiten Boden in den oberen wie in den niederen Volksschichten gewonnen haben, welche Kämpfe jedoch zu der Nothwendigkeit führten, die politischen und socialen Rechte unbedingt von aller Berücksichtigung des Glaubensbekenntnisses fern zu halten, wo also der National staat allein durch die Zurückweisung des Princips der Glaubenseinheit, durch das energische Festhalten der polittschen und socialen Gleichberechtigung bestehen kann —, fordert man von den Juden um des Nationalstaates willen ihre religiöse Ueberzeugung zu opfern! Gerade im Gegentheil können wir behaupten, daß der durch die unbedingte Gleichberechtigung aller Confefsionen bestehende Nationalstaat, der ohne diese Gleichberechtigung auseinander fallen müßte, durch die Existenz der Juden als Deutsche in diesem Princip gestärkt wird, weil er durch diese den vollsten thatsächlichen Beweis der Herrschaft und Macht dieses Principes führt.