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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1881-01-04 · Heft 1 (4.1.1881) · p. Seite 7

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
45 (1881)
Issue
Heft 1 (4.1.1881)
Date
1881-01-04
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Breslau, 24. November. (Privatmitth.) Nächst Berlin ist es wohl unsere Stadt, die am stärksten von der antisemitischen Agitation durchwühlt ist, was um so weniger auf. fallen wird, je mehr man stch das ehemalige Breslau auf diesem Gebiete ins Gedächtnis zurückrnst. Es zeigte sich dies soeben bei den Ergänzungswahlen zu den Stadtverordneten. Es hatte sich zu diesem Behufe eine „freie Bereinigung" gebildet, in welche sich viele antisemitische Elemente drängten. Das „christliche Bürgerthum" war die Hauptparole. Die freie Bereinigung brachte in der dritten Abtheilung unter 1ö zu wählenden Stadtverordneten 8 ihrer Candidaten und in der zweiten Abtheilung von 14 sogar II durch. So kam es, daß lang bewährte Stadtverordnete wie Dr. Honigmann und Dr. Elsner unterlagen. Breslau, 20. December. (Privatmitth.) Allmälig zeigt cs sich immer klarer, wo sich unsre Gegner, wo unsre Freunde und wo die sich befinden, die beides nicht sein wollen. — Der Minister v. Puttkammer hat das Provinzial-Schulcollegium angewiesen, dem Director Dr. Müller einen möglichst herben Berweis zu ertheilen, weil er in der Ansicht, daß ein au einem coufessionslosen Gymnasium, an welchem alle Confcsfionen in Lehrern und Schülern gleichberechtigt betheiligt sind, angestellter Lehrer keine feindselige Gesinnung gegen eine dieser Confesfioncn aussprecheu und bethätigen dürfe, die Disciplinaruntersuchung gegen den Prof. Fechner beantragte, der die Antisemiten-Petition betrieb. Director Müller hatte jüngst einen Ruf nach Altona erhalten, und um ihn der hiesigen Lehranstalt zu erhalten, richtete der hiesige Magistrat ein schmeichelhaftes Anerkennungsschreiben an Oe. Müller und bewirkte für ihn eine bedeutende Gehaltszulage. Aber dieser Magistrat! Ihn hat der Prof. Fechner verklagt, weil sich der Magistrat herausgenommen hat, auf eine Beschwerde von Eltern, deren Kinder dieses Gymnasium besuchen, das Verfahren des Prof. Fechner kräftig zu tadeln. Wir wollen abwartcn, ob ihm dies gesetzlich nicht gestattet wäre. Elberfeld, 11. December. Auch hier hat man versucht, die „Christlich-Socialen" her zu verpstanzen. Ein Schneider und ein Schuhmacher beriefen eine Persammlung auf gestern Abend. Es fand sich aber eine Mehrheit gegen die Antisemiten ein, und nach vielem Geschrei und Tumult, in welchem selbst der Schneider sein eigenes Wort, das freilich auch mit der deutschen Sprache in Hader lag, nicht vernehmen konnte, ging die Versammlung ohne Resultat auseinander. Frankfurt a. M., 23. Dezbr. Das „Freie deutsche Hochstift" allhier, zu defien Ehrenmitgliedern auch mehrere ausgezeichnete Israeliten gehören, hat eine umfängliche Erklärung in der „Augsburger A. Z." erlassen, deren Gedanke dahin geht, die deutsche Nation zu sittlicher Erhebung zu mahnen. Dieselbe enthält auch folgenden Passus: „Eine Bewegung hat die Deutschen ergriffen, deren Bedeutung der Oeffentlichkeit klar werden muß. damit wir nicht genöthigt werden zu crröthen vor den Augen der übrigen Nationen. Dieselbe kehrt die Spitze gegen die „Juden", aber sie kann weder der Verfolgung des Israelitischen Stammes gelten, noch dem Haffe des Alten Bundes. Jeder freigebildete Deutsche weist die Zumuthung Zurück, unsere israelitischen Mitbürger, welcher Glaubensgemeinschaft dieselben auch angehören mögen, in staatsbürgerlicher Hinsicht nicht für vollberechtigt zu erachten oder dieselben in gesellschaftlicher Hinsicht nicht mit den Bekenncrn des Christenthums gleichzustellen." Gießen, 22. Dezbr. (Privatmitth.) Dem allgemeinen Fortschritt gegenüber läßt es sich nicht verkennen, daß auf einzelnen Gebieten recht arge Rückschritte gemacht worden sind. Dies uns im Vergleich zu der Gegenwart so recht zum Bewußtsein zu bringen, möge hier eine Polizeiverordnung des Großherzogs Ludwig l. von Heffen, dessen Andenken noch jetzt bei seinem Volke gesegnet wird, aus dem Jahre 1810 reproduzirt werden. Sie lautete: Polizeiwidrige Angriffe gegen Israeliten betreffend: Eine schmerzliche Erfahrung hat gelehrt, daß die unwürdigen und strafbaren Unternehmungen, welche sich der Pöbel in einem deutschen Orte gegen die Rechtssicherheit der Israeliten erlaubt hat, als ein ansteckendes Beispiel auch auf andere deutsche Orte zu wirken vermochte, so wenig man auch dieses in einem Zeitalter hätte erwarten sollen, in welchem man mit Aufklärung und liberalen Gesinnungen so gerne zu prunken pflegt. In dem Umfange des Grvßherzogthums haben zwar bisher nur noch wenige und unbedeutende Unordnungen dieser Art stattgefnndcn, und bei den stattgefnndencn hat man die angenehme Bemerkung zu machen Gelegenheit gehabt, daß kein solider, rechtlicher Bürger auch kein achtbarer Familienvater Antbcil genommen hat; es bleibt aber immer heilige Pflicht der höchsten Staatsregicrung. durch kräftige Maßregeln dem ferneren Entstehen aller solcher Unordnungen vorzubeugcn und dadurch den Schutz der Rechte zu bewahren, auf welchen jeder Angehörige des Staates ohne Unterschied der Religion und des Standes, gleichen Anspruch hat. Aus dieser Rücksicht haben Se. königl. Hoheit der Großherzog gnädigst zu verordnen geruht, daß in Zukunft für jeden Schaden, welcher den Israeliten, bei Zusammenrottungen und Aufläufen zugefügt werden würde, die Gemeinden, vorbehaltlich ihres Rückgriffs gegen die Schuldigen, verantwortlich sein sollen. Indem man diese allerhöchste Entschließung hierdurch zur Kenntniß des Publikums bringt, bemerkt man zugleich, daß man auch ferner darauf vorzüglich rechne, daß die Familienväter fortfahren werden, ihre Hausangehörigen, Kinder, Untergebene und Dienstboten auf das Unvernünftige und Ber-

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